Seite 43 - CONTROLLER_Magazin_2013_02

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haftende Eigenkapital überwiegend aus tat-
sächlichem
Kernkapital
. Statt der bisherigen
vier Prozent (die Hälfte von acht Prozent), darf
das
Ergänzungskapital
nur noch zwei Prozent
ausmachen. Die Voraussetzungen für die Zu-
rechnung zum Kernkapital wurden deutlich ver-
schärft. Weiter schreibt Basel III den Banken
insgesamt
eine
höhere Eigenkapitalbasis
für alle Risikobereiche und zusätzliche Kapital-
reserven vor. Strengere Vorschriften zum Ei-
genkapital und eine höhere Unter legung
verteuern die Eigenkapitalunterlegung für die
Banken und damit die Zinsen, die von den
Kreditnehmern verlangt werden.
Auch wenn der Mittelstand die Krise nicht ver-
ursacht hat, ist davon auszugehen,
dass die
Neuerungen gerade die mittelständischen
Unternehmen besonders hart treffen wer-
den.
Eine intensive Auseinandersetzung mit
dem Thema ist also für alle Unternehmen ohne
eigenen Kapitalmarktzugang Pflicht, da die
Banken das zukünftig noch knappere Eigenka-
pital sicherlich selektiver einsetzen werden.
Angst vor Basel III erscheint jedoch übertrie-
ben. Die grundsätzlichen Vorschriften galten
bereits seit der Einführung von Basel II. Der Zu-
sammenhang zwischen Risiko und Konditions-
gestaltung ist sogar noch deutlich älter.
Der
Großteil der Neuerungen stellt vor allem die
Banken vor gewaltige Herausforderungen
,
da diese ihr Eigenkapital teilweise erheblich
aufstocken müssen. Sollte dies nicht gelingen
und sollten die Vorschriften vollständig in natio-
nales Recht umgewandelt werden, sind jedoch
tatsächlich auch Kreditengpässe denkbar, da
die Banken ihre Kreditvergabe dann einschrän-
ken müssten.
Ein im Dezember 2011 von der Bankenaufsicht
beauftragter und Ende 2012 veröffentlichter
Stresstest hat jedoch ergeben, dass
die deut-
schen Geldhäuser nach derzeitigem Stand
gut gerüstet
sind und die Vorgaben bereits er-
füllen. Die Bewertung der gehaltenen Staatsan-
leihen erfolgte erstmals zu Marktpreisen, statt
wie bei früheren Stresstests zu den meist hö-
heren Buchwerten. Allerdings wurden bei die-
ser Untersuchung die erhaltenen Staatshilfen
noch nicht herausgerechnet. Daher und auf-
grund einiger weiterer Unsicherheiten bleibt die
weitere Entwicklung spannend. Für die Unter-
nehmen ist es jetzt wichtig, auf die Situation zu
reagieren und das Unternehmen zukunftsfähig
und die Jahresabschlüsse ratingtauglich zu
machen.
Ziel eines Ratings
Das Ergebnis eines Ratings stellt das Ausfallri-
siko und damit die Bonität eines Ratingobjektes
dar. Diese Ausfallwahrscheinlichkeit bezieht
sich üblicherweise auf den Zeitraum der nach-
folgenden zwölf Monate und wird häufig mit
PD
für
„Probability of Default“
abgekürzt. Das
häufigste Ratingobjekt sind sicherlich Unter-
nehmen, aber auch Länder, Währungen, Ein-
zelpersonen und vieles andere wird regelmäßig
bewertet. Zur leichteren Verständlichkeit be-
ziehen sich die nachfolgenden Aussagen auf
Unternehmensratings. Die Erkenntnisse und
Überlegungen sind aber auch auf andere Ratin-
gobjekte übertragbar.
Im Laufe des
Ratingprozesses
werden die
verschiedensten Bereiche des Unternehmens
mittels Kennzahlen analysiert. Zur Beurteilung
der Einzelergebnisse werden diese mit einem
großen Datenpool historischer Daten von Unter-
nehmen abgeglichen und gemäß ihrer Vorher-
sagekraft bewertet. Dafür durchsuchen die
Ra-
tinginstitute
ihren Datenpool permanent nach
Kennzahlen, die einen hohen statistischen Zu-
sammenhang zwischen der Kennzahlenent-
wicklung und einer anschließenden Zahlungs-
schwierigkeit oder Insolvenz der jeweiligen Un-
ternehmen aufweisen (tatsächliche Fälle der
vergangenen Jahre). Die Problemfälle werden
also in einer Rückschau auf die vorangegan-
gene Kennzahlenentwicklung hin untersucht.
Daraus wird dann auf die Relevanz der Kenn-
zahl und damit deren Aussagekraf t für die
Zukunft geschlossen.
Eine einzelne Kennzahl kann jedoch nur mit ho-
her Unsicherheit auf drohende Schwierigkeiten
hindeuten. Werden mehrere solcher Kenn-
zahlen richtig kombiniert, erhält dieses
Kenn-
zahlensystem
bereits eine sehr hohe Aussa-
gekraft. Die historischen Unternehmensdaten
werden anschließend mit Hilfe dieses Kennzah-
lensystems untersucht und das prognostizierte
Ausfallergebnis wird mit den tatsächlichen Aus-
fällen abgeglichen (sog. Backtestings).
Die Kunst der Anbieter solcher
Ratingverfah-
ren
besteht darin, möglichst wenige, aber ent-
scheidende Kennzahlen zu identifizieren und
mit einer korrekten Gewichtung zu kombinie-
ren, um ein treffsicheres Ergebnis zu erhalten.
Ziel des Ratings ist die Komprimierung aller
risikorelevanten Teilaspekte auf eine leicht zu
interpretierende und untereinander vergleich-
bare Aussage, die Ratingnote.
Zusammenhang zwischen
Rating und Kreditkosten
Zunächst sind die beiden Begriffe „Bonität“ und
„Besicherung“ voneinander abzugrenzen. Eine
Aussage zur
Bonität
zielt auf die Zahlungsfä-
higkeit ab, also die Frage, ob der Schuldner in
der Lage ist, die Verbindlichkeiten im laufenden
Betrieb zu bedienen. Die Besicherung dient
ausschließlich der Absicherung der Gläubiger
im Insolvenzfall. Durch die Verwertung der
Sicherheiten soll nach dem Ausfall des Schuld-
ners der Verlust des Gläubigers so weit wie
möglich reduziert werden. Das Rating ist daher
gänzlich unabhängig von den zur Verfügung
stehenden Kreditsicherheiten, da es aus-
schließlich auf die Bonität abzielt.
Ein schlechteres Rating bedeutet eine hö-
here Ausfallwahrscheinlichkeit.
Gleiches gilt
für die Länge der Laufzeit. Je länger die Lauf-
zeit, desto ungenauer werden die Prognosen,
weshalb die Banken auch hierfür Risikopuffer
einrechnen. Durch eine entsprechende Besi-
cherung der Verbindlichkeiten reduziert sich
der Blankoanteil bei einem Ausfall. Diese Risi-
koreduktion berücksichtigen die Banken wiede-
rum durch einen Abschlag bei der Kalkulation
des individuellen Kreditzinssatzes. Das Rating
ist also nur einer von mehreren Einflussfaktoren
auf die Zinskonditionen, aber dennoch ein we-
sentlicher.
Im Detail setzt sich der Kreditzins aus mehreren
Bestandteilen zusammen (vgl. Abbildung 1).
Die
Refinanzierungskosten
beinhalten die
Kosten, zu denen sich die Bank ihre Mittel
beschafft und sind von der Art und Struktur des
Kreditinstitutes abhängig. Hinzu kommt ein
prozentualer Aufschlag für die
Betriebs- und
Kreditbearbeitungskosten.
Die Betriebskosten
(beispielsweise die Miete der Räume, die EDV,
CM März / April 2013