33
06 I 2012
Doppelbelastung unzulässig
Ein Bauerrichtungsvertrag, der im Zusam-
menhang mit dem Erwerb eines unbebauten
Grundstücks abgeschlossen wird und der für
den Bauherrn Umsatzsteuerbelastung auslöst,
unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Das
hat das Niedersächsische FG am 26.8.2011 in
zwei Urteilen entschieden (Az. 7 K 192/09
und 7 K 193/09).
Geklagt hatte ein Ehepaar, das 2005 ein unbe-
bautes Grundstück erworben hatte. Zwei Wo-
chen nach dem Grundstücksübertragungsver-
trag schlossen sie mit dem Bauunternehmen
einen Bauvertrag über eine Doppelhaushälfte,
in dem der Bauträger Umsatzsteuer auswies.
Das Finanzamt legte als Bemessungsgrundla-
ge nicht nur den Kaufpreis für das unbebaute
Grundstück, sondern auch die Bausumme für
das herzustellende Gebäude zugrunde. Die
Richter folgten damit der höchstrichterlichen
Rechtsprechung der Umsatzsteuersenate des
BFH, nach der noch auszuführende Bauleis-
tungen in der Regel nicht mit Lieferungen
von unbebauten Grundstücken zu einheit-
lichen Leistungsgegenständen zusammenge-
fasst werden. Dagegen lehnt das Gericht die
anderslautende Rechtsprechung des für die
Grunderwerbsteuer zuständigen Senats des
BFH ab, weil diese Rechtsprechung unter an-
derem gegen das Grunderwerbsteuergesetz
verstößt. Die Revision an den Bundesfinanz-
hof wurde zugelassen. Ein Aktenzeichen des
BFH lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Steuervorteil aus Lebenspolicen
Erträge aus vor 2005 abgeschlossenen Le-
bensversicherungsverträgen bleiben unter
bestimmten Voraussetzungen einkommen-
steuerfrei. Werden die Ansprüche aus der
Kapitallebensversicherung zur langfristigen
Sicherung eines Darlehens eingesetzt, bleibt
dieses Steuerprivileg allerdings nur erhalten,
wenn das besicherte Darlehen unmittelbar
und ausschließlich der Finanzierung von An-
schaffungskosten eines dauernd der Erzielung
von Einkünften bestimmten Wirtschaftsguts
dient. Werden daneben auch andere Kosten
mitfinanziert, geht der Steuervorteil für die
Police nach einem aktuellen BFH-Urteil vom
12. Oktober 2011 (Az. VIII R 49/09) insge-
samt verloren.
I
|
Weitere Finanzgerichtsurteile
Grunderwerbsteuer beim Hausbau und Steu-
ervorteil bei Lebenspolicen.
Mit Haufe haben Sie alle
Verwalteraufgaben im Griff.
Versprochen!
„Wenn Sie sich schnell zu verschie-
denen Aspekten der Immobilienver-
waltung informieren möchten und
gleich die richtigen Arbeitshilfen zur
Hand haben wollen, dann empfehle
ich Ihnen
VerwalterPraxis Professional
von Haufe. Immer aktuell durch den
Online-Zugriff.“
Martin Kaßler
Geschäftsführer des Dachverbandes
Deutscher Immobilienverwalter e.V.
Jetzt 4 Wochen kostenlos und unverbindlich testen.