Seite 60 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2012_09

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Internationales Jahr der Genossenschaften 2012
Altersvorsorge bei Wohnungsgenossenschaften
Viele Wohnungsgenossenschaften bieten nicht nur gutes und sicheres Wohnen, sondern eine ganze Palette
von Service- und Dienstleistungen. Vermehrt unterbreiten sie auch spezielle Angebote zur Altersvorsorge,
um die Wohnkosten im Alter zu reduzieren. Eine besondere Rolle spielt dabei der Erwerb zusätzlicher
Genossenschaftsanteile, der unter bestimmten Voraussetzungen auch staatlich gefördert wird. Bei der
Umsetzung gibt es noch viele Hemmnisse. Teil 8 unserer Serie zum Internationalen Genossenschaftsjahr.
Monika Kegel
Referentin für Genossenschafts-
wesen und Genossenschaftsrecht
GdW, Berlin
Es ist längst Allgemeingut, dass die demografi-
sche Entwicklung in Deutschland eine drastische
Veränderung des Verhältnisses von Erwerbs- und
Alterseinkommenmit sichbringenwird. Angesichts
sinkenderWohnkaufkraft und steigender Belastung
durch die Wohnkosten im Alter wollen sich viele
Wohnungsgenossenschaften auch im Bereich der
Altersvorsorge engagieren. Dies kann durch die
Zeichnungvon Inhaberschuldverschreibungen, den
ErwerbvoneigentumsähnlichenDauerwohnrechten
oder auch inFormspeziellerAngebotederGenossen-
schaften mit Spareinrichtung erfolgen.
Ein spezielles, weil genossenschaftliches Alters-
vorsorgeangebot ist die Zeichnung weiterer Ge-
nossenschaftsanteile zur Reduzierung des Nut-
zungsentgelts im Alter. Es bietet den Mitgliedern
einer Wohnungsgenossenschaft einenmonetären
und ideellen Zusatznutzen, den andere Altersvor-
sorgeangebote so nicht aufweisen. Es stellt ein
Alleinstellungsmerkmal dar, das als Baustein der
gesamten Angebotspalette des Wohnens bei Woh-
nungsgenossenschaften genutzt werden kann. Als
zusätzliches Instrument zur Umsetzung des För-
derauftrages kann es vor allemder Mitgliederbin-
dung und darüber hinaus auch der Verbreiterung
der Eigenkapitalbasis dienen.
Wohn-Riester bei Genossenschaften
Auch wird das Sparen in weiteren Geschäftsantei-
len an einer Wohnungsgenossenschaft seit dem
1. Januar 2008 durch das Eigenheimrentengesetz
imRahmen des „Wohn-Riester“ gefördert. Voraus-
setzung ist, dass die Genossenschaften bestimmte
Voraussetzungen als Anbieter erfüllen, einen zer-
tifizierten Altersvorsorgevertrag anwenden und
auch bestimmte Satzungsregelungen vornehmen.
Hinzu kommen eine gutachterliche Äußerung des
Prüfungsverbandes und eine besondere Absiche-
Ob tradierte oder erst jüngst gegründete Genossenschaft – fast alle Wohnungsgenossenschaften halten für ihre Mitglieder eine Vielzahl von Dienstleistungen bereit.
Quelle: wagnis eG
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MARKT UND MANAGEMENT