teilweise auch diskutiert, bildete jedoch nicht
den Schwerpunkt.
Deskriptive Erkenntnisse zur
Transferpreisgestaltung
Notwendigkeit:
Generell sehen die Unterneh-
men die Notwendigkeit, sich intensiv mit dem
Thema Transferpreise zu befassen. Als wesent-
licher Grund wird einerseits die Ergebnis- und
Steuerungstransparenz im Unternehmen, die
durch Transferpreise erhöht wird, genannt. An-
dererseits wird auch darauf hingewiesen, dass
hinsichtlich der Steuerbemessung Transfer-
preise noch wichtiger und auch von den staatli-
chen Aufsichtsbehörden zunehmend stärker
kontrolliert werden.
Leistungsspektrum:
Das zu verrechnende
Leistungsbündel ist bei den untersuchten Un-
ternehmen sehr ähnlich. IT- und Marketing-
Leistungen werden von fast allen Unternehmen
verrechnet, einige der Unternehmen nehmen
auch die Kosten für die Markenführung, den
zentralen Einkauf und Messeauftritte in die Ver-
rechnung auf. Auf die Frage, warum bestimmte
Leistungen zentral erstellt werden, gab es
ebenfalls ähnliche Antworten von allen Be-
fragten. Gründe sind die Sicherung des Know-
hows, Kostendegressionseffekte und historisch
gewachsene Beweggründe.
Organisation:
Die organisationale Veranke-
rung der Transferpreisaufgaben in den be-
fragten Unternehmen erweist sich als sehr un-
terschiedlich. Diese Thematik ist
·
bei zwei Unternehmen im Bereich
Controlling und
·
bei einem Unternehmen im Bereich
Steuern verankert,
·
während ein Unternehmen eine eigene
Abteilung für Transferpreise hat.
Die unterschiedliche organisationale Ansied-
lung der Thematik ist zum Teil auf die Struk-
turen der Unternehmen als auch auf die Leis-
tungserbringung zurückzuführen. So erstellt
das Unternehmen mit einer eigenen Abteilung
für Transferpreise ein großes Spektrum an
Leistungen – insbesondere die in dieser Bran-
che sehr wesentlichen F&E-Leistungen – zen-
tral; die Auslandsgesellschaften fungieren als
Empfänger und Nutzer des Angebots. Für die
Muttergesellschaft ist es daher von großem
Interesse, eine korrekte Verrechnung der
Leistungen zu gewährleisten.
Rolle der Tochtergesellschaften:
Neben dem
Spektrum an zu verrechnenden Leistungen
scheint die Struktur und Rolle der Tochterge-
sellschaften ebenfalls einen starken Einfluss
auf die Transferpreisgestaltung zu nehmen. In
fast allen Unternehmen sind die Auslandstöch-
ter Eigengründungen, die zu 100 % der Mutter-
gesellschaft gehören. Dies schafft eine enge
Verbindung zwischen den Gesellschaften und
regelt zugleich das Machtverhältnis zwischen
den Partnern. Während zwei Unternehmen ihre
Tochtergesellschaften weitestgehend als auto-
nom agierende Einheiten bezeichnen, sind die
Gesellschaften eines Unternehmens begrenzt
autonom. Die Freiheitsgrade der Gesellschaften
des vierten Unternehmens variieren hingegen
zwischen den Tochtergesellschaf ten stark.
Dennoch verweisen alle Unternehmen auf eine
starke Rolle der Muttergesellschaft.
Einbeziehung der Tochtergesellschaften:
In
allen Gesprächen wurde erwähnt, dass die
Tochtergesellschaften eine hohe Autonomie bei
ihren Geschäftsaktivitäten aufweisen. Sie wer-
den jedoch in die Transferpreisfindung nicht
bzw. nur zu einem sehr geringen Umfang ein-
gebunden, die Transferpreise werden zentral
vorgegeben.
Abnahmeverpflichtung:
Eine vollständige Ab-
nahmeverpflichtung der Tochtergesellschaften
für zentral angebotene Leistungen gibt es bei
zwei der untersuchten Unternehmen, die bei-
den anderen sehen nur bei best immten
Leistungen eine verpflichtende Abnahme durch
die Tochtergesellschaft vor.
Akzeptanz:
Akzeptanzprobleme seitens der
Töchter hins i cht l i ch der Abnahme der
Leistungen bzw. der Höhe der Transferpreise
werden als vernachlässigbar angegeben.
Steuerliche Perspektive:
In Bezug auf die
steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind
ebenfalls einheitliche Erkenntnisse zu vermer-
ken. Alle Unternehmen haben sich intensiv mit
den steuerrechtlichen Gegebenheiten ausein-
andergesetzt und lassen diese auch in die Aus-
gestaltung ihrer Transferpreise einfließen.
CM Januar / Februar 2012
Accenture-interne Verwendung