Seite 42 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2012_09

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BETRIEBSKOSTEN-BENCHMARKING
Weitere Informationen:
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BFH-Urteil
Neuregelung des Grundsteuererlasses rechtens
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 wur-
den u. a. auch die Bedingungen für den Teilerlass der Grundsteuer
rückwirkend ab 2008 verschlechtert. Bis Ende 2007 bestand noch
Anspruch auf Teilerlass bei einer leerstandsbedingten Rohertrags-
minderung von jährlich mehr als 20 %, wenn der Leerstand vom
Vermieter nicht zu vertreten war (struktureller Leerstand). In diesen
Fällen wurde die Grundsteuer auf Antrag in Höhe des Prozentsatzes
erlassen, der vier Fünfteln des Prozentsatzes entsprach, um den der
tatsächliche Rohertrag niedriger als der normale Rohertrag war (§ 33
Abs. 1 Grundsteuergesetz a.F.). Nach der ab 2008 geltenden Neure-
gelung besteht ein Anspruch auf Teilerlass der Grundsteuer erst ab
einer tatsächlichen Rohertragsminderung um mehr als 50 %. Darüber
hinaus ist die Grundsteuer in diesem Fall nur in Höhe von 25 % zu
erlassen. Vor allem für Vermieter in strukturschwachen Gebieten mit
erheblichen Leerständen bedeutet das eine deutliche Verschlech-
terung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch mit Urteil vom 18.
April 2012 – II R 36/10 – entschieden, dass die – mit Rückwirkung
– vorgenommene Verschlechterung des Grundsteuerteilerlasses bei
geminderten Mieterträgen verfassungskonform ist. Der Gesetzgeber
habe den ihm vom Grundgesetz eingeräumten weiten Gestaltungs-
raum nicht überschritten, außerdem bestünden für diese Regelungen
hinreichende sachliche Gründe.
Reinhard Zehl
Dr. Joachim Wege
Quelle: WohnCom, Berlin
Quelle: VNW
Herausgegeben vom VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Betriebskosten
aktuell
Ausgabe 3 · September 2012
VNW und WohnCom kooperieren
Am 29. Juni 2012 haben VNW-Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege und
WohnCom-Geschäftsführer Reinhard Zehl eine Kooperationsverein-
barung über die Fortführung und den Ausbau des bisherigen VNW-Be-
triebskosten-Benchmarking unterzeichnet. Künftig wird die WohnCom
GmbH Berlin als Partner des VNW alle Dienstleistungen rund um das
Betriebskosten-Benchmarking auf Basis der Geislinger Konvention
übernehmen.
Bundesweite Erfahrung – belastbare Zahlen für die Energiewende
WohnCom ist Deutschlands größte Plattform für Betriebskosten-
Benchmarking und mit einer eigenen Softwarelösung qualifizierter
und leistungsfähiger Dienstleister. Rund 300 Kunden in Deutschland
mit zusammen etwa 2,5 Millionen Wohnungen sind derzeit WohnCom-
Anwender. „Von dieser Stärke können jetzt auch unsere Mitgliedsunter-
nehmen profitieren“, so Dr. Joachim Wege bei der Vertragsunterzeich-
nung. „Insbesondere von den Erweiterungsmöglichkeiten um Module
wie das Energie-Benchmarking, die Verbrauchsanalyse oder das CO
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Monitoring erwarte ich einen noch höheren Nutzen für die Anwender,
aber auch noch aussagefähigere Daten und Trends für unsere Arbeit als
Interessenvertreter unserer Mitgliedsunternehmen.“
VNW ist Premiumpartner – Erfolge sollen sich „sehen lassen“
Dazu WohnCom-Geschäftsführer Reinhard Zehl: „Der VNW hat sich
schon frühzeitig das Thema Betriebskostenoptimierung auf seine
Fahnen geheftet. Mit seiner Aktion Energiewende für Klimaschutz und
Wirtschaftlichkeit sowie dem Projekt ALFA NORD nimmt er bundesweit
eine Vorreiterstellung ein. Als Mitglied der ersten Stunde im Arbeits-
kreis Geislinger Konvention ist er für mich ein Premiumpartner.“ Gleich-
wohl gibt es aus seiner Sicht noch Optimierungspotenzial: „Vielerorts
hat es im Verbandsgebiet erfolgreiche Konzepte zur Senkung der Be-
triebskosten gegeben. Durch kluge Lösungen und Zusammenarbeit mit
Experten sind darüber hinaus nachhaltige Erfolge bei der Energieeinspa-
rung zu verzeichnen. Dieses kann in Zukunft noch besser dokumentiert
und kommuniziert werden.“
Kooperation zum Mitmachen
Neben dem Ausbau ihres Dienstleistungsangebotes streben VNW und
WohnCom auch die Installation eines interaktiven Diskussions- und In-
formationsforums auf Basis einer digitalen Onlinevariante der vom VNW
herausgegebenen „Betriebskosten aktuell“ an.
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ENERGIE UND TECHNIK