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02 I 2011
sich, dass alte Gebäude aus den Jahren
1960 bis 1990 weitaus besser sind als ihr
energetisch ramponierter Ruf.
Einsparpotenziale werden
erheblich überschätzt
Ende September letzten Jahres legte auch
der Messdienstleister Ista nach: Eine Sa-
nierung sei nicht immer die sinnvollste
Lösung, weil Einsparpotenziale erheb-
lich überschätzt würden. Zu diesen
Ergebnissen kam das Institut für Wirt-
schaftsforschung Halle (IWH), nachdem
es die Energiedaten des Wärmemess-
dienstleisters ausgewertet hatte. Dem-
nach spielen sowohl das Baujahr als auch
die Gebäudesubstanz eine wichtige Rolle
bei der Frage, ob eine Sanierung sinnvoll
ist. Das jedoch werde bei der Energie-
einsparverordnung (EnEV 2009) längst
nicht ausreichend berücksichtigt. „Die
spezifischen Eigenschaften der Immobi-
lien sollten sich auch in den Vorgaben
und der Förderpolitik niederschlagen.
Nur so lassen sich Investitionsanreize für
die Immobilieneigentümer setzen“, so
Professor Martin Rosenfeld, Leiter der
Abteilung Stadtökonomik am IWH.
Dringend notwendig: Die ehr-
liche Debatte aller Beteiligten
Notwendig ist es, die geringe energe-
tische Sanierungsquote im bundesdeut-
schen Gebäudebestand flächendeckend,
dauerhaft und vor allem nennenswert
zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen,
bedarf es jedoch zunächst einer von allen
Seiten ehrlich geführten und ausführ-
lichen Debatte. Durchweg sind etwa die
Verbände der Wohnungswirtschaft der
Meinung, dass vor einer weiteren Ver-
schärfung die Wirkungsweise der Ener-
gieeinsparverordnung 2009 überprüft
werden sollte. Dabei muss auch und vor
allem der gesamte bundesdeutsche Ge-
bäudebestand differenziert betrachtet
werden. Der Bundesverband Spitzenver-
bände in der Immobilienwirtschaft (BSI)
warnt denn auch vor volkswirtschaft-
lich gravierenden Auswirkungen. „Eine
Erhöhung der Baukosten um mehrere
Hundert Euro wirkt sich automatisch
mieterhöhend aus. Die Kosten einer kli-
maneutralen energetischen Sanierung
bedeuten eine Mieterhöhung von sechs
Euro je Quadratmeter“, sagt der BSI-
Vorsitzende Jens-Ulrich Kießling.
Ein weiterer gewichtiger Hemmschuh
für eine Ausweitung der Modernisierung
im Bestand ist das bestehende deutsche
Mietrecht. Die Bundesregierung hat es im
Zusammenhang mit dem Energiekonzept
verkündet. Auch die Mieterschaft müsse
sich an der wichtigen gesamtgesellschaft-
lichen Aufgabe Klimaschutz beteiligen.
Als zu ändernde Bereiche wurden etwa
die Regelungen zur Mietminderung ins
Feld geführt. Auch bei der Duldungs-
pflicht und im Contracting sollten An-
passungen erfolgen. Seither jedoch bleibt
man ohne weitere konkrete Aussage, was
genau denn angepackt werden sollte. Das
könnte unter anderem auch daran liegen,
dass die beiden zuständigen Minister
– Bundesbauminister Peter Ramsau-
er (CSU) und Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) –
sich mit der hochkomplexen und äußerst
heiklen Materie noch sehr schwertun.
Außerdem sind im Bundesbauministeri-
um alle Abteilungsleiter nach der Wahl
ersetzt worden.
Eindringliche Warnung vor zu
hohen Erwartungen
Man darf zwar weiterhin sehr gespannt
sein, wohin die energetische Reise in
Deutschland gehen wird. Vor allzu
großen Erwartungen jedoch muss ein-
dringlich gewarnt werden. Vorerst jeden-
falls bleibt es dabei: In der bundesdeut-
schen Wohnungswirtschaft gibt es zwar
viele Leuchtturmprojekte, aber an der
breiten Masse energetisch modernisierter
Wohngebäude hapert es nach wie vor.
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