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12-01 | 2012
Wirtschaftsjahr 2012 in alter Form auf
Papier ein, werden die Finanzbehörden
das akzeptieren – auch wenn die neue
Taxonomie-Gliederung noch nicht ange-
wendet und damit eine Vielzahl von Da-
ten nicht mitgeteilt wird. Aber ab 2013
gibt es dann kein Entrinnen mehr.
Konkreter Handlungsbedarf
Art und Umfang der nunmehr taxono-
misch gegliederten Daten zeitigen in
der Wirtschaft erhebliche Umstellungs-
arbeiten. Experten sprechen von einem
gesamtwirtschaftlichen Aufwand in
Milliardenhöhe. Das dürfte leider auch
richtig sein: Die Größenordnung wird
bereits bei durchschnittlichen Kosten
von 1.000 Euro je Unternehmen erreicht,
wobei Fachleute diesen Betrag eher bei
10.000 Euro pro Umstellung sehen. Ob
und wenn ja welche Einspareffekte bei
den Finanzbehörden dem gegenüberste-
hen, ist zurzeit nicht bekannt.
Unabhängig davon ist festzuhalten,
dass der Ersatz von Papier durch elek-
tronische Datenübertragung auch im
Bereich der Unternehmensbesteuerung
der richtige Grundgedanke ist. Deshalb
muss jetzt getan werden, was zu tun ist.
Die neue Regelung erfordert zunächst:
›
das Einrichten von mehr als hundert
geänderter oder neuer Buchungskon-
ten zur regelkonformen Abbildung des
neuen Zahlenwerks
›
die weit differenziertere Buchführung
und Erstellung von Jahresabschlüssen
›
eine Übernahme des Gliederungssche-
mas der E-Bilanz mit Überleitungen
aus den bisherigen Konten in das zu-
künftige Buchführungsprogramm.
›
einen spürbaren Umstellungs-, Orga-
nisations- und Schulungsaufwand
›
eine enge Zusammenarbeit der Mit-
arbeiter aus den Unternehmensbe-
reichen Rechnungswesen, Steuern
mit Steuerberatern und IT.
Zwei Lösungswege für die IT
Wer sich mit den Feinheiten der Steuer-
Taxonomie oder mit einfachen „Muss-
feldern“, „rechnerisch notwendigen Fel-
dern“ oder gar „Summenmussfeldern“
nicht weiter befassen möchte, wird sich
nach einer geeigneten IT-Lösung umse-
hen müssen. Dafür stehen grundsätzlich
zwei Lösungswege zur Verfügung.
Erstens: Änderung der bisher ge-
nutzten Software im Kontenplan und
durch Programmierung der geforderten
E-Bilanzstrukturen, gegebenenfalls er-
gänzt durch die formatgerechte Export-
funktion für das Finanzamt. Zweitens:
Erwerb einer E-Bilanz-gerechten Anpas-
sungs-Software von spezialisierten An-
bietern als Schnittstellenlösung. Der Ein-
satz einer derartigen Software verlangt die
einmalige Einrichtung einer sogenannten
Kontenbrücke. Diese liefert dann auch
eine formatgerechte E-Bilanz für das ELS-
TER-Portal. In beiden Fällen ist eine or-
ganisatorische Umstellung der täglichen
Kontierung aller Buchungsvorfälle auf
die neue Struktur der E-Bilanz sicherzu-
stellen. Dieser Schritt sollte zwingend in
den nächsten Monaten eingeleitet wer-
den. Die Umstellung der Buchungslogik
braucht ihre Zeit. Und ab Januar 2013
muss sie in der Branche laufen.
Die Unternehmen werden es sicher-
lich schaffen, die Angaben zu Bilanz, Ge-
winn- und Verlustrechnung, Haftungs-
verhältnissen,
Ergebnisverwendung,
Kapitalkontenentwicklung und vieles
mehr digital an das Finanzamt zu über-
mitteln. Sie dürfen auch nicht anders. Sie
sind es, die das Steuerbürokratieabbau-
gesetz 2008 praktizieren und mit Leben
erfüllen müssen – irgendwann einmal
auch zur eigenen Erleichterung.
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|
Auf einen Blick
› Die E-Bilianz weitet die Informations-
pflichten für Unternehmen stark aus.
› Für 2012 wird die Papierform noch „ge-
duldet“, ab 2013 ist die E-Bilanz zwin-
gend vorgeschrieben.
› Über 900 Mussfelder sind für die Woh-
nungswirtschaft digital zu befüllen.
› Die Umstellung auf die E-Bilanz erfordert
einen nicht zu unterschätzenden Zeit- und
Investitionsaufwand.
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