Seite 38 - Immobilienwirtschaft_2011_02

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38 Finanzen + Steuern
02 | 2011
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands
Geschlossene Fonds über die anstehenden
Regulierungen in diesem Segment und die
Schnittmenge mit der AIFM-Richtlinie. Bislang
ist die Brüsseler Direktive mit den deutschen
Gesetzgebungsvorhaben noch nicht kongruent.
Herr Romba, neben der AIFM-Richtli-
nie werden in Deutschland gerade ver-
schiedene Gesetzesentwürfe zu diesem
Thema beraten.
Romba:
Aus dem Entwurf für das Gesetz
zur „Stärkung des Anlegerschutzes und
Verbesserung der Funktionsfähigkeit des
Kapitalmarkts“ wurde die uns betref-
fende Gesetzesinitiative „Geschlossene
Fonds“ herausgelöst.
Ist diese eine tragfähige Basis? Gibt
es Berührungspunkte mit der AIFM-
Richtlinie?
Romba:
Die Gesetzesinitiative „Ge-
schlossene Fonds“ wäre für die Umset-
zung der AIFM-Richtlinie eine durchaus
geeignete Basis. Die Brüsseler Direktive
zielt auf das Fondsmanagement, dem
deutschen Gesetzgeber geht es um den
Fondsvertrieb. Das müsste zusammen-
geführt werden.
Wurde der Geltungsbereich der Richt-
linie zu weit gesteckt?
Romba:
Ja, denn Investments in Ge-
schlossene Beteiligungen sind langfristig
ausgerichtet. Nach dem Erwerb des In-
vestitionsobjekts – etwa einer Immobilie
– finden meist keine Portfolioumschich-
tungen mehr statt.
Können Geschlossene Fonds das eu-
ropäische Finanzsystem denn wirklich
gefährden?
Romba:
Anders als etwa Hedgefonds
können Geschlossene Fonds das Finanz-
system nie gefährden – mit oder ohne
Regulierung. Ein Hedgefonds spekuliert,
ein Geschlossener Fonds tut das Gegen-
teil – er verwaltet.
Die Gesetzesinitiative „Geschlosse-
ne Fonds“ sieht vor, dass die BaFin
künftig die Fondsprospekte materiell
prüft.
Romba:
Die BaFin muss die Angaben des
Initiators – etwa über die Finanzierung
einer Immobilie – in einer Kohärenzprü-
fung auf Schlüssigkeit abklopfen.
Die deutschen Anlegerschützer halten
davon allerdings nicht sehr viel.
Romba:
Dazu ist sie personell und vom
Know-how in der Lage. Trotzdem wäre
„Uns wäre es lieber, die Gutachten der Wirtschaftsprüfer öffentlich
zu machen. Das wäre weitgehender gewesen.“
es uns lieber, die Gutachten der Wirt-
schaftsprüfer (IDW S 4-Gutachten) öf-
fentlich zu machen.
Fallen nicht auch wichtige Vorschriften
erheblich milder aus als befürchtet?
Romba:
Banken, auch Rechtsanwälte,
Notare und Wirtschaftsprüfer können
Vermögenswerte verwahren. Das er-
möglicht die kostengünstige Nutzung
bewährter Strukturen.
Die Gesetzesvorhaben sollen Geschlos-
sene Immobilienfonds auch aus der
Schmuddelecke „Grauer Ka-
pitalmarkt“ herausziehen.
Romba:
Die seriösen Player
der Branche – und das ist die
überwältigende Mehrheit –
wünschen sich sehnlich wirk-
same Barrieren gegen Schar-
latane.
Besteht nicht die Gefahr, dass „Schwar-
ze Schafe“ trotzdem Schlupflöcher fin-
den, und sich …?
Romba:
… sogar mit staatlicher Legi-
timation Marktzutritt verschaffen. Das
kann man nicht völlig ausschließen.
Doch da wird ein recht brauchbares Re-
gelwerk konzipiert.
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„Die Gesetzesinitiative ‚Geschlossene Fonds‘
wäre für die Umsetzung der AIFM-Richtlinie
eine durchaus geeignete Basis. Die Brüsseler
Direktive zielt auf das Fondsmanagement, dem
deutschen Gesetzgeber geht es um den Fonds-
vertrieb. Das müsste zusammengeführt werden.“
„Es gibt keine perfekten Lösungen“
Interview mit
Eric Romba
Norbert Jumpertz, Staig