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02 | 2011
leisten muss“, kontert Romba. Ungeach-
tet dessen sind einige Akteure – darunter
Hannover Leasing und REAL I.S. – be-
reits dabei, sich auf das AIFM-Zeitalter
einzustellen.
„Die Richtlinie dürfte großen Emis-
sionshäusern Wettbewerbsvorteile ver-
schaffen“, mutmaßt der Branchenkenner
Nölke. Denn der durch die Regulierung
verursachte Kostenanstieg wird die Ren-
tabilitätsschwelle Geschlossener Fonds
weiter nach oben drücken. Daher er-
wartet er, dass ein Trend zu größeren
Fondsvolumina einsetzt, damit die Be-
lastungen nicht so stark ins Gewicht
fallen. Eine Fusionswelle auf dem Sektor
der Geschlossenen Fonds dürfte jedoch
nicht ausgelöst werden.
Die Akzeptanzfrage
Darüber hinaus gibt es Chancen, dass
das bislang speziell für den Retail-Kun-
den in Deutschland konzipierte Produkt
„Geschlossener Immobilienfonds“ in Eu-
ropa auf mehr Akzeptanz stößt. Fonds-
berater Nölke ist weniger optimistisch:
„Der Geschlossene Immobilienfonds ist
ein spezifisch deutsches Anlageprodukt,
das nur wegen einer Vertriebserlaubnis
und höheren Transparenzstandards –
zum Beispiel bei der Bewertung – dort
kaum automatisch mehr Akzeptanz
finden dürfte.“ Laut Michael Kohl, Ge-
schäftsführer der CFB Commerz Real
Fonds Beteiligungsgesellschaft, ist die
Vertriebsfreiheit für Fondsprodukte oh-
nehin auf institutionelle Investoren be-
schränkt.
Geschlossene Immobilienfonds, die
vor der Umsetzung der Richtlinie in na-
tionales Recht aufgelegt wurden, genie-
ßen Bestandsschutz. Doch Romba kann
sich vorstellen, dass viele Fonds sich so-
gar nachträglich freiwillig um das „EU-
Gütesiegel“ bemühen.
weiter, signalisiert, dass Immobilienakti-
engesellschaften (ImmoAG) und REITS
nicht von der Richtlinie erfasst werden
sollen.
Der BAI pocht ebenfalls auf eine
Lösung. „REITS und ImmoAG sind
bewährte Anlagevehikel, die weder die
Immobilienblase in den USA platzen
ließen noch die Finanzmarktkrise verur-
sacht haben“, sagt Frank Dornseifer, Ge-
schäftsführer Recht und Policy des BAI.
Er hält das Herausstellen der Eigenart
von REITS und ImmoAG für den besten
Weg, damit sie aus dem AIFM-Katalog
gestrichen werden.
Offene Immobilienfonds fallen da-
gegen auf jeden Fall unter die Richtlinie.
Der Bundesverband Investment und As-
set-Management (BVI) hält das für nicht
weiter tragisch. „Alles, was da kommt, ist
für unsere Mitglieder zum größten Teil
längst geübte Praxis“, heißt es dort. Mehr
zu beißen hat die Branche da schon an
den Änderungen, die das „Gesetz zur
Stärkung des Anlegerschutzes und der
Verbesserung der Funktionsfähigkeit des
Kapitalmarkts“ für das Management der
Anteilsrücknahme mit sich bringen wird.
Dornseifer sieht Überschneidungen zwi-
schen den aktuellen deutschen Regu-
lierungsbestrebungen und der AIFM-
Richtlinie. Beispiel: Liquiditäts- und
Risikomanagement – die Achillesferse
vieler Offener Immobilienfonds. „Aus
der Richtlinie lässt sich ableiten, dass
stärker zwischen privaten und institutio-
nellen Anlegern zu differenzieren ist“,
erklärt Dornseifer. Das würde wohl auf
getrennte Anteilsklassen für beide Anle-
gergruppen hinauslaufen.
Bei Geschlossenen Immobilienfonds
wurde dem Liquiditäts- und Risiko-
management bislang wenig Beachtung
geschenkt. „Wenn sie Währungskredite
zur Finanzierung einsetzten, wurde die
Wechselkursentwicklung
mitverfolgt.
Doch systematisch alle Risiken eines
Fondsinvestments zu erfassen, zu bewer-
ten und permanent zu überwachen – wie
es die AIFM-Richtlinie fordert –, das ist
für die Mehrzahl der Branchen-Player
Neuland“, so Nölke.
Der Verband VGF gibt sich gelas-
sener: „Es wäre falsch, in Aktionismus
zu verfallen, bevor feststeht, was ein Li-
quiditäts- und Risikomanagementsystem
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