Seite 46 - Immobilienwirtschaft_11_2011

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Bocholt erlebte Anfang der 1970er Jah-
re die Ansiedlung eines Karstadt-Kauf-
hauses am südlichen Ende der Fußgän-
gerzone. Die Stadt hatte seinerzeit dem
Investor Karstadt den roten Teppich aus-
gerollt; städtische Grundstücke wurden
bereitgestellt und ein Bebauungsplan
schuf sozusagen mundgerechtes Bau-
recht. Zusammen mit einer kurz darauf
folgenden Ansiedlung eines C&A Hauses
im Norden der Innenstadt verfügte seit-
her die Fußgängerzone als „Knochen“
über zwei dicke Enden.
Die beabsichtigte Schließung und der
anschließende Eigentümerwechsel von
Karstadt zu Hertie verbreitete zunächst
Unsicherheit in Bocholt und in vielen
anderen Mittelstädten in NRW und da-
rüber hinaus. Mit der Insolvenz der Her-
tie-Kette in 2009 gingen knapp 40 Jahre
Kaufausgeschichte in der Neustraße in
Bocholt zu Ende.
Keine Bewirtschaftung mehr –
schlechtes Bild für Bocholt
Heute ist der Eindruck vor Ort erbärm-
lich. Zugeklebte Schaufensterschei-
ben, sichtbare Verwahrlosung auf dem
Grundstück, ofensichtlich ist die Ge-
bäudeunterhaltung komplett eingestellt
worden. In der Parkhausetage haben sich
hunderte von Tauben eingenistet. Strom-
rechnungen werden seit über einem Jahr
und die Grundsteuer seit November
2010 schon nicht mehr gezahlt. Die Stadt
Bocholt hat mittlerweile die Zwangsver-
steigerung beantragt.
Das Objekt ist am Markt. Mit einer
Größe von über 6.000 Quadratmetern
Verkaufsfäche auf einem etwa 10.000
Quadratmeter großen Grundstück ist
das Haus die mit Abstand größte Flä-
chenreserve in der Innenstadt. Der bri-
tische Eigentümer hat einen Berliner
Immobilienmakler mit der Vermark-
tung des Objekts beaufragt. Eigentlich
müssten die in Bocholt herrschenden
Rahmenbedingungen garantieren, den
Standort schnell wieder zu beleben. Das
alte Karstadtgebäude liegt in bester 1A-
Lage in der am stärksten frequentierten
Fußgängerzone. Es besteht uneinge-
schränktes Bauplanungsrecht.
Beziehungsprobleme
Investor und Kommune.
Es ist ein uraltes Vorurteil, dass Verwaltungen die
Belange der privaten Wirtschaft nicht hinreichend kennen. An geltendem
Planungsrecht kommen Städte aber nun mal nicht vorbei. Ein Praxisbeispiel.
Ulrich Paßlick, Stadtbaurat der Stadt Bocholt, Vorsitzender des Netzwerks Innenstadt NRW
Wo ist der Eigentümer? Tut er genug um eine Großimmobilie weiterzuvermitteln? Große Herausforderungen für eine kleine Kommune ...
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11 | 2011 www.immobilienwirtschaft.de
Foto: Carsten Peperkorn/Shotshop.com