Seite 38 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_2012_03

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Basel III und Solvency II
Auswirkungen auf Bankenlandschaft und
­Finanzierungsbedarf der Wohnungswirtschaft
Eine der Konsequenzen, die aus der Finanzkrise gezogen wurde, ist, dass Banken zukünftig besser selbst vorsorgen müssen,
um ihre Risiken abzupuffern. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat dazu im September 2010 strengere Regeln
für die Bilanzrelationen der Banken aufgestellt. Neben Basel III wird aber auch Solvency II Auswirkungen sowohl auf die
Banken- und Versicherungslandschaft als auch auf die Wohnungswirtschaft haben.
Basel III soll es nun richten: mit erheblich
höheren Anforderungen an die Eigenkapital-
ausstattung der Banken, an ihren maximalen
Verschuldungsgrad und an ihre Liquidität.
Solvency II stellt hingegen Versicherungen
vor neue Herausforderungen: Es bestimmt,
wie viel Eigenmittel eine Versicherungsge-
sellschaft für ihre Kapitalanlagen einsetzen
muss. Beide Regelwerke wurden trotz der
wirtschaftlichen Verflechtungen der Bank-
und Versicherungswirtschaft vollkommen
unabhängig voneinander aufgestellt.
Die Baseler Regelwerke und
ihre Wirkungsweise bei den Banken
Um den Unterschied zwischen Basel II und
III zu verstehen, macht es Sinn, sich den
Wirkmechanismus der Baseler Regelwerke
in der Bankbilanz vor Augen zu führen.
Basel II bewertet die Ausfallrisiken von For-
derungen, das heißt unter Basel II müssen
die Aktiva je nach Ausfallrisiko mit Eigen-
kapital unterlegt werden. Niedriges Risiko
bedeutet wenig Eigenkapitalhinterlegung
(siehe Abbildung 1).
Im Regelwerk von Basel III hat die Kredit-
nehmerbonität keine Relevanz mehr (siehe
Abbildung 2). Basel III greift vor allem in
die Passivseite einer Bankbilanz ein – die
Bonität eines Kunden wird weiterhin nach
Basel II bewertet. Wichtig zu wissen, Basel II
bleibt weiterhin in Ergänzung zu Basel III
unverändert bestehen.
Erhöhung der Kapitalanforderungen
Die für Banken größte Herausforderung ist
die massive Erhöhung des Kernkapitals (im
weiteren Sinne Gesellschaftskapital und
Gewinnrücklagen). Das so genannte Tier 1
muss spätestens bis 2019 dreieinhalbmal so
hoch sein wie heute. Darüber hinaus sollen
noch antizyklische Kapitalpuffer gebildet
werden, mit denen verhindert werden soll,
dass Kapital im Krisenfall schnell aufge-
zehrt wird. Durch diesen weiteren Puffer
sollen Banken ihre Risiken besser auffangen
können – ohne staatliche Hilfe.
Leverage Ratio
Die Erhöhung der Kapitalanforderungen
trifft die Wohnungswirtschaft nur indirekt,
genauso wie alle anderen Kunden wird
auch sie die Kosten tragen müssen. Direkt
betroffen sind Wohnungsunternehmen
aber von der Beschränkung des Verschul-
dungsgrades. Die so genannte Leverage
Ratio begrenzt die Verschuldungsrate
absolut, also ohne Risikogewichtung. Diese
absolute Beschränkung ist besonders ein-
schneidend. Denn zum einen ist die gute
Bonität der deutschen Wohnungswirtschaft
irrelevant, zum andern durch die hohen
Kreditsummen der einzelnen Kreditnehmer
aus Kreditportfoliosicht der Bank nicht
attraktiv (Klumpenrisiko).
Vor einer endgültigen Festschreibung im
Jahr 2018 ist geplant, dass in der Über-
gangsphase ab 2013 eine Leverage Ratio
von drei Prozent bezogen auf das Kern-
kapital gelten soll. Die Höchstverschul-
dung beträgt demnach das 33,3 fache
des gesamten Kernkapitals (Tier 1). Eine
Kennziffer, die Banken mit konservativen
Geschäftsmodellen durch Ausleihungen an
Kommunen und Wohnungsunternehmen
heute zum Teil mehrfach überschreiten.
Liquiditätstandards
Neue Liquiditätsstandards schließen Fris-
tentransformationen aus, das heißt lang-
fristige Kredite können nicht mehr in dem
Umfang wie heute kurzfristig refinanziert
werden. Mit der Liquidity Coverage Ratio
(LRC) hat der Ausschuss eine neue Kenn-
zahl zur Überwachung der Liqudität in einer
30-Tage-Frist geschaffen. Die Net Stable
Funding Ratio legt ein Minimum an lang-
fristiger Refinanzierungsausstattung im
Verhältnis zum Liquiditätsrisiko der Aktiva
innerhalb eines Stressszenarios im Einjahres-
band fest. Sie stellt das Verhältnis zwischen
bestehender und benötigter belastbarer
Refinanzierung eines Instituts dar und sorgt
damit für ausgeglichene Refinanzierungs-
fristen zwischen Aktiv- und Passivseite. Die
zur Darstellung bester Konditionen notwen-
dige Fristentransformation wird damit nicht
mehr möglich sein.
Konsequenzen
Banken müssen in den nächsten Jahren ihr
Eigenkapital erheblich aufstocken. Doch
nicht nur die Kosten für das erhöhte Eigen-
kapital bereiten Bankern Kopfschmerzen.
Viel gravierender ist die Einführung der
maximalen Verschuldungsgrenze. Danach
Abb. 1: Wirkungsweise von Basel II in der Bankbilanz
Quelle: Dr. Klein
Die Wohnungswirtschaft
3/2012
Management
36
Finanzierung