Seite 9 - CONTROLLER_Magazin_2011_05

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Anwendungsbeispiele und Um-
setzungsprobleme in der Praxis
Bank
Für Banken stellen Zinsswaps einen zentra-
len Baustein der Zinsbuchsteuerung
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im
Anlagebuch
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dar
. Analog zur bisherigen Aus-
führung wird für jedes zinsinduzierte Geschäft
der Bank ein Cashflow erzeugt. Alle Cashflows
werden dann zum
Gesamtbankcashflow
zu-
sammengefasst. Das „Aussehen” dieses Cash-
flows bestimmt im Folgenden die Strategie der
Bank. Wird eine als effizient definierte Bench-
mark nachgebildet, so handelt es sich um eine
passive Steuerung, wird aufgrund der Zinsmei-
nung eines Hauses agiert, so liegt eine aktive
Steuerung vor.
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Grundsätzlich liegt jedoch die
Annahme zugrunde, dass Passiva mit einer
kurzen Zinsbindung in Aktiva mit einer langen
Zinsbindung transformiert werden. Durch die in
der Regel positiv geneigte Zinsstruktur entste-
hen positive Ergebnisbeiträge, die wesentlich
zum Zinsergebnis einer Bank beitragen.
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Nicht zuletzt durch die
verschärften Rege-
lungen in Basel III
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sind Swaps die einzige
Möglichkeit, liquiditätsneutral Fristentransfor-
mationsergebnisse zu erzeugen.
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Dies ge-
schieht in der Regel über das gesamte Zins-
buch
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hinweg.
Aufgrund des zeitlichen Auseinanderfallens von
Vertragsabschluss und -erfüllung zählen deriva-
tive Finanzinstrumente zu den schwebenden Ge-
schäften, die gemäß den Rechnungslegungsvor-
schriften des HGB grundsätzlich nicht bilanziert
werden. Das am 28.05.2009 in Kraft getretene
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
sieht jedoch vor, dass derivative Finanzinstru-
mente, die vom Kreditinstitut dem Handelsbe-
stand zugerechnet werden, mit ihrem (beizule-
genden) Zeitwert, vermindert um einen Risikoab-
schlag, zu bewerten und zu erfassen sind.
In jedem Falle bilanzwirksam sind die aus Deri-
vaten resultierenden Prämien- und Sicher-
heitenzahlungen zur Kompensation von Markt-
preisänderungen, drohende Verluste aus deri-
vativen Geschäften sowie die Erfassung von
Zinsforderungen bzw. -verpflichtungen.
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Als zu
Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente
sind Derivate anzusehen, die weder zur Liquidi-
tätsreserve noch zum Anlagebestand des Kre-
ditinstituts oder des Finanzdienstleistungsun-
ternehmen zählen.
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Hierbei kann eine Halte-
dauer von unter einem Jahr unterstellt werden,
und somit ist die primäre Zurechnung zum Um-
laufvermögen vorgesehen. Das BilMoG sieht
die Schaffung eines neuen Bilanzpostens nicht
vor und erlaubt, die schon bestehende Unter-
gliederung der Finanzinstrumente im Bilanzaus-
weis beizubehalten.
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Unternehmen
Der Receiver-Swap kommt im Rahmen der Un-
ternehmensfinanzierung für Firmen in Frage, die
aktuell in einem Festzinsdarlehen engagiert
sind, wobei die Zinsbindungsfrist noch minde-
stens ein bis zehn Jahre läuft. Das Unternehmen
bezweckt mit dem Abschluss des Swaps die
Ausnutzung des gesunkenen Zinsniveaus und
der damit verbundenen niedrigen, aber variablen
Geldmarktzinsen.
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Dies zeigt Abbildung 7.
Die Bereitstellung des Darlehensbetrags (braun)
ist als das sog. Grundgeschäft gekennzeichnet.
Die Swapvereinbarung und die damit verbun-
denen zwei neuen Zahlungsströme sind in dem
unteren, hellblauen Teil der Abbildung darge-
stellt. Es ergeben sich somit nach Abschluss
des Swaps drei Zinszahlungsströme, wie Abbil-
dung 8 zeigt.
Finanziell gesehen sinken, wie bereits darge-
stellt, mit Abschluss des Zinsswaps die Finan-
zierungskosten für das Unternehmen um
0,50% p. a. auf 7,5% p. a., bezogen auf das
erste Halbjahr der Swapvereinbarung. Für das
Unternehmen hat der Abschluss des Swapge-
schäfts neben der rein monetären Betrachtung
noch weitere signifikante Vorteile. Das Swap-
geschäft kann sich dabei nicht nur auf ein Dar-
lehen beziehen, sondern kann als Absicherung
von Zinsrisiken aus mehreren Kreditgeschäften
oder Verbindlichkeiten dienen.
Bei planmäßiger Erfüllung des Swapgeschäfts
sind die Zinszahlungsströme als Nettogrößen
im Bilanzposten „Zinsaufwendungen“ bzw.
„Zinserträge“ auszuweisen. Für Unternehmen
außerhalb der Bank- und Finanzdienstleis-
tungsbranche hat die handelsrechtliche Zeitbe-
wertung bei zu Handelszwecken erworbenen
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