DER PRAXIS-TIPP
Impressum
Ein Sonderteil der DW Die Wohnungswirtschaft
Verantwortlich:
Michael Pistorius
VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Tel.:
040 52011-229
Fax:
040 52011-201
E-Mail:
Herstellung:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Standort Hamburg
Kosten der Wäschepflege-Einrichtungen prüfen
Immer mehr Mieter stellen eigene Waschmaschinen und Trocken-
automaten in ihren Wohnungen auf. Damit verbunden ist eine stark
rückläufige Inanspruchnahme der gemeinschaftlichen Einrichtungen
für die Wäschepflege. Der Betrieb dieser Einrichtungen ist wartungs-
und reparaturbedingt mit einem nicht unerheblichen „Fixkostenblock“
verbunden, so dass ein kostendeckender Betrieb nicht mehr möglich
ist, wenn man unvertretbar hohe Preise je Waschgang vermeiden will.
Es sollte deshalb regelmäßig geprüft werden, ob eine Teil- bzw. Kom-
plettstilllegung der maschinellen Wascheinrichtungen in einem für die
Mieter vertretbaren Rahmen möglich ist. Manchmal lohnt es sich sogar,
den wenigen verbliebenen Nutzern eine Waschmaschine zu „spendie-
ren“ und so den Weg für eine Stilllegung der Anlagen freizumachen.
Smart Metering und Nutzerinformationen
Ostern, „Heizi“
und die Hoffnung
Ostern war dieses Jahr sogar
kälter als Weihnachten. Im
Nordosten Deutschlands wurde
der kälteste März seit Beginn der
Wetteraufzeichnungen regist-
riert. Die zweite Februarhälfte
und der gesamte März waren
etwa fünf – im Norden gefühlte
20 °C kälter als das langjährige
Mittel. Dabei hat mir mein Smart
Metering-Computer – ich nenne
ihn liebevoll „Heizi“ – noch im
Januar so verheißungsvoll eine
kräftige Heizkosten-Erstattung
ausgerechnet, wenn ich nur so
weiter heizen würde wie seit Anfang dieser Winterperiode. Jetzt aber
meldet er stündlich: „ Senken Sie den Verbrauch, sonst müssen Sie
nachzahlen! “ Wie konnte das nur geschehen? Ich habe doch tatsäch-
lich so weiter geheizt und alle meine Regler in der gleichen Einstellung
belassen – schließlich freute ich mich ja auf die Rückzahlung. Wenn er
mich nun stündlich oder täglich „informiert“, dass bei mir etwas anders
sei als im vorigen Jahr, werde ich ganz unruhig und zweifle an meinem
Verstand. Ich vermute ja, dass es irgendeinen äußeren Einfluss gibt, der
das smarte Metering so durcheinander bringt, denn die Technik an sich
ist bestimmt in Ordnung. Ostern war auch irgendwie viel früher, oder?
Vielleicht kommt „Heizi“ ja im Sommer – wenn es draußen richtig warm
ist –wieder auf ein anderes Ergebnis und ich bekomme doch noch was
zurück. Möglicherweise hat er sich ja nur verrechnet – kein Wunder,
wenn mein Vermieter mich auch täglich wissen lassen will, wie das Wet-
ter in der Vergangenheit war. Ich jedenfalls bin weiter guter Hoffnung.
Ein Gastbeitrag von Reinhard Zehl,
Geschäftsführer WohnCom GmbH Berlin
Legionellenfilter im Duschkopf
Interimslösung
bei Legionellenkontamination
Eine Auswertung von
40.000 bundesweit
durchgeführten Trink-
wasseranalysen ergab
nach Angaben der ista
Deutschland GmbH,
dass jede sechste Trink-
wasseranlage in deut-
schen Gebäuden eine zu
hohe Legionellenkonta-
mination aufwies. Der
Verband norddeutscher
Wohnungsunterneh-
men (VNW) kann
diesen Befund für seine
Mitgliedsunternehmen nicht bestätigen. Hier wurden bisher nur in wenigen
Einzelfällen zu hohe Legionellen-Konzentrationen festgestellt. Ursachen
hierfür waren insbesondere Leerstand, zu niedrige Wassertemperaturen
(insbesondere bei fernwärmeversorgten Beständen) und sogenannte
Totstrecken. Diese wenigen Einzelfälle zogen allerdings entsprechende
Gefährdungsanalysen und sogar Duschverbote nach sich. Dabei hat sich der
Einsatz sogenannter eigenständiger Sterilfilter in Handbrausen (Duschköp-
fen) bewährt, die zur Überbrückung kritischer Zeitphasen nach Bekannt-
werden sehr hoher Legionellenbelastungen an den Duschschlauch ge-
schraubt werden können. Ohne Komfortverlust für die betroffenen Mieter
gewinnt man damit bis zu 31 Tage, um eine (gesetzlich vorgeschriebene)
Gefährdungsanalyse durchzuführen und ein Sanierungskonzept zu erstel-
len. Geeignet dafür sind z. B. 31-TageEinwegfilter der Firmen Pall GmbH
Medical oder Schülke & Mayr GmbH. Beide Hersteller sind im Klinikbereich
tätig. Funktionell unterscheiden sich die Filter kaum. Die Kosten für einen
„Filter-Duschkopf“ liegen um 70 € netto. Da sie nicht im Zusammenhang
mit der Legionellenprüfung, sondern mit der Beseitigung eines festgestell-
ten Befalls stehen, sind sie nicht als Betriebskosten umlegbar.
Quelle: Pall GmbH Medical
Quelle: Zehl
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6|2013