Herausgegeben vom VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Betriebskosten
aktuell
Ausgabe 2 · Juni 2013
Energieeffizienz in Gebäuden
Am Nutzerverhalten entscheidet
sich die Energiewende
In wärmegedämmten Gebäuden wird mehr Energie verschwendet als in
ungedämmten. Der absolute Energieverbrauch wird mit zunehmender
energetischer Gebäudequalität immer kleiner, aber der Einfluss der Nut-
zer und ihre Neigung zum verschwenderischen Umgang nehmen deutlich
zu. Zu diesem Ergebnis kommt die bundesweit größte Studie zur Energie-
effizienz in Gebäuden, die die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Warmwas-
serkostenverteilung (Arge Heiwako) bei dem renommierten Institut für
Energie Technik der Technischen Universität Dresden in Auftrag gegeben
hat. Basis der Studie waren anonymisierte Messdaten von 3,3 Mio. Woh-
nungen. Die Studie bestätigt ein hohes CO
2
-Minderungspotenzial durch
die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Seit Einführung der
Abrechnungspflicht im Jahr 1981 wurden rund 350 Mio. t CO
2
eingespart.
Den Berechnungen des Instituts zufolge sind Heizkostenabrechnung in
ihrer Wirkung besser als Energiesparlampen und sogar vergleichbar mit
der Sanierung aller unsanierten Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Analyse
belegt, dass in Mehrfamilienhäusern die gemessenen Raumtemperatu-
ren in zwei Dritteln aller untersuchten Wohnräume deutlich unter dem
theoretischen Sollwert von 20 °C liegen. Die Hälfte aller erfassten Werte
lag sogar unter 19 °C. Demnach verhalten sich die Nutzer in Altbauten
deutlich energiebewusster als bisher angenommen, und ihr Verhalten
hat einen größeren Einfluss auf den Gesamtverbrauch als vermutet.
Der gemessene Energieverbrauch von Altbauten fällt im Durchschnitt
deutlich niedriger aus als der berechnete Bedarf nach Energieeinspar-
verordnung (EnEV). Einsparpotenziale von energetischen Maßnahmen
an Gebäudehülle und Anlagentechnik werden deshalb überschätzt. Die
Studie belegt auch die Überlegenheit des Verbrauchsausweises gegenüber
dem Bedarfsausweis. Weil die Berechnungsgrundlage (DIN V 18599) auf
anderen Grundannahmen beruht, wird der berechnete Energieverbrauch
im Neubau nicht erreicht. Einsparpotenziale im Altbau können jedoch nur
dann seriös prognostiziert werden, wenn für jeden Einzelfall die tatsäch-
liche Verbrauchssituation geprüft werde. Ebenso wie im Altbau würden
die Auswirkungen der energetischen Vorschriften nach EnEV im Neubau
überschätzt. Dafür ist im Wesentlichen das Nutzerverhalten verantwort-
lich. Vor allem in neuen Gebäuden mit niedrigem Energiebedarf verbrau-
chen die Nutzer durch ihr Heiz- und Lüftungsverhalten mehr Wärme als
berechnet. Das Nutzerverhalten, so das Fazit, ist also entscheidend. Nur
wer weiß, wie viel Energie er verbraucht und was das kostet, wird sein
Verhalten im Umgang mit Energie überdenken. Und nur, wer sein Verhal-
ten überdenkt, wird sein Verbrauchsverhalten anpassen.
Betriebskostenbenchmarking weiterentwickelt
Arbeitskreis „Geislinger Konven-
tion“ zu neuen Kostenarten
Unter dem Vorsitz von Prof.
Dr. Hansjörg Bach hat der
Arbeitskreis „Geislinger Konven-
tion“ bereits vor über 10 Jahren
Grundsätze des Betriebskosten
-Benchmarking auf Basis der
Geislinger Konvention erarbei-
tet und entwickelt diese laufend
weiter. Die dreigliedrige Geislinger
Konvention besteht aus den Struk-
turdaten, den Betriebskostenarten
sowie den Berechnungsmethoden
und Auswertungsgrundsätzen. Sie
gilt in der Wohnungswirtschaft als
allgemein anerkannter Standard
für den Vergleich von Betriebskosten in Wohngebäuden. „Herzstück“
der Geislinger Konvention ist die Gliederung der 17 Betriebskostenarten
gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV), die für Auswertungszwecke
mit bis zu je 15 Unterpositionen gestaffelt werden kann. Um zwei solcher
Unterpositionen ging es u. a. in der letzten Sitzung des Arbeitskreises:
Die Kosten der Legionellenprüfung und die Kosten des Niederschlagswas-
sers („Regensteuer“). Bei den Kosten der nach Trinkwasserverordnung
vorgeschriebenen Legionellenprüfung hat sich der Arbeitskreis darauf
verständigt, diese den Kosten der zentralen Warmwasserversorgungsan-
lage bzw. der verbundenen Heizungs- und Warmwasserversorgungsan-
lagen zuzuordnen. Als Unterposition wären sie unter der Position 5.02
bzw. 6.02 der Betriebskostenarten nach Geislinger Konvention „Kosten
der Überwachung“ zu erfassen. Der Arbeitskreis befindet sich damit im
Einklang mit der herrschenden Rechtsauffassung. Die Kosten für das Nie-
derschlagswasser – im Volksmund auch „Regensteuer“ genannt – sind den
Kosten der Entwässerung zuzuordnen, für die die Geislinger Konvention
unter Position 2.20.10 bzw. 3.10 eigene Unterpositionen „Oberflächen-/
Regenwasser“ vorsieht. Da die Kosten für das Niederschlagswasser auf
Basis der versiegelten Flächen – also nicht verbrauchsabhängig – berech-
net werden, empfiehlt der Arbeitskreis, diese nach dem Wohnflächenmaß-
stab umzulegen, auch wenn die übrigen Wasser-/Abwasserkosten nach
dem erfassten Verbrauch umgelegt werden.
Quelle: ista Deutschland GmbH
Prof. Dr. Hansjörg Bach, Vorsitzender
des Arbeitskreises Geislinger Konvention
Quelle: Bach
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ENERGIE UND TECHNIK