Seite 41 - DIE_WOHNUNGSWIRTSCHAFT_11_2011

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Versprochen.
die gesamte aktive Dienstzeit ausschließen
(z. B. einmalige Entgeltumwandlung), führt
das versicherungsmathematische Teilwert-
verfahren nicht zu handlungsrechtlich
zulässigen Wertansätzen. Der Ansatz des
steuerlichen Teilwerts nach § 6a oder § 6
EStG ist aufgrund der unterschiedlichen steu-
erlichen und handlungsrechtlichen Bewer-
tungsvorgaben nach BilMoG nicht zulässig.
Die Bewertung hat grundsätzlich auf den
Abschlussstichtag zu erfolgen, es ist jedoch
nicht zu beanstanden, wenn die der Bewer-
tung zugrunde gelegten Parameter (Perso-
naldaten, Diskontierungszinssatz et cetera)
bereits innerhalb eines Zeitraums von bis
zu drei Monaten vor dem Abschlussstichtag
erhoben werden, sofern Änderungen der
Parameter bis zum Abschlussstichtag auf
die Rückstellungshöhe nur unwesentlich
sind. Verfügt der Bilanzierende über aktivi-
sches Deckungsvermögen, ist dieses gemäß
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB ab dem Zeitpunkt der
Erfüllung der Anforderungen an Deckungs-
vermögen erfolgswirksam mit dem beizule-
genden Zeitwert zu bewerten.
Deckungsvermögen im Sinne der Norm sind
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger (im Insolvenzfall
des Bilanzierenden) entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden
aus Altersversorgungsverpflichtungen oder
vergleichbaren langfristig fälligen Verpflich-
tungen dienen. Der beizulegende Zeitwert
ist der Preis auf einem aktiven Markt bezie-
hungsweise ein durch Vergleichs- oder
Kapitalwertverfahren oder durch Options-
preismodelle ermittelter Wert.
Der Ausweis in der Handelsbilanz
Verpflichtungen aus unmittelbaren Alters-
versorgungsverpflichtungen sind unter dem
Bilanzposten „Rückstellungen für Pensi-
onen und ähnliche Verpflichtungen“ auszu-
Besonderheiten bei Vorliegen von Deckungsvermögen – ­Fallbeispiele
Frage:
Kann ein Wohnungsunternehmen vermietete Wohnimmobilien des Anlagever-
mögens als Deckungsvermögen deklarieren?
Antwort:
Nein. Die Vermögensgegenstände müssen jederzeit zur Verwertung zwecks
Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtung zur Verfügung stehen. Dies ist insbeson-
dere nicht der Fall bei betriebsnotwendigem Anlagevermögen, das durch den Bilanzie-
renden selbst genutzt wird.
Frage:
Besteht Verrechnungspflicht bei einer Rückdeckungsversicherung aufgrund
einer Verpfändungsvereinbarung?
A
ntwort:
Alle Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag stehen in der
Regel dem Wohnungsunternehmen zu. Der pensionsberechtigten Person wird seitens
des Wohnungsunternehmens ein erstrangiges Pfandrecht auf die Erlebensfall-Leistung
gemäß BGB eingeräumt. In diesem Fall ist die Verrechnung verpflichtend.