Seite 11 - CONTROLLER_Magazin_2011_05

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Zusammenfassung und Ausblick
auf die Zukunft
Zinsmanagement ohne Zinsswaps ist in der
heutigen Zeit nahezu undenkbar.
Für alle
drei vorgestellten Gruppen – Unternehmen,
Banken und Kommunen – stellen sie ein flexi-
bles Instrument zur Steuerung der Zins- und
Tilgungslast dar. Abbildung 10 fasst die zu be-
trachtenden Aspekte bei der Nutzung von
Swaps zusammen:
Seit 2010
hat zudem die Einführung des
BilMoG eine
grundlegende Änderung in der
Rechnungslegung von derivativen Siche-
rungsinstrumenten
mit sich gebracht. Zu
Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente
von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten
sind seit Einführung des Gesetzes mit ihrem
beizulegenden Wer t abzgl. eines Risikoab-
schlags zu bewerten. Unrealisierte Gewinne
aus positiven Wertveränderungen über den bis-
lang maßgeblichen Anschaffungswert der Ins-
trumente hinaus werden somit bilanziell er-
fasst. Die bis dato gültige Nichtbilanzierung
schwebender Geschäfte wird relativiert und
eingeschränkt. Entscheidend für die Ermittlung
der risikogewichteten Aktiva, die von Banken
mit Eigenkapital zu unterlegen sind, ist der je-
weilige Barwert der von Finanzinstituten getätig-
ten Swapgeschäfte.
In Zeiten hoher Schwankungsbreiten einzelner
Marktsegmente, bis hin zum gesamten Markt,
kann die gesetzliche Vorgabe zur bilanziellen
Erfassung der aktuellen Marktwerte derivativer
Kontrakte die auf Swapgeschäfte angewie-
senen Banken daher vor große Herausforde-
rungen stellen. Die Verschärfung in den Liqui-
ditätsanforderungen nach Basel III wird dazu
führen, dass Swaps für die Generierung von
Strukturbeiträgen zunehmend an Bedeutung
gewinnen werden.
Von den Banken verlangt dieser Sachver-
halt eine prekäre Gratwanderung zwischen
konsequenter Erlöserzielung
auf der einen
und stetiger Überprüfung der Risikopositi-
onen
auf der anderen Seite – zumal eine Ver-
schärfung des +130/-190 BP-Zinsschocks an-
gedacht ist, was wiederum die Möglichkeiten
der Banken, Fristentransformationsergebnisse
zu generieren, beschränkt.
Für deutsche Unternehmen stellt das BilMoG
eine Annäherung der deutschen Rechnungsle-
gung an die international gültigen und aner-
kannten Bilanzierungsgrundsätze dar. Beson-
ders kleine und mittlere Unternehmen sollen
über die Neuausrichtung der Handelsbilanz und
die damit erreichte Modernisierung des Bilanz-
rechts profitieren. Der Prozess der Angleichung
an die internationalen Standards bringt jedoch
aus Sicht der Autoren hohe Anlaufkosten (Prü-
fungs- und Bilanzierungsaufwendungen) mit
sich.
In Ermangelung von Produktverständnis
und falscher Antizipation der Marktent-
wicklungen ist es bei zahlreichen Kommu-
nen zu deutlichen Verlusten bei der An-
wendung des beispielhaft vorgestellten
Spread-Ladder-Swaps gekommen
. Die
bisher nicht eindeutig ausgelegte Rechtspre-
chung wurde am 22.3.2011 durch ein
höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichts-
hofes in Karlsruhe erweitert. In dem unter Ak-
tenzeichen XI ZR 33/10 gesprochenen Urteil
wird die beklagte Bank zur Zahlung von Scha-
densersatz an einen Hygieneartikelhersteller
verpflichtet, da sie laut Gericht ihre Beratungs-
pflichten nur unzureichend wahrgenommen
habe. Inwieweit dieses Urteil eine Signalwir-
kung auf die anderen noch anhängigen Ver-
fahren bei anderen Gerichten habe, ist vom
jetzigen Datum noch nicht absehbar. Aller-
dings ist eine Klagewelle zu befürchten, die
sich über alle hier vorgestellten Nutzergruppen
erstrecken kann. Immer nur die Banken der
Falschberatung zu bezichtigen, wie es derzeit
oft zu lesen ist, greift aus Sicht der Autoren je-
doch auch zu kurz. Eine generelle Übertragung
des BGH auf alle anhängigen Fälle ist sicher-
lich nicht möglich, vielmehr muss immer der
Einzelfall geprüft werden.
Generell gilt jedoch festzuhalten: Swaps stellen
sinnvolle Instrumente zur Steuerung von Zins-
risiken für alle Parteien dar. In allen Fällen gilt
jedoch:
Bei Anwendung ist unbedingt sicher-
zustellen, dass alle Beteiligten das jewei-
lige Instrument komplett durchdrungen
und die Wechselwirkungen auf handels-
rechtlicher und steuerlicher Ebene
verstan-
den haben.
Auch das methodische Verständnis des getäti-
gten Geschäftes, wie am einfachen Beispiel in
Kapitel 3 dargestellt, ist unabdingbar. Zu guter
Letzt sollte darauf geachtet werden, dass ein zu
sicherndes Grundgeschäft vorhanden ist. Nur
bei simultaner Er füllung dieser Vorausset-
zungen ist sichergestellt, dass der Einsatz allen
einen Nutzen beschert.
Abb. 8: Ermittlung der Zinsbelastung
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Abb. 9: Ermittlung der Zinsbelastung
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CM September / Oktober 2011