Seite 32 - Immobilienwirtschaft_2013_06

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32 Finanzen, Markt + Management
fahren eingebracht, um das ungeliebte
Steuerschlupfloch endgültig zu kippen
(BR-Drucksache 139/13 vom 22. Februar
2013). Investoren und große Konzerne
vermeiden die ungeliebte Abgabe zur-
zeit noch über einen einfachen Gestal-
tungstrick. Grunderwerbsteuer wird
beim Kauf einer Immobiliengesellschaft
eigentlich fällig, wenn innerhalb von
fünf Jahren mindestens 95 Prozent der
Anteile den Besitzer wechseln. Mithilfe
einer RETT-Blocker-Struktur (RETT=
Real Estate Transfer Tax) erwirbt ein
Hauptinvestor unmittelbar 94,9 Pro-
zent der Anteile an einer grundbesitz-
haltenden Gesellschaft – die restlichen
5,1 Prozent der Gesellschaftsanteile
kauft eine Kommanditgesellschaft, die
dem Investor genau genommen allein
Michael Schreiber, Oberweser
Den RETT-Blockern
geht es an das Portemonnaie
Real Estate Transfer Tax.
Grunderwerbsteuermüde Investoren nutzen ein
Schlupfloch, das die Länder jetzt schließen wollen. Per Käufervergütungen an
Alteigentümer für Möbel & Co. lässt sich die neue Steuer jedoch minimieren.
Auf einen Blick
›› Die sogenannte RETT-Blocker-Struktur, mit
der Unternehmen derzeit Grunderwerb-
steuer sparen, soll es durch ein neues
Gesetz nicht mehr geben.
›› Steuern lassen sich für Immobilien-
käufer dadurch sparen, dass die In-
standhaltungsrücklage und teure Ein-
richtungsgegenstände im Kaufpreis
separat ausgewiesen werden.
›› Immer ungünstig sind Käufe beim Bauträ-
ger: Dadurch wird der Käufer gleich dop-
pelt zur Kasse gebeten.
Geht ganz schön ins Geld. Die
angehobene Grunderwerbsteuer
verteuert den Hauskauf.
06 | 2013
Wechselt eine Immobilie den Besitzer,
hält das Finanzamt einmalig die Hand
auf. Es verlangt je nach Bundesland eine
Grunderwerbsteuer von bis zu 5,5 Pro-
zent auf den vereinbarten Kaufpreis. Für
Durchschnittsverdiener summiert sich
die Steuerbelastung schnell auf happige
Beträge. Vermieter können sich zwar
einen Teil des unfreiwilligen Obolus
über die Gebäudeabschreibung wieder
zurückholen, denn der Steueranteil auf
den anteiligen Gebäudekaufpreis kann
als Anschaffungsnebenkosten in die
steuerwirksame Abschreibung einbezo-
gen werden. Bei Selbstnutzung der Im-
mobilie schlägt die Zwangsabgabe fürs
Traumhaus aber direkt ein Loch in die
Kasse. Mit der richtigen Vertragsgestal-
tung lässt sich legal jedoch zumindest ein
Teil der Abgabe vermeiden.
Neues Steuergesetz
Im ersten Anlauf waren die Länder, de-
nen das Aufkommen an der Grundver-
kehrsabgabe allein zusteht, gescheitert,
weil das Jahressteuergesetz 2013 Anfang
Februar 2013 im Bundesrat keine Mehr-
heit fand. Im zweiten Anlauf haben die
Länder am 1. März 2013 jedoch ein Jah-
ressteuergesetz 2013 „reloaded“ über
den Bundesrat ins Gesetzgebungsver-
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