Seite 65 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_11_2011

Basic HTML-Version

Grundpreise regulieren die Kostenvertei-
lung verbrauchsunabhängig. Die Höhe
der Wasserrechnung ist neben dem indivi-
duellen Verbrauch und den kommunalen
Einzelpreisen je Kubikmeter Trink- bezie-
hungsweise Abwasser abhängig von der
Höhe der Grundpreise je Wohneinheit und
dementsprechend verbrauchsunabhängig
(siehe Tabelle 1).
Die beispielhaft erfassten Grundpreise
(siehe Tabelle 2) sind entweder einheitlich
je Wohneinheit und für alle Verbraucher
verhältnismäßig hoch (einheitliche Grund-
preise, Stadt A), oder sie sind abhängig
von der Leistung des Wasserzählers und der
Anzahl angeschlossener Wohneinheiten und
in der jeweiligen Leistungskategorie für den
Verbraucher umso geringer, je mehr Wohn-
einheiten angeschlossen sind (differenzierte
Grundpreise, Städte B und C). Die Differen-
zierung kommt bei einem hohen Grundpreis
mehr zum Tragen als bei einem niedrigen,
wobei mit zunehmender Anzahl Wohnein-
heiten die Preisunterschiede immer geringer
bis bedeutungslos werden. Im Falle diffe-
renzierter Grundpreise ist eine bestimmte
Wassermenge bei nur einer angeschlossenen
Wohneinheit deutlich am teuersten (siehe
Tabelle 1). so werden bei einem Wasserver-
brauch von 36 Kubikmeter in Gebäuden
mit 18 Wohneinheiten für den Verbraucher
nur 45 Prozent der Wasserkosten fällig,
die in Gebäuden mit einer Wohneinheit
anfallen, bei einem Wasserverbrauch von
144 Kubikmeter sind es 75 Prozent. Auch
sind die Preisübergänge von einem Was-
serzähler zum nächstgrößeren nicht stu-
fenlos. In den Beispielstädten betragen die
mit der Leistungskategorie zusammenhän-
genden Kostenunterschiede maximal 11,27
Euro pro Jahr. Eine Überdimensionierung
der Zähler (gemäß BGH-Urteil, Az. VIII ZR
97/09, unzulässig) bewirkt größere Abwei-
chungen. Bei einheitlichen Grundpreisen hat
zunächst jeder Haushalt gleichermaßen viel
für die bereitstehende Infrastruktur (Netz-
anbindung, Service) zu zahlen, unabhängig
des tatsächlichen Umfangs der Inanspruch-
nahme. Für die Versorger bergen entspre-
chend hohe Grundpreise weniger Risiken,
da Verbrauchsrückgänge besser abgefedert
werden können. Bei Leerstand zu versor-
gender Wohneinheiten übernehmen die
Eigentümer die entstandenen hohen Grund-
kosten. Bei differenzierten Grundpreisen
wird die infrastrukturelle Erschließung der
Gebäude gesehen und damit indirekt bis zu
einem gewissen Grad die Bebauungsdichte.
Wohnungsleerstand in Mehrfamilienhäusern
belastet die Eigentümer deutlich weniger als
bei einheitlich hohen Grundpreisen.
Disparitäten und Differenzierungen
Je nach Höhe und Umlage der Grundpreise
entstehen Disparitäten bei der Kostenver-
teilung. Ein niedriger Mengen- und hoher
Grundpreis benachteiligt generell Haushalte
mit einem vergleichsweise geringen Ver-
brauch sowie bei leer stehenden Wohnein-
heiten die entsprechenden Eigentümer. Für
Vielverbraucher, wie Familien mit mehreren
Kindern, ist das von Vorteil. In zahlreichen
Kommunen sind die Wasserpreise vor allem
in Einfamilienhäusern deutlich durch Grund-
preise bestimmt, während Wohneinheiten
in Mehrfamilienhausbebauung geringer
belastet werden. Eine derartig differen-
zierte Grundpreisgestaltung spiegelt den
unterschiedlichen Erschließungsaufwand
wider, wenn die Einfamilienhausbebauung
tatsächlich durch große Grundstücksflächen
je Einwohner und/oder sehr randständige
Lagen charakterisiert ist und deshalb einen
vergleichsweise großen Teil der Versorgungs-
kosten begründet. Bei den Wasserpreisen
die Lage zu berücksichtigen, erscheint nur
in Ausnahmesituationen gerechtfertigt (zum
Beispiel Neuerschließung von Gebieten). Im
Fall des Bevölkerungsrückgangs, wenn die
hochbauliche Bebauungsdichte durch Leer-
stand an Nutzungsdichte verliert, können
Netzbereiche je angeschlossener Wohnein-
heit aufwändiger werden, ohne dass dies bei
den Wasserpreisen berücksichtigt werden
könnte. Eine faire Lage und Anschlussdichte
berücksichtigende Preis­gestaltung wird wohl
kaum möglich sein.
Dem Anspruch eines bewussten, sachge-
mäßen Umgangs mit dem Gut Wasser wird
am besten eine vorrangig verbrauchsab-
hängige Preisgestaltung gerecht, um das
Wassersparen zu „belohnen“. Wasserpreise
sollten allerdings dann weniger zu Wasser-
sparsamkeit anregen, wenn durch geringen
Verbrauch zusätzliche Spülungen und
erhöhte Wartungskosten der Leitungen zu
erwarten sind und die Probleme nur mit
unvertretbar hohem Aufwand durch Anpas-
sungsmaßnahmen zu beheben wären
2
. In
diesem Zusammenhang sind auch Trenn-
systeme in Frage zu stellen. Investitionen
in wassersparende Techniken bei den Ver-
brauchern wären eher kontraproduktiv. Im
Ergebnis zeigt sich also, dass neben dem
Wasserverbrauch auch Wohnort und Preis-
gestaltung über die Höhe der Wasserrech-
nungen entscheiden und es die Lösung für
den Wasserpreis nicht gibt.
Prof. Clemens Deilmann, Martina Möbius, Leibniz-
Institut für ökologische Raumentwicklung e. V., FB
Ressourceneffizienz von Siedlungsstrukturen, Dresden
1
Deilmann, C.; Haug, P.: Demografischer Wandel und techni-
sche Infrastruktur: Wer soll die Kosten tragen? Eine Untersu-
chung am Beispiel ostdeutscher Mittelstädte., Shaker Verlag,
Aachen 2010.
2
Als alternative Problemlösung ggf. dezentrale Wasserver-
und -entsorgung (vgl. Dissertation Georg Schiller:
„Kostenbewertung der Anpassung zentraler Abwasserent-
sorgungssysteme bei Bevölkerungsrückgang“, IÖR Schriften
Band 51, 2010 Rhombus-Verlag Berlin 2010).
Wasserpreise in den Beispielstädten
Differenzierungsmerkmale
Wasserpreise
– Wasserkosten
Stadt A
Stadt B
Stadt C
Frischwasser
Abwasser
Frischwasser
Abwasser
Frischwasser
Abwasser
Grundpreis
– Grundkosten
Wasserzähler
(Leistung in m³ / h)
anschließbare WE
(Anzahl)
in
 / a /
Wohneinheit
(Grundpreise /WE einheitlich)
in
 / a /
Wasserzähler
(Grundpreise /WE differenziert, abhängig von der
Anzahl angeschlossener WE /Wasserzähler)
Qn   2,5
Qn   6,0
Qn 10,0
Bis 30
31 bis 100
101 bis 200
151,18
151,18
151,18
63,60
63,60
63,60
145,20
398,16
1.283,64
60,00
144,00
240,00
98,16
196,33
245,40
72,00
172,80
288,00
Mengenpreis in
 /m³
– Verbrauchskosten
Wasserverbrauch /Abwasseraufkommen
1,41
2,02
1,49
2,60
1,64
1,80
Tabelle 2: Anmerkungen: Leistung der Wasserzähler gemäß Energie /Wasserpraxis 10 / 2005, Anzahl anschließbarer Wohneinheiten (WE) bei Annahme: je WE ein
Spülkasten; Grund- und Mengenpreise für Frischwasser zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer; zentrale Abwasserbeseitigung mit direkter Einleitung in die
Abwasseranlagen.
Quelle: IÖR, eigene Darstellung, Preisangaben für die Beispielstädte 2007-2010
Die Wohnungswirtschaft
11/2011
63