Seite 30 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2012_08

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Als Grundsatz kann gelten: Was schön ist, muss
auch gut benutzbar bleiben. Denn langfristig
werden die Praktikabilität sowie betriebskosten-
relevante Aspekte über die Eignung von UFS im
Geschosswohnungsbau entscheiden.
Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern
Als Alternativlösung zu oberirdischenMüllplätzen
bieten öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
(ÖRE) der Wohnungswirtschaft zunehmend UFS
an (z. B. in Hamburg, Berlin, Kiel, Hagen, Köln,
Duisburg). Diese Systeme kommen in Betracht,
wenn sie in die jeweiligen Abfallsatzungen aufge-
nommenwurden. Möglichst alle Haushaltsabfälle
wie Restmüll, Verpackungen und Papier sollen un-
ter der Erde gesammelt werden. Über die Sinn-
haftigkeit des Systems für die Bioabfallsammlung
herrscht ein noch uneinheitliches Meinungsbild
.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet
die Gebietskörperschaften, sowohl Biotonnen
flächendeckend einzuführen, als auch die Sam-
melquote vonWertstoffen (u. a. Kunststoffe, Me-
talle) bis spätestens 1. Januar 2015 zu erhöhen.
Hieraus ergeben sich für dieWohnungswirtschaft
neue Anforderungen bezüglich der Gestaltung von
Müllplätzen, die vielerorts nur schwierig umzu-
setzen sind.
Die relativ hohen Systemkosten für die UFS so-
wie die anfallenden Entsorgungskosten werden
in der Regel über Satzungsgebühren finanziert,
während die erforderlichen Tiefbauarbeiten von
denWohnungsunternehmen übernommenwerden
müssen. Die teilweise angebotenen Contracting-
Modelle der ÖRE zur Finanzierung der Tiefbau-
arbeiten halten Experten aufgrund zweifelhafter
betriebskostenrechtlicher Umlagefähigkeit, für
fragwürdig.
Flexibilität im Untergrund?
Über alle Anbieter hinweg haben sich UFS mit
einem Fassungsvermögen von 3, 4 und 5 m
3
bei
den ÖRE durchgesetzt. Ein 3.000 l fassender Un-
terflurbehälter (UFS 3.000) beansprucht dabei
nur ca. 4 m
2
, während die entsprechende Anzahl
an 1.100 l Behältern mind. 8 m
2
Standfläche be-
nötigt. Für Wohnanlagen mit ungünstigen Platz-
verhältnissen ein deutlicher Vorteil!
Wichtig für eine bedarfsgerechte Volumenan-
passung und für Kostenvergleiche ist jedoch das
effektive Fassungsvermögen der Unterflurbehäl-
ter. Durch Ausbildung eines Schüttkegels sind von
3.000 l nur ca. 2.300 l nutzbar. Dies entspricht
einem systembedingten, nicht regulierbarem
Leervolumen von ca. 23% (bei UFS 4.000 ca. 18%,
bei UFS 5.000 ca. 14%).
Einmal verbaut, reagiert das Behältersystem re-
lativ starr auf eine Anpassung des Leerungsvolu-
mens. Bei entsprechender Schachttiefe können
Behältergrößen gegeneinander getauscht bzw.,
wenn satzungsrechtlich vorgesehen, Leerungs-
rhythmen bedarfsgerecht angepasst werden. Dies
gilt nicht für die vomDualen SystemDeutschland
(DSD) ausgeschriebene Entsorgung von Verpa-
ckungsmaterialien. Die Systembeschreibung, ob
eine Entleerung von UFS in der Leistung enthal-
ten ist, liegt imErmessen des DSD. Sofern ein pri-
vatwirtschaftliches gewerbliches Unternehmen
die Entsorgung innehat, ist der ÖRE auf dessen
„Goodwill“ angewiesen. Beispielsweise ist bei den
derzeitigen DSD-Ausschreibungen in Berlin und
in Kiel keine Leerung von UFS für Verpackungen
vorgesehen. Bereits existierende UFS für Verpa-
ckungen können nicht genutzt werden. Vielmehr
müssen oberirdische Behälter aufgestellt werden.
Müllentsorgung
Eignen sich Unterflursysteme im Geschosswohnungsbau?
Gemessen an der Müllplatzvielfalt im Geschoßwohnungsbau, sind Unterflursysteme (UFS) eine Wohltat fürs
Auge. Positive Aspekte sind allgemein der geringere Platzbedarf, die optische Aufwertung des Umfeldes
und der barrierefreie Zugang (siehe DW 6/2012, Seite 24). Zudem verhindern verschließbare Ausführungen
Fremdbefüllungen. Es bedarf allerdings einer genauen Prüfung der Randbedingungen, um zu entscheiden,
ob sie zur Zufriedenheit aller eingesetzt werden kann. Der Artikel wirft einen kritischen Blick auf das Thema.
Dr. Sven Heincke
Geschäftsführer Innotec
­Abfallmanagement GmbH
Kiel
• Standplatz darf max. 10 m vom Fahr-
bahnrand entfernt sein
• Aushubgeeignete Beschaffenheit des
Untergrundes
• keine Versorgungsleitungen oder Kabel
bis 3,60 m Tiefe
• 8 m lichte Höhe
über den Einwurfschächten
• Gesamtlast der Fahrbahn von 26 t bzw.
11 t Einzelachslast
• Fahrbahnbreite von mind. 3,50 m und
eine Durchfahrtshöhe von 4,00 m
• Rangier- und Wendefläche von 19 m
Standplatzbedingungen
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8|2012
Energie und Technik