Seite 42 - CONTROLLER_Magazin_2013_02

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sollten die Banken durch die Risikopuffer in die
Lage versetzt werden, Kreditausfälle selbst
ausgleichen zu können.
Jeder Kredit musste
daraufhin mit acht Prozent haftendem Ei-
genkapital unterlegt werden.
Dies bedeute-
te, dass haftendendes Eigenkapital in Höhe
von mindestens acht Prozent des Kreditvolu-
mens vorhanden sein musste. Wurde dieser
Wert unterschritten, durften keine Kredite ver-
geben werden.
Ausnahmen zur achtprozentigen Eigenkapi-
talunterlegung ergaben sich durch einen zu-
sätzlichen Faktor. Dieser bestand aus einer
Risikogewichtung in Höhe von 0%, 20%, 50%,
70% oder 100%. Die Risikogewichtung hing
vom pauschalen Risiko der Schuldnergruppe
ab. So waren
Forderungen gegenüber Staa-
ten
mit 0% zu gewichten und
Forderungen
gegenüber Banken
mit lediglich 20%. Ge-
wöhnliche, nicht durch erstrangige Grundschul-
den abgesicherte Kredite gegenüber Unterneh-
men waren aber mit 100% gewichtet, also den
vollen acht Prozent zu unterlegen.
Eigenkapitalunterlegung = Bemessungs-
grundlage (Kredithöhe) x Bonitätsgewich-
tung (0%, 20%, 50%, 70% oder 100%) x 8%
Mindestens die Hälfte davon musste aus dem
tatsächlichen
Eigenkapital (Kernkapital)
der
Bank aufgebracht werden. Der Rest konnte aus
Ergänzungskapital, wie Rücklagen und Ge-
nussrechtskapital
, stammen. Die Bank konn-
te also das 12,5-fache des haftenden Eigen-
kapitals an Krediten vergeben. Eigenkapital ist
jedoch teuer und die Banken verlangten
verständlicherweise eine Verzinsung des einge-
setzten Kapitals, was die Kreditkosten für die
Kunden erhöhte.
Basel II
In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts
versuchten sich, im Zuge des Börsenbooms,
mehr und mehr (große) Unternehmen direkt
über den Kapitalmarkt mit frischem Geld zu
versorgen, statt wie bisher über die Banken zu
finanzieren. Dies gelang naturgemäß vor allem
den Unternehmen mit geringen Ausfallrisiken
besonders gut und günstig, bzw. günstiger als
über die Kreditinstitute.
Unternehmen mit
hohen Risiken mussten weiterhin Bank-
kredite in Anspruch nehmen,
was langfristig
zu einer Schieflage der Kreditwirtschaft hätte
führen können. Dieser Trend setzte sich auch
Anfang dieses Jahrtausends weiter fort und
führte zu einer Risikoverschiebung innerhalb
der Kreditwirtschaft.
Daraufhin wurde
2007
nach
Basel II
, neben
zahlreichen anderen Vorschriften zur Risiko-
messung und Überwachung, eine
risikoge-
wichtete Eigenkapitalunterlegung
einge-
führt. Bei Kunden mit geringem Ausfallrisiko
war weniger Eigenkapital zu unterlegen, bei
risikoreicheren Kreditengagements musste
deutlich mehr Eigenkapital hinzugezogen wer-
den als bisher. Zur Einwertung dieser Risiken
wurde das Rating eingeführt.
Das Rating muss neben der Berechnung des
Risikos als Basis der Eigenkapitalunterlegung
auch Bestandteil des Kredit-Entscheidungspro-
zesses sein. Sollte eine Bank das eingeführte
Ratingverfahren nur zur Berechnung der Eigen-
kapitalunterlegung, nicht aber für den Kredit-
Entscheidungsprozesses nutzen, deutet dies
zwangsläufig darauf hin, dass die Bank ihrem
eigenen Rating nicht vertraut. Dies wiederum
widerspricht den Basel-Vorgaben.
In der Praxis blieb die achtprozentige Eigenka-
pitalunterlegung aus Basel I also erhalten, zur
Berechnung der individuellen Unterlegung wur-
de diese aber für jeden Kredit mit einem risiko-
adäquaten Faktor multipliziert, der wiederum
entsprechend des Ausfallrisikos über oder un-
ter 100 Prozent lag.
Eigenkapitalunterlegung = Bemessungs-
grundlage (Kredithöhe) x Bonitätsgewich-
tung (Ausfallrisiko gem. Rating) x 8%
Das eingesetzte Eigenkapital der Banken ist
vom Kreditnehmer weiterhin zu verzinsen.
Ein
schlechtes Rating
(damit ein hohes Ausfallri-
siko und hohe Eigenkapitalunterlegung)
führt
zu höheren Kreditzinsen.
Zusätzlich bilden
die Kreditinstitute entsprechend der Ausfall-
wahrscheinlichkeit einen Risikopuffer, was zu
einem weiteren Aufschlag der Zinssätze, ana-
log dem Risiko, führt.
Basel III
Die Insolvenz der Investmentbank Lehman
Brothers löste im
Herbst 2008
eine schwere
Bankenkrise und diese wiederum die größte
Weltwirtschaftskrise
seit über 80 Jahren
aus. Die Regelungen nach Basel II hatten offen-
sichtlich nicht ausgereicht, um die Geldhäuser
ausreichend zu stabilisieren, damit diese die
Realwirtschaft gleichmäßig mit ausreichend
Liquidität versorgen können. Dies veranlasste
den Baseler-Ausschuss, das Regelwerk deutlich
auszuweiten. Im Dezember 2010 veröffentlich-
te der Ausschuss ein ergänztes Regelwerk,
das
ab 2013 schrittweise
in Kraft treten wird und
bis 2018 in nationales Recht umzuwandeln
ist. Diese unter
Basel III
zusammengefassten
Regelungen ergänzen die Basel II-Vorschriften,
die grundsätzlich weiter gültig bleiben. Basel III
beschäftigt sich vor allem mit der Definition des
Eigenkapitals, den erforderlichen Mindestquo-
ten und zusätzlichen Offenlegungspflichten.
Zukünftig erhöht sich der Anteil des Eigenkapi-
tals, mit dem jeder Kredit unterlegt werden
muss, teilweise erheblich.
Statt der durch-
schnittlichen acht Prozent Eigenkapitalun-
terlegung sind zukünftig voraussichtlich 13
Prozent
erforderlich. Gleichzeitig besteht das
Autor
Florian Pojda
ist Berater bei der T&O Unternehmensberatung GmbH,
München.
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