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sofern ein Aufsichtsrat gem. Mitbestim-
mungsgesetzt oder Betriebsverfassungsge-
setz zu bilden ist. Damit sind praktisch alle
größeren Unternehmen betroffen.
Wie Abbildung 1 verdeutlich, ist das
Control-
l ing nicht Bes t andtei l des Internen
Kontrollsystems
, koordiniert und nutzt dieses
aber auf vielfältige Weise. Dabei beschränkt
sich das Controlling nicht alleine auf die Infor-
mationsbereitstellung, auch Verbesserungen
werden initiiert, um die Unternehmensziele zu
erreichen. Diese betreffen:
t
Organisatorische Sicherungsmaßnahmen:
dabei sollen Fehler zuverlässig ausgeschlos-
sen, bewusste Verstöße gegen Vorgaben
aufgedeckt werden, also unternehmens-
schädigende Schritte Einzelner,
t
Kosten- und Leistungsrechnung: diese ist
der wesentliche Informationslieferant; Anfor-
derungen betreffen insbesondere Qualität
und Zeit,
t
Interne Revision: diese dient zur prozessun-
abhängigen Prüfung, welche nur Unabhän-
gigen möglich ist. Unabhängigkeit schließt
aber die aktive Implementierung bzw. Ver-
besserung von Prozessen aus.
Die Idee, dass eine Interne Revision nur für
große Unternehmen Bedeutung hat, ist zu ver-
werfen. Unabhängig von der Größe sind prozess-
unabhängige Kontrollen ein zentraler Bestand-
teil des Internen Überwachungssystems. Mit
dieser Feststellung ist allerdings noch nicht ma-
nifestiert, dass diese Aufgabe durch eigene
Mitarbeiter wahrgenommen wird.
Der Forderung der Unternehmensleitung an das
Controlling, rechtzeitig über Soll-Ist-Abwei-
chungen informiert zu werden, schließen sich
Anteilseigner und Öffentlichkeit an. Der An-
spruch beschränkt sich nicht auf finanzielle Da-
ten, sondern beinhaltet, bspw. im Rahmen des
Projektcontrollings, auch den Fortschritt bzw.
Erfolg von Entwicklungsprojekten. Während sich
früher nicht börsennotierte Unternehmen die-
sem Druck entziehen konnten,
erwarten heute
Anteilseigner und Öffentlichkeit eine regel-
mäßige Berichterstattung über die wirt-
schaftliche Entwicklung
, welche sich nicht in
der Gegenüberstellung von Plan- und Istzahlen
erschöpft.
Diesen Ansatz gilt es der Unternehmensleitung
zu vermitteln. Dabei wird der Schwerpunkt
nicht darauf gelegt, was das Controlling nicht
leisten kann oder sollte, sondern vielmehr be-
tont, dass die
Verantwortung für das Interne
Überwachungssystem durchaus vom Con-
trolling getragen wird
. Von der unten aufge-
führten Präzisierung profitiert nicht alleine das
Controlling, sondern vor allem die Unterneh-
mensleitung, welche letztendlich die Verant-
wortung gegenüber den Anteilseignern trägt,
dass ein leistungsfähiges Internes Überwa-
chungssystem vorhanden ist. Bestehen hier
Defizite, können auch rechtliche Folgen, insbe-
sondere der Vorwurf der Untreue, gegenüber
den Mitgliedern der Unternehmensleitung nicht
ausgeschlossen werden.
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Interne Revision als Schlüssel-
funktion einer möglichen Fremd-
vergabe
Verschiedene Maßnahmen werden zur Opti-
mierung des Kontrollsystems ergrif fen. Die
grundsätzlichste Form der Veränderung ist die
komplette Fremdvergabe an einen externen
Dienstleister. Hier werden die größten Chancen,
aber auch Risiken bestehen, sowohl bei der
Qualität der Ausführung, als auch den Kosten.
Entsprechend dem Grundsatz, mit dem Wesent-
lichen zu beginnen, wird eine Optimierung hier
ihren zentralen Ansatzpunkt haben.
Von den verschiedenen Bestandteilen des in
Abbildung 1 dargestellten Überwachungssys-
tems besteht nur bei der Internen Revision die
Alternative der Eigen- oder Fremdwahrneh-
mung. Die organisatorischen Sicherungsmaß-
nahmen sowie die Kosten- und Leistungsrech-
nung sind zu eng mit den unternehmensinter-
nen Prozessen verknüpft, als das hier eine voll-
ständige Auslagerung sinnvoll erscheint.
Ein Outsourcing der Internen Revision ist
mit anderen Teilprozessen im Rahmen der
Leistungserstellung nicht vergleichbar
, da
neben Kosten-Nutzen Analysen die Komplexität
der Beziehung zu den Ansprechpartnern im Un-
ternehmen zu berücksichtigen ist und gesetz-
liche Anforderungen existieren. Während die
Reinigung von Räumen oder die Wartung von
Maschinen komplett ausgelagert werden kann,
bleibt die Interne Revision Bestandteil des Inter-
nen Überwachungssystems.
Gründe einer Auslagerung lassen sich wie folgt
differenzieren:
t
Eine Interne Revision bestand bisher
nicht
, wird aber aufgrund des Unterneh-
menswachstums oder verschärfter Ansprü-
che, seitens des Gesetzgebers oder der An-
teilseigner, notwendig. Der Aufbau eigener
Kapazitäten wird aber gescheut. Da der
Großteil der Kosten Personalkosten sind,
Abb. 1: Überwachungssystem des Unternehmens
Unternehmerisches Überwachungssystem
Internes Überwachungssystem
Organisa-
torische
Sicherungs-
maßnahmen
Kosten- und
Leistungs-
rechnung
Prüfung
(Interne
Revision)
ggf. externe
Prüfung
(Abschluss)
ggf.
Aufsichtsrat
ggf.
Aufsichts-
behörden
prozessabhängige, permanente
Handlungen
prozessunabhängige Handlungen
Kontrolle
Prüfung
Aufsicht
Controlling
CM November / Dezember 2010