Seite 34 - Immobilienwirtschaft_2013_06

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34 Finanzen, Markt + Management
06 | 2013
Start in eine ungewisse Zukunft
AIFM-Umsetzungsgesetz.
Lange wurde um die Übersetzung der AIFM-
Richtlinie in deutsches Recht gerungen. Nun liegt das Ergebnis vor. Das Echo
ist geteilt. Was auf die Branche zukommt, wird erst die Praxis zeigen.
Norbert Jumpertz, Staig
Die Fondsbranche atmet durch. Mit dem
Gesetz zur Umsetzung der AIFM-Richt-
linie erhalte man endlich einen verbind-
lichen Leitfaden, der gute Entwicklungs-
perspektiven biete, sagt Eric Romba,
Hauptgeschäftsführer des VGF Verband
Geschlossene Fonds. Im Immobilien-
sektor sind drei Bereiche betroffen: die
Offenen und Geschlossenen Immobili-
enfonds sowie womöglich auch Immobi-
lienaktiengesellschaften und Real Estate
Investment Trusts (REITs).
„Bei den Immobilien-AGs und
REITs besteht wohl die größte Unklar-
heit, wer überhaupt unter das neue Ge-
setz fällt“, sagt Axel von Goldbeck, Spre-
cher der Geschäftsführung des Zentralen
Immobilien Ausschusses (ZIA). Ob zum
Beispiel ein REIT als Alternativer Invest-
mentfonds einzustufen ist, wird derzeit
zwischen der Branche und der BaFin dis-
kutiert. Bei Aktiengesellschaften hängt
das dem Immobilienbranchenexperten
zufolge davon ab, ob er operativ tätig ist
und wie frei der Vorstand bei geschäft-
lichen Entscheidungen agieren kann.
Satzungen genau prüfen
„Das Management eines Immobilien-
fonds ist an eine vertraglich fixierte An-
lagestrategie gebunden, von der nicht ab-
gerückt werden darf “, so von Goldbeck.
Bei Immobilien-AGs gibt die Satzung
nur vor, welchen Unternehmensgegen-
stand sie besitzen darf, und damit eine
äußere Grenze für die Geschäftsmodel-
le, die der Vorstand verfolgen darf. „Die
Satzungen sollten sich die Juristen von
Immobilien-AGs und REITs genauer an-
sehen“, empfiehlt von Goldbeck. Sie müs-
sen selbst prüfen, ob sie unter das neue
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) fallen.
„Die BaFin hat im Entwurf eines An-
wendungsschreibens dargelegt, dass sie
bei Immobilien-AGs anhand der Ge-
gebenheiten des jeweiligen Einzelfalls
entscheiden will“, erklärt von Goldbeck.
Momentan arbeitet die Aufsichtsbehör-
de intensiv an dessen finaler Version. Sie
soll noch vor Inkrafttreten des KAGB –
am 22. Juli – präsentiert werden.
Die einzige sichere Möglichkeit ist
aber, bei der BaFin die Registrierung als
Alternativer Investmentfonds (AIF) zu
beantragen, natürlich mit dem Ziel, ei-
nen Negativbescheid zu erwirken. Dieser
Weg hat laut Goldbeck allerdings einen
entscheidenden Haken: Stellt die BaFin
fest, dass es sich beispielsweise beim je-
weiligen REIT doch um einen AIF han-
delt, müssten die regulatorischen Anfor-
derungen bereits bei der Antragstellung
erfüllt sein. Denn wer einen AIF ohne die
nötige Genehmigung verwaltet, macht
sich unter Umständen sogar strafbar.
Branche rückt zusammen
Keine Frage, durch das AIFM-Umset-
zungsgesetz rückt die Immobilienin-
vestmentbranche zusammen. Diesen
Eindruck teilt auch Stefan Schmidt,
Immobilienexperte der Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft KPMG: „Regelungen,
die für das Management Offener Immo-
bilienfonds bisher bereits gelten, werden
Neue Organisationsstruktur. Durch die AIFM-Richtlinie wird es Veränderungen geben.
Foto: NOBUHIRO ASADA/shutterstock.com