Seite 62 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2012_09

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Riester-Förderung anbieten. Bei „Wohn-Riester“
gibt es für die Genossenschaften (noch) zu viele
Beschränkungen und zuwenige Genossenschaften
wagen sich an die nicht einfacheMaterie. ImZuge
der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vereinfa-
chungen der privaten Altersvorsorge wird derzeit
evaluiert, worin die Hemmnisse bestehen.
Hemmnisse und Lösungswege
Bei den Wohnungsgenossenschaften geht es ins-
besondere um folgende Punkte:
• Vor allem das Erfordernis, die Genossenschafts-
wohnung während der gesamten Ansparphase
selbst zu nutzen, macht das Altersvorsorgean-
gebot unattraktiv. Muss ein Genossenschafts-
mitglied die selbstgenutzteWohnung aufgeben,
z. B. wegen berufsbedingtemUmzug, so kann es
förderunschädlich nur den bisherigen Vertrag
ruhen lassen oder diesen auf einen anderen An-
bieter übertragen. Dies ist keine echte Alterna-
tive, abgesehen von zusätzlichen Kosten beim
Anbieterwechsel und demKapitalabfluss bei der
Genossenschaft. Daher sollte die Möglichkeit
der Fortsetzung des Altersvorsorgevertrages
eröffnet werden, um bei Wiedereinzug in eine
Frau Kierner, was spricht aus Sicht Ihrer Ge-
nossenschaft für die Zeichnung freiwilliger
Geschäftsanteile? Welche Vorteile hat dieses
Altersvorsorgeprodukt für die Mitglieder?
Die genossenschaftliche Altersvorsorge ist eine
typische Win-win-Situation für das Genossen-
schaftsmitglied und die Genossenschaft.
Die Vorteile für das Genossenschaftsmitglied sind
vielseitig: Während der Zeit der Berufstätigkeit
wird in selbst gewählten Raten ein Guthaben zur
genossenschaftlichen Altersvorsorge angespart.
Unter bestimmten Voraussetzungen und soweit
das Unternehmen die Zertifizierung besitzt, wird
das Ansparen vom Staat sogar durch die Riester-
Zulage gefördert. Mit Rentenbezug oder beim
Ausscheiden aus der Genossenschaft kann das
Mitglied frei über sein Guthaben entscheiden –
entweder es kündigt insgesamt und „geht auf
Weltreise“ oder mindert ratenweise seine mo-
natliche Miete. Letzteres ist bei der geförderten
Variante gesetzlich vorgeschrieben. Dies hat na-
türlich den besonderen Vorteil, dass dabei von der
ohnehin immer knapper bemessenen Rentemehr
zum Leben bleibt.
Das Genossenschaftsmitglied bekommt bei uns
außerdem eine feste Verzinsung von 4% für sein
Guthaben der genossenschaftlichen Altersvor-
sorge – in der jetzigen Zeit ein sicher attraktiver
Zins. Das Mitglied sieht zudem vor Ort, wie die
Genossenschaft mit dem anvertrauten Geld ar-
beitet, wie gesund das Unternehmen ist undwel-
che geschäftspolitischen Ziele verfolgt werden.
Zudem hat es durch die Mitgliederversammlung
Mitspracherecht in etlichen Bereichen. Die ge-
setzlich vorgeschriebene genossenschaftliche
Pflichtprüfung gewährleistet darüber hinaus,
dass der Jahresabschluss und die Geschäfts-
führung jedes Jahr von unabhängigen Experten
geprüft werden.
Aber auch die Genossenschaft hat etliche Vor-
teile: Die genossenschaftliche Altersvorsorge
funktioniert unabhängig von einer Sparein-
richtung, die ja nicht nur etliches Spezialwissen
erfordert, sondern auch der Prüfung durch das
Kreditwesengesetz unterliegt. Die Guthaben
der genossenschaftlichen Altersvorsorge stär-
ken das Eigenkapital der Genossenschaft. Da sie
als Ersatz für Bankdarlehen eingesetzt werden
Quelle: Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1898 eG
Interview mit Dagmar Kierner
Bei Abwägung aller Vor- und Nachteile überwiegen
eindeutig die positiven Aspekte
Dagmar Kierner ist Vorstandsmitglied der Wohnungsbau und Siedlungswerk Werkvolk eG, Amberg. Die
Werkvolk eG bietet, wie einige andereWohnungsgenossenschaften auch, ihrenMitgliedern die Möglichkeit,
neben den Pflichtanteilen zusätzlich freiwillige Geschäftsanteile zu zeichnen.
Gut und sicher wohnen: Genossenschaften bieten ihren Mitgliedern zunehmend auch besondere Services an.
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MARKT UND MANAGEMENT