Seite 49 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2012_09

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Ansätze für Smart Meter sieht der GdW-Experte allenfalls in Projekten,
bei denen die smarten Messgeräte in andere Konzepte der Daten- und
Verbrauchserfassung eingebunden sind, wie etwa in Assistenzsystemen
zur Unterstützung mobilitätseingeschränkter Menschen oder für effizi-
entere Abläufe, wie zum Beispiel bei der Betriebskostenabrechnung. Für
den Aufbau von Smart Grids seien Smart Meter in Gebäuden aber schlicht
nicht notwendig.
Nutzer wollen für Smart Meter nichts bezahlen
Die vernetzten Systeme scheitern bislang häufig bereits daran, dass die
Bereitschaft der Nutzer, dafür zu bezahlen, gering ist. In den „Wohntrends
2020“ gaben bei vernetzten Dienstleistungen nur 50% der interessierten
Mieter an, überhaupt bezahlen zu wollen. Und wenn, dann nicht mehr als
23 € pro Monat.
Einweiteres Handicap ist die Technik, die erst beimKunden reift. So stehen
bislang Gateways, die mit Endgeräten aller Hersteller zurechtkommen,
noch nicht zur Verfügung. „Es ist zu erwarten, dass Gateways, die den
Ansprüchen an den Datenschutz und Interoperabilität entsprechen, 2013
auf den Markt kommen“, so Wedemeier.
Fragen des Datenschutzes sind noch nicht abschließend geklärt
Auch die Frage, wie die Datensicherheit und der Datenschutz konkret
auszugestalten sind, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik arbeitet noch an
Schutzprofilen für Smart Meter. Solche Schutzprofile legen für IT-Geräte
Mindestanforderungen an die
Datensicherheit fest. Die kön-
nen dann zertifiziert werden.
Auch die Datenschutzbeauf-
tragten der Länder haben noch
keine einheitliche Position zu
Smart Meters. Sie seien aber
dabei, ihre Position abzustim-
men und Empfehlungen für
eine Vorgehensweise heraus-
zugeben, sagte Hanns-Wilhelm
Heibey, stellvertretender Da-
tenschutzbeauftragter in Ber-
lin, auf den Berliner Energieta-
gen im Mai 2012. Im Lauf des
Jahres sollen die Empfehlungen
vorliegen. Für Heibey ist klar,
dass es sich bei Daten aus Smart Metern um personenbezogene Daten
handelt. Das Prinzip aus Sicht des Datenschutzes: Daten aus einzelnen
Wohnungen sollen im Haus oder der Wohnung bleiben und auch dort ver-
arbeitet werden, etwa zur Visualisierung auf den Endgeräten. In ein Smart
Grid sollen nur personenbezogene Daten für die Abrechnung. Die sind
dann nicht mehr so differenziert. Die Daten dürfen nur zu den Zwecken
verwendet werden, zu denen sie erhoben werden. Eine Ablesungmüsse in
möglichst großen Intervallen erfolgen: „Welche Intervalleman zur Steue-
rung etwa von Smart Grids braucht, ist noch in der Diskussion. Die Spanne
reicht von Quasi-Echtzeit bis zumonatlicher Ablesung“, berichtet Heibey.
Nur schnelle Visualisierung bringt Einsparerfolge
Spannend ist auch die Frage, welche Geräte sich in der Visualisierung
durchsetzen werden. Damit hat sich ein großes Smart-Meter-Projekt von
Vattenfall bei der Berliner Gesobau beschäftigt. 10.000 intelligente Zähler
unterschiedlicher Ausbaustufen wurden verbaut. Zum Einsatz kamen
Hanns-Wilhelm Heibey, stellv. Datenschutz-
beauftragter Berlin, stellt auf den Berliner
Energietagen 2012 die Anforderungen an
Smart Meter vor.
Foto: Grund-Ludwig