Seite 59 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2013_04

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interne und externe Einflussfaktoren einzugehen.
Bei wesentlichen Änderungen der Konzernzu-
sammensetzung sind diese zu benennen. Kapi-
talmarktorientierte Mutterunternehmen haben
zusätzlich das unternehmensintern eingesetzte
Steuerungssystem darzustellen.
Im
Wirtschaftsbericht
(vgl. DRS 20.53 ff.) sind
der Geschäftsverlauf (einschließlich des Ge-
schäftsergebnisses) und die Lage darzustellen, zu
analysieren und zu beurteilen. Dabei ist zunächst
auf die gesamtwirtschaftlichen und branchen-
bezogenen Rahmenbedingungen einzugehen,
soweit dies für das Verständnis der Analyse des
Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage
erforderlich ist. Im Rahmen der Darstellung,
Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
sind zeitraumbezogene Informationen über die
Geschäftstätigkeit im Berichtszeitraum zu ver-
mitteln. Dazu ist auf Entwicklungen und Ereig-
nisse einzugehen, die für den Geschäftsverlauf
ursächlichwaren, sowie deren Bedeutung für den
Konzern zu beurteilen.
Als weiterer wesentlicher Bereich des Wirtschafts-
berichts ist die Darstellung, Analyse und Beur-
teilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
vorzunehmen. Im Rahmen der Vermögenslage
werden wesentliche Erhöhungen oder Minderun-
gen des Vermögens sowie deren Auswirkungen
erläutert. Die Finanzlage ist anhand der Kapital-
struktur, der imBerichtsjahr getätigten Investitio-
nen und der Liquidität darzustellen, zu analysieren
und zu beurteilen. Als Analyseinstrument bietet
sich dabei die Kapitalflussrechnung an. Im Mit-
telpunkt der Angaben zur Ertragslage steht die
Darstellung, Analyse und Beurteilung der wesent-
lichen Ergebnisquellen und deren Veränderung.
Dabei ist insbesondere der Umsatz anzugeben
und zu analysieren. In den Ausführungen zum
Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns sind
auch bedeutsame finanzielle sowie nichtfinanzi-
elle Leistungsindikatoren anzugeben.
In einem
Nachtragsbericht
(DRS 20.114 f.) sind
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach
demSchluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind,
und ihre erwarteten Auswirkungen auf die Vermö-
gens-, Finanz- und Ertragslage darzustellen. Ein
Vorgang hat dann besondere Bedeutung, wenn
er, hätte er sich im Berichtsjahr ereignet, eine
deutlich andere Darstellung der Vermögens-, Fi-
nanz- und Ertragslage erfordert hätte. Sind keine
derartigen Vorgänge eingetreten, ist hierauf eben-
falls gesondert hinzuweisen.
Der
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
(DRS 20.116 ff.) soll dem Berichtsadressaten er-
möglichen, sich in Verbindung mit demAbschluss
ein zutreffendes Bild von der voraussichtlichen
Entwicklung und den mit ihr einhergehenden we-
sentlichen Chancen und Risiken des Konzerns zu
machen. Prognosen sind zu denwichtigsten finan-
ziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren
anzugeben, die auch zur internen Steuerung her-
angezogen werden. Damit ist nunmehr imDRS 20
der so genannteManagement Approach verankert,
d. h. für die Abbildung von Sachverhalten ist auf
die zur Unternehmensführung verwendeten Daten
zurückzugreifen. Als Prognosezeitraum istmindes-
tens ein Jahr, gerechnet vom letzten Abschluss-
stichtag, zugrunde zu legen. Dieses bedeutet nicht,
dass über diesen Zeitraum hinaus per se keine An-
gaben zumachen sind. Absehbare Sondereinflüsse
nach demPrognosezeitraum, wie zumBeispiel Ak-
quisitionen oder Entwicklungsbeeinträchtigungen,
sind darzustellen und zu analysieren. Die Progno-
senmüssen Aussagen zur erwarteten Veränderung
der prognostizierten Kennzahlen gegenüber dem
entsprechenden Istwert des Berichtsjahres ent-
halten und dabei die Richtung und Intensität der
Veränderung verdeutlichen. Darüber hinaus sollen
auch die in der Vorperiode berichteten Prognosen
mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung ver-
glichen werden.
Die Risikoberichterstattung umfasst Angaben zu
den einzelnen Risiken sowie eine zusammenfas-
sende Darstellung der Risikolage und, sofern das
Unternehmen kapitalmarktorientiert ist, Angaben
zum implementierten Risikomanagementsystem.
Zu berichten ist über wesentliche Risiken, welche
die Entscheidungen der Adressaten beeinflussen
können, und ihre Auswirkungen. Die dargestellten
Risiken sind zu quantifizieren, soweit dies auch zur
internen Steuerung erfolgt und die quantitativen
Angaben wesentlich sind. Um die Klarheit und
Übersichtlichkeit des Risikoberichts zu erhöhen,
sind die einzelnen Risiken entweder in einer Rang-
folge zu ordnen oder zu Kategorien gleichartiger
Risiken zusammenzufassen, bestandgefährdende
Risiken sind als solche zu bezeichnen.
ImRahmen des Chancenberichts ist analog zu den
Risiken zu verfahren. Dabei ist zu beachten, dass
über Chancen und Risiken ausgewogen berichtet
werden soll. Sie dürfen nicht miteinander verrech-
net werden.
Die Angaben zum
internen Kontroll- und zum
Risikomanagementsystem
in Bezug auf den
Konzernrechnungslegungsprozess sind nur vorzu-
nehmen, soweit das Mutterunternehmen oder ein
einbezogenes Unternehmen kapitalmarktorien-
tiert sind. Die Angaben umfassen dabei die Struk-
turen, Prozesse und Kontrollen zur Erstellung
Der „Deutsches Rechnungslegungs Stan-
dards Committee e. V.” ist ein Verein zur
Förderung der Fortentwicklung der Rech-
nungslegung. Sein Gremium, der Deutsche
Standardisierungsrat (DSR), entwickelt
insbesondere Empfehlungen zur Anwen-
dung der Grundsätze über die Konzernrech-
nungslegung im Sinne von § 342 HGB, die
Deutschen Rechnungslegungsstandards.
Der DSR hat bisher mehrere Standards
(DRS 1 ff.) zu verschiedenen Themen der
Konzernrechnungslegung verabschiedet,
aktuell den DRS 20 „Konzernlagebericht“.
Die Standards interpretieren die Rech-
nungslegungsvorschriften des HGB und
füllen Regelungslücken, wobei sie sich an
internationalen Rechnungslegungsvor-
schriften orientieren. Die DRS werden im
Wesentlichen vom BMJ bekannt gemacht.
Damit gilt die gesetzliche Vermutung des
§ 342 HGB, dass bei der Beachtung dieser
Standards Konzernabschlüsse nach deut-
schem Bilanzrecht den Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Buchführung entsprechen.
DER DRSC
Der Lagebericht gem. § 289 HGB ver-
körpert ein rechtlich und funktional
eigenständiges Rechnungslegungsinst-
rument der jährlichen Pflichtpublizität
von Unternehmen neben dem Jahresab-
schluss. Er erläutert und ergänzt diesen
um Informationen allgemeiner Art über
den Geschäftsverlauf einschließlich des
Geschäftsergebnisses und die Lage des
Unternehmens. Er hat eine ausgewoge-
ne und umfassende, dem Umfang und
der Komplexität der Geschäftstätigkeit
entsprechende Analyse des Geschäftsver-
laufs und der Lage des Unternehmens zu
enthalten. Er zeichnet sich vor allem durch
seine prognostische Ausrichtung aus. Da-
neben kommt dem Lagebericht auch eine
Rechenschaftsfunktion zu. Danach hat die
Unternehmensleitung im Lagebericht die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur
wirtschaftlichen Gesamtlage des Unter-
nehmens zu verdichten und darzustellen,
wie sie die Stellung und Entwicklung des
Unternehmens im Vergleich zum Gesamt-
markt und ihrem unmittelbaren wirtschaft-
lichen Umfeld einschätzen.
LAGEBERICHT GEM. § 289 HGB
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