Seite 89 - CONTROLLER_Magazin_2011_05

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25.000 €/1,07³ = 20.407,45 €. Zu finanzieren
ist dann die Differenz zum Nettokaufpreis von
40.000 €, was 19.582,55 € ergibt. Mittels des
Wiedergewinnungsfaktors im vorschüssigen
Fall (Details weiter unten) erhält man dann eine
vorschüssige monatliche Leasingrate von
599,646 also gerundet 599,65 €.
Im Privatleasing wäre üblicherweise eine An-
zahlung notwendig und die Umsatzsteuer wäre
zu addieren. Eine Abschlusszahlung ist nicht
vorgesehen; sie kann aber bei ungünstiger Ver-
tragsstruktur zum Tragen kommen. Insbeson-
dere Privatleute werden nicht selten von ihr
überrascht, wenn der kalkulierte Restwert sich
als zu hoch herausstellt.
Die im Beispiel gezeigte Standardlösung mag in
einigen Fällen der richtige Ansatz sein. Aber es
soll aufgezeigt werden, dass mit intelligenten
Verteilungen der Zahlungsbestandteile häufig
bessere Ergebnisse erreicht werden können.
Zudem können dann neue Käuferschichten für
das Leasing gewonnen werden.
Vorteile des Leasings
Im ersten Schritt sind jedoch die Ziele zu dis-
kutieren, welche Leasingnehmer und Leasing-
geber mit dem Leasing erreichen wollen. Je
nach Konstruktion des Vertrages kommen
unterschiedliche Vorteile und Nachteile zum
Tragen, so dass jeder Fall einzeln analysiert
werden muss.
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Erfreulicherweise führen einige
Ansätze nicht zu einem Nullsummenspiel, wie
es in einer Standardvertragsverhandlungsdis-
kussion häufig der Fall ist. In letzterer ist der
Vorteil des Einen der Nachteil des Anderen.
Wenn die monatliche Leasingrate gesenkt
wird, profitiert der Leasingnehmer zulasten
des Leasinggebers. Besser ist es, nach Ge-
staltungsmöglichkeiten zu suchen, bei denen
beide Parteien ihre Ziele in einem höheren
Ausmaß erreichen können.
Leasingvorteile für den
Leasinggeber
Ausgehend von der amerikanischen Autoindus-
trie wird meistens das finanzwirtschaftliche Ziel
zusätzlicher Gewinne als erstes genannt. Da-
nach erzielten die Herstellerbanken auch dann
noch Profits, als die eigentliche Autovermark-
tung schon längst in den roten Zahlen war.
Hauptursache waren die Zinsgewinne, die in
den Leasingraten enthalten waren.
Wenn die Restwerte – wie bereits erwähnt –
vom Hersteller subventioniert waren und nicht
in das Risiko der Banken fielen, war das Ge-
schäft für die Herstellerbanken weitgehend risi-
kolos, zumal die marktüblichen Zinssätze ent-
sprechende Risikokomponenten enthielten.
Neben den
Finanzierungsgewinnen
steht aber
die Beeinflussbarkeit des Kunden (teilweise so-
gar Account Control genannt) im Mittelpunkt.
Der Kunde ist während der Vertragslaufzeit ge-
bunden und muss relativ früh (meistens nach 36
Monaten) das nächste Fahrzeug kaufen. Und da
ist der Händler gleich wieder der erste An-
sprechpartner, weil die Rückgabe des Fahrzeugs
abgewickelt werden muss. Für den Leasingge-
ber kommt somit sehr schnell die
Chance zum
Abschluss eines neuen Vertrages
.
Leasingvorteile für den
Leasingnehmer
Es sei gleich am Anfang dargestellt, dass der
von vielen Leasinggesellschaften als größter
Vorteil dargestellte Pluspunkt
gar nicht (mehr)
existiert.
Es geht um
das „bilanzschonende”
Finanzieren
. Dies ist nur auf den ersten ober-
flächlichen Blick zutreffend. Es besagt, dass der
Leasingnehmer unter bestimmten Bedingungen
die Aktivierung nicht vornehmen muss, weil er
nur wirtschaftlicher, jedoch nicht juristischer Ei-
gentümer ist. Durch die nicht vorgenommene
Aktivierung wird eine Bilanzverlängerung ver-
mieden und damit eine Verwässerung der Ei-
genkapitalquote. Diese Argumentation mag vor
vielen Jahren bei einigen „Feld-, Wald- und
Wiesenbanken” durchgegangen sein.
Heutzutage werden aber sowohl von den Ban-
ken als auch von den noch wichtigeren Rating-
agenturen die
Leasingverträge
genauso ab-
gefragt und
in die Bonitätsanalyse einbezo-
gen
. Ob ein Investitionsgut dann per Leasing
oder Kredit finanziert wird, spielt nur eine unter-
geordnete Rolle. Das lässt sich auch aus den
Plänen (ED Lease 2010) zur vollständig geän-
derten Bilanzierung von Leasinggeschäften ab-
lesen.
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Danach muss fast immer der Barwert
der Leasingraten aktiviert werden, so dass da-
mit eine nachträgliche Korrektur im Rahmen
z. B. des Ratings entfallen kann.
Auch der zweite angebliche Vorteil, nämlich
die
sofortige steuerliche Absetzbarkeit der Ra-
ten, löst sich bei näherem Zusehen fast im-
mer in Luft auf.
Die Absetzbarkeit ist zwar ge-
geben, aber das gilt natürlich auch für die Be-
triebsausgaben bei einer Kreditfinanzierung,
bei der Fremdkapitalzinsen und Abschrei-
bungen (ev. sogar degressive) abgezogen wer-
den können. Steuerlich sind die Unterschiede
für den Leasingnehmer somit sehr gering.
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Dies
kann jedoch bei sehr lang laufenden Verträgen,
z. B. für Immobilien, anders sein, was hier aber
nicht betrachtet wird.
Für den Leasingnehmer sind insbesondere
kalkulierbare Monatsraten
sehr wichtig, die
von Anbeginn feststehen. Zusätzlich erspart
er sich die Restwertrisiken bei richtiger Ver-
tragswahl.
Starke Kunden können auch beim Hersteller-
leasing eine
Ausschaltung des juristisch be-
stehenden Restwertrisikos
im Rahmen eines
Teilamor tisationsver trages erreichen. Dies
kann durch Side-Letters oder auch die Drohung
des Anbieterwechsels umgesetzt werden.
Im Weiteren kann der Leasingvertrag gerade
für kleinere Unternehmen sehr interessant sein,
wenn der Leasinggeber
a) beim Kauf des Leasinggutes
b) beim Verkauf und
c) bei der Finanzierung
deutlich bessere Konditionen erreichen kann
als das kleine Unternehmen, und diese dann
auch weitergibt. Gerade die Weitervermarktung
z. B. einer EDV-Anlage würde ein kleines Unter-
nehmen mangels Erfahrung vor große Schwie-
rigkeiten stellen.
Nachteile des Leasings
Auch wenn im vorhergehenden Abschnitt eini-
ge Vorteile aufgeführt werden konnten, so
CM September / Oktober 2011