Seite 31 - Immobilienwirtschaft_2012_01

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Neuregelungen für das Depotbankge-
schäft an sich. Die künftigen Verwahr-
stellen werden diese Neuregelungen
fordern, gleichzeitig eröffnen diese dem
Depotbankgeschäft aber auch neue Ge-
schäftschancen. Die wesentlichen Aufga-
ben der Depotbank sind laut AIFMD:
Kontrolle der Fondszahlungsströme,
Verwahren von Finanzinstrumenten,
bei anderen Vermögensgegenständen:
Prüfen Eigentumserlangung des AIF,
Ausgabe, Verkauf und Rücknahme
von AIF-Anteilen laut geltendem
Recht und Fondsbestimmungen,
Sicherstellen einer ordnungsgemäßen
Bewertung und Berechnung des An-
teilwerts nach Maßgabe des geltenden
Rechts und der Fondsbestimmungen.
An anderer Stelle lässt das ESMA-Kon-
sultationspapier hingegen aufatmen:
Deutsche AIFM sind von der Konso-
lidierungspflicht und der Anwendung
der International Financial Reporting
Standards (IFRS) bei der Erstellung ih-
rer Jahresabschlüsse für die Immobi-
lienportfolios befreit. Das Papier will,
dass die nationalen Bilanzierungsvor-
schriften greifen. Nach dem derzeitigen
Stand bedeutet dies die Anwendung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
(HGB) mit ergänzenden Angaben nach
der AIFMD.
Auch eine regelmäßige Bewertung
durch externe Gutachter ist vorgesehen.
Deshalb hat der AIFM Bewertungs-
regeln festzulegen, die die nationalen
Wertermittlungs- und Bewertungsvor-
schriften berücksichtigen. Das Konsul-
tationspapier enthält auch Vorschläge
für Formblätter und Angaben für Bilanz,
Gewinn- und Verlust-Rechnung sowie
Tätigkeitsbericht – sie sollen HGB- und
AIFMD-konform umgesetzt werden.
Offen bleibt jedoch die Frage, ob der Ge-
setzgeber den Anwendungsbereich des
deutschen Investmentgesetzes auf AIFM
erweitern wird und somit die Prüfungs-
pflicht für alle AIF eindeutig klärt.
Trotz mancher vorgesehener Erleich-
terungen ist das Erstellen des neuen Ab-
schlusses eine große fachliche Heraus-
forderung für die AIFM. Sie müssen nun
auch den Tätigkeitsbericht, der als Teil des
Investment-Manager-Reports
interpre-
tiert wird, die komplexen Vergütungsan-
gaben, die Investorenkommunikation und
die quartalsmäßige Berichtserstattung an
die Aufsichtsbehörden im Blick behalten.
Die AIFMD bedeutet eine massive Um-
strukturierung der geschlossenen Fonds-
branche, könnte jedoch die Attraktivität
des deutschen – bereits regulierten – Son-
dervermögens in Zukunft erhöhen.
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