Seite 88 - CONTROLLER_Magazin_2010_06

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Konzeption (mit gegebener Liquiditäts-und Ei-
genkapitalausstattung) unmittelbar die Sanie-
rungserfolgs- bzw. Insolvenzwahrscheinlichkeit
berechnet werden („Ratingprognose“).
Neben der Aussage zur Sanierungsfähigkeit ist
das
Aufzeigen des Sanierungsmehrwerts
ein
wesentliches Anliegen des IDW S 6. Zur Berech-
nung des Mehrwerts aus Sicht der Gläubiger,
also der Wert der Kredite, muss die Änderung
der Ausfallwahrscheinlichkeit ermittelt werden.
Der IDW S 6 richtet an vielen Punkten die Auf-
merksamkeit auf die Bedeutung von unsi-
cheren Prämissen und Risiken, die Planabwei-
chungen auslösen können. Bei der Entwick-
lung von Sanierungskonzepten sollte deshalb
über die Mindestanforderungen des S 6 hi-
nausgehend darauf geachtet werden, dass ge-
rade in Restrukturierungs- und Sanierungssi-
tuationen besonders ausgeprägte Risiken
durchgängig erfasst, quantifiziert und aggre-
giert werden. Dies erlaubt, die Erfolgswahr-
scheinlichkeit eines Sanierungsgutachtens
fundiert abzuleiten, den Liquiditäts- und Eigen-
kapitalbedarf des Unternehmens in Abhängig-
keit der gewählten Sanierungsstrategie zu be-
urteilen und Sanierungswertbeiträge zu be-
rechnen, in denen sich auch die Implikationen
der Veränderungen des Risikoumfangs wider-
spiegeln. Die notwendige Planung sollte offen-
sichtlich die GoP-Anforderungen erfüllen, spe-
ziell die risiko- und ratingbezogenen Aspekte.
Fazit
Mit den GoP wurde eine wichtige Grundlage
geschaffen, um Mindestanforderungen an eine
Unternehmensplanung zu gewährleisten. Mit
den überarbeiteten GoP wurde in metho-
discher Hinsicht eine wesentliche Weiterent-
wicklung erreicht. Hervorzuheben sind die For-
derungen nach
mehr Transparenz
bezüglich
der verwendeten Begriffe und der
Planungs-
sicherheit
sowie die zwingende Anforderung,
eine Unternehmensplanung auch aus
Per-
spektive der Gläubiger
zu beurteilen – weil
nur Planungen umsetzbar sind, die auch für
Gläubiger akzeptabel sind. Die hier dargestell-
ten Aspekte zeigen zudem auch Weiterent-
wicklungsperspektiven, die von Planern und
Controllern herangezogen werden können, um
die Planung gegenüber den in den GoP spezifi-
zierten Mindestanforderungen aussagefähiger
zu gestalten – und speziell die
Entschei-
dungsrelevanz der Planung
zu erhöhen.
Als wesentliches Resultat ist zudem festzuhal-
ten, dass die Umsetzung der Anforderungen
der GoP in der Planung der Unternehmen eine
Vielzahl von unmittelbaren Vorteilen bietet. Der
Nutzen zeigt sich in vielen angrenzenden be-
triebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen, wie
beispielsweise bei Risikomanagement oder bei
M&A-Entscheidungen.
In der Praxis hat sich deutlich gezeigt, dass
eine Unternehmensplanung nach GoP zu mehr
Transparenz sowie
schnellerer und fun-
dierterer Entscheidungsfindung bei Anteils-
eignern wie auch Gläubigern
führt.
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Fußnoten
1
Siehe hierzu z. B. Presber / Sindl (2008).
2
Wie z. B. Ratinganalysten, Risikomanager oder
Wirtschaftsprüfer, die Unternehmensbewer-
tungen erstellen.
3
Z. B. Wettbewerber, Verbraucher, Handel, Ge-
setzgebung, etc.
4
Siehe Presber / Stengert (2002).
5
Auf die Möglichkeiten der Verknüpfung von Un-
ternehmensplanung und Risiken, speziell unter
dem Kontext eines wertorientierten Manage-
ments, wurde schon seit langem hingewiesen.
6
Siehe z. B. Gleißner (2002).
7
Beispielweise zur Beurteilung der Strategie der
Markterschließung, Darstellung der Umsatz-
chancen, aber auch der Risiken, die bis zur
Substanzgefährdung des Unternehmens.
8
Siehe Presber / Stengert (2002).
9
Für die damit bestehende zirkuläre Abhängig-
keit können iterative Lösungsstrategien oder
Näherungslösungen genutzt werden.
10
Siehe zur Krisenfrühwarnfunktion Abschnitt
2.4 und weiterführend Gleißner / Bemmann
(2008).
11
Siehe z. B. Gleißner (2008).
12
Siehe z. B. Gleißner (2008) und Gleißner /
Wolfrum (2008).
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Planung