Seite 65 - CONTROLLER_Magazin_2010_06

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Entscheidung über Eigenwahr-
nehmung oder Fremdvergabe
Die Entscheidung, ob bei Defiziten die Interne
Revision neu aufgestellt, verstärkt oder extern
Vergeben wird, fällt die Unternehmensleitung,
nicht der Wirtschaftsprüfer oder der Aufsichts-
rat. Gesetzliche Vorgaben, dass die Interne Re-
vision grundsätzlich durch eigene Mitarbeiter
wahrzunehmen ist, bestehen nicht.
Auch hier wird das Controlling die Entschei-
dungsfindung unterstützen, indem es gewähr-
leistet, dass alle in Abbildung 2 aufgeführten
Argumente einbezogen werden. Sowohl für das
gesamte Unternehmen, als auch das Control-
ling als Verantwortungsträger für das Interne
Kontrollsystem kann keine Lösung als grund-
sätzlich besser identifiziert werden.
Die Komplexität der einzelnen Punkte wird die
Entscheidungsfindung nicht vereinfachen. Da
es sich hier um eine strategische Entscheidung
handelt, ist auch die zukünftige Entwicklung
des Unternehmens in die Entscheidungsfin-
dung einzubeziehen, wobei mit zunehmender
Unternehmensgröße die Tendenz zur Eigen-
wahrnehmung zunimmt.
Entscheidet sich die Unternehmensleitung für
die Aufgabenwahrnehmung durch eigene Mit-
arbeiter, endet die aktive Rolle des Controllings.
Zwar obliegt dem Controlling weiterhin die Ko-
ordination im Rahmen des Internen Kontrollsys-
tems, die Unabhängigkeit der Internen Revision
wird jedoch nur durch die unmittelbare Bericht-
erstattung an die Unternehmensleitung sicher-
gestellt.
Vertragliche Festlegungen der
Fremdvergabe
Ist die Fremdvergabe der Internen Revision be-
schlossen, schließt sich die Auswahl des exter-
nen Dienstleisters und die Vertragsgestaltung
an. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ei-
nen Einkaufsvorgang. Die Komplexität aufgrund
des Dienstleistungscharakters und die zukünf-
tig erforderliche enge Zusammenarbeit mit
dem Controlling lassen jedoch die Wahrneh-
mung dieser Aufgabe durch das Controlling
besser geeignet erscheinen. Eine Vergabe an
den Abschlussprüfer sollte nicht erfolgen, da
dieser nicht in verantwortlicher Position an der
Durchführung der Internen Revision mitgewirkt
haben darf, wie § 319 Abs. 2 Nr. 3 HGB aus-
führt.
In einem ersten Schritt wird das Controlling mit
der Unternehmensleitung klären, welche Teil-
prozesse der Internen Revision vergeben wer-
den und welche im Unternehmen verbleiben.
Der Prüfprozess besteht aus den folgenden
Teilprozessen:
4
t
Auswahl, Feststellung und Ermittlung der Ist-
Objekte
t
Feststellung oder Ermittlung der zugehörigen
Soll-Objekte
t
Vergleich der Ist-Soll-Objekte,
t
Feststellung und Quantifizierung der Abwei-
chungen
t
Beurteilung der Abweichungen
t
Information der Informationsberechtigten
t
Nachschau mittels Follow up.
Die
Aufgabenaufteilung ist vor der Fremd-
vergabe mit dem Aufsichtsrat abzustim-
men
, da dieser im Rahmen seiner Urteilsbil-
dung über das Interne Kontrollsystem der
grundsätzlichen Lösung zustimmen muss.
Zwar wird der Vertrag mit dem externen Anbie-
ter abgeschlossen, die Qualität der Ausführung
hängt jedoch im Wesentlichen von den einge-
setzten Mitarbeitern ab. Sicherlich ist es im
Vorfeld der Auftragsvergabe möglich sich einen
Eindruck von einzelnen Mitarbeitern zu ver-
schaffen, der externe Dienstleister kann und
will aber nicht den Einsatz bestimmter Mitarbei-
ter garantieren. Eine Möglichkeit liegt in der
Festlegung bestimmter Mindestqualifikationen
und -erfahrungen, welche auch laufende Wei-
terbildung beinhalten.
Im Rahmen der Leistungsdefinition wird festge-
legt, ob die Leistung von Einzelnen oder im
Team erbracht wird. Dann kann das zweite
Gruppenmitglied über geringere Qualifikation
und Erfahrung verfügen; dies sollte sich aller-
dings auch in der Honorierung widerspiegeln.
Da die häufige Einarbeitung neuer Prüfer zu
Zeitaufwand, aber auch Frustration bei den ge-
prüften Stellen führt, wird eine gewisse Konti-
nuität vereinbart, wobei ein Bonussystem der
Bezahlung denkbar ist. Entsprechende Vorga-
ben werden gerne gemacht, selten aber über-
prüft. Das Personalwesen kann im Rahmen der
Vergabe der Zugangsberechtigung auf das Un-
ternehmensgelände die formalen Aspekte der
Qualifikation prüfen und dokumentieren.
Wenn auch die Durchführung der einzelnen
Prüfungen nicht im Detail vorgegeben wird,
wird sich der Vertrag dennoch auf die Stan-
dards für die berufliche Praxis der Internen Re-
vision des Instituts of Internal Auditors bezie-
hen. Weiterhin ist der Kodex der Berufsethik
und der Standard für die berufliche Praxis der
Internen Revision anzuwenden, welcher vom
Deutschen Institut für Interne Revision heraus-
gegeben wird.
5
Verbleibende unternehmens-
interne Aufgaben
Auch bei einer kompletten Fremdvergabe der
Internen Revision verbleiben Aufgaben im Un-
ternehmen, welche nicht „nebenbei“ von
„irgendjemand“ wahrgenommen werden kön-
nen. Dabei stellt sich an erster Stelle die Frage
der
Zusammenarbeit mit zwei eng mit der
Internen Revision verknüpften Aufgaben,
dem Risikomanagement und der Compli-
ance
. Das Controlling ist gefordert, tragfähige
Lösungen aufzuzeigen.
Abb. 2: Vor- und Nachteile der Fremdvergabe der Internen Revision
3
Vorteile
Nachteile
Stärkung der Unabhängigkeit und
Objektivität der Internen Revision
Möglichkeit zum Management Audit
Hohe Professionalisierung, d.h. für
jede Prüfung werden Spezialisten
eingesetzt
Synergieeffekte bei der Verlagerung
auf einen externen Prüfer
Flexibilisierung der Kosten
Schwierige Informationsbeschaffung
Gefahr der Abhängigkeit von externen
Prüfern
Verlust der Präsenz
Verlust der Prüfung des Internen Kon-
trollsystems als Aufgabe der Internen
Revision
Verlust der Ausbildungsfunktion
Kosten werden in Zukunft eher steigen
CM November / Dezember 2010