Seite 64 - CONTROLLER_Magazin_2010_06

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würden insbesondere fixe Kosten auflaufen,
welche sich durch geringe Anpassungsmög-
lichkeiten auszeichnen; d. h. im Fall von
Umsatzrückgängen wäre eine Kostenreduk-
tion nur durch Personalabbau zu erreichen,
Know-how ginge verloren; insbesondere
Spezialwissen kann nicht einfach auf andere
Mitarbeiter übertragen werden.
t
Das Aufgabenvolumen ist zu gering
, die
Aufgabenvielfalt zu groß, als das eine Interne
Revision in eigener Verantwortung den An-
forderungen des Gesetzgebers und der Un-
ternehmensleitung gerecht werden könnte.
t
Die Unternehmensleitung und/oder die
externen Aufsichtsgremien sind mit der
aktuellen Aufgabenwahrnehmung durch
die Interne Revision unzufrieden
. Kurzfris-
tige Maßnahmen werden als nicht erfolgver-
sprechend erachtet. Eine vollständige oder
teilweise Fremdvergabe wird erwogen.
Ein absoluter Kostenvergleich wird hier bewusst
nicht angeführt. Die Auslagerung der Internen
Revision wird unter Berücksichtigung der Ge-
samtkosten selten zu Einsparungen führen
können. Führt das Controlling Kostenvergleiche
der eigenen Abteilung mit den Angeboten ex-
terner Dienstleister, wird dies rasch deutlich.
Vielmehr wird die Frage der Qualität im Mittel-
punkt der Betrachtungen stehen.
Wurde bisher auf prozessunabhängige Kontrol-
len verzichtet, wird die Fremdvergabe der Inter-
nen Revision den Einstieg in diese Kontrollen
bedeuten.
Erfassung des Istzustandes
Wenn Soll- und Istzustand Diskrepanzen auf-
weisen, besteht ein Handlungsbedarf. Verände-
rungsbedarf im hier gewählten Zusammenhang
ergibt sich meistens nicht aus Verschlechte-
rungen des Istzustandes, sondern erhöhten
bzw. neuen Ansprüchen. Entsprechend wird
vor weitergehenden Schritten der Istzustand
detailliert ermittelt.
Das Controlling wird dabei der Unternehmens-
leitung verdeutlichen, dass das Unternehmen
die Kosten der Internen Revision trägt, aber
nicht völlig selbstständig über Ausgestaltung
und Aufgabenwahrnehmung entscheiden kann.
Damit unterscheidet sich die Interne Revision
nicht grundsätzlich von anderen gesetzlich vor-
gegebenen Funktionen, bspw. im Bereich der
Arbeitssicherheit oder des Umweltschutzes.
Ein
„mehr“ ist immer möglich, ein „weniger“
dagegen nicht zulässig
.
Empfänger der Leistungen der Internen Revisi-
on ist unmittelbar die Unternehmensleitung. Da
die Wir tschaf tsprüfer das interne Überwa-
chungssystem ebenfalls prüfen, ist deren Urteil
nicht nur einzubeziehen, sondern sind mögliche
Anforderungen umzusetzen: Bei einem man-
gelhaften internen Überwachungssystem sind
persönliche Schadensersatzansprüche an die
Unternehmensleitung nicht auszuschließen.
Der Wirtschaf tsprüfer wird sich bei seinen
Handlungen am IDW Prüfungsstandard 200
orientieren. Danach besteht das Ziel der Ab-
schlussprüfung darin, dem Prüfer hinreichend
sichere Prüfungsaussagen über die Ordnungs-
mäßigkeit der Rechnungslegung zu ermögli-
chen. In die Prüfung ist nach § 317 Abs. 1 Satz
1 HGB die Buchführung einzubeziehen, da es
sich um einen Bestandteil des rechnungsle-
gungsbezogenen Internen Kontrollsystems
handelt. Auch das Risikofrüherkennungssys-
tem nach § 91 Abs. 2 AktG wird bei börsenno-
tierten Aktiengesellschaften geprüft. Die Unter-
nehmensleitung kann den Wirtschaftsprüfer
um eine Gesamtaussage zur aktuellen Wahr-
nehmung der Aufgaben der Internen Revision
bitten, welche mündlich durchaus deutlicher
und detaillierter ausfallen kann.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob das Control-
ling ebenfalls eine Bewertung abgeben sollte.
Da die Umsetzung der zwischen Interner Revisi-
on und geprüfter Einheit vereinbarten Maßnah-
men vom Controlling begleitet werden, liegen
ausreichende Indikatoren für die Bildung eines
eigenen Urteils vor. Soll allerdings die Entschei-
dung für oder wider eine Fremdvergabe mode-
riert und unterstützt werden, würde ein eigenes
Urteil die Unabhängigkeit erheblich beeinträch-
tigen, weshalb diese Fragestellung im Rahmen
des hier dargestellten Prozesses unterbleibt.
Als
häufigste Ursachen unzureichender In-
terner Revision
stellen sich in der Praxis die
folgenden Gründe heraus:
2
t
Unzureichender Personalbestand, Zeitmangel,
t
fehlendes Spezialwissen,
t
fehlendes Methodenwissen,
t
fehlende Unabhängigkeit / Objektivität,
t
mangelndes Bewusstsein für die Notwendig-
keit der umfassenden Überwachung.
Das Controlling als Verantwortungsträger für
das Interne Kontrollsystem wird der Unterneh-
mensleitung ein Gesamtbild vorlegen, wobei an
erster Stelle Verbesserungsmöglichkeiten ste-
hen. Ob diese im Rahmen interner Verbesse-
rungen oder externer Aufgabenvergabe reali-
siert werden, steht dabei erst an zweiter Stelle.
Eine Vermischung der beiden Aspekte ist zu
vermeiden.
Autoren
Dipl.-BW Susanne Schneider
ist im Controlling eines Maschinenbauunternehmens in
Düsseldorf tätig.
Daniel Pudliszweski
ist Bürokaufmann und im Gesundheitswesen in Duisburg tätig.
E-Mail:
Fremdvergabe der Internen Revision