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Das
Interne Überwachungssystem der Un-
ternehmen
gewinnt aufgrund der Ansprüche
von Anteilseigner, Gesetzgeber und Öffentlich-
keit weiter an Bedeutung.
Wesentlicher Be-
standteil ist die Interne Revision
. Hat das ei-
gene Unternehmen keine entsprechende Abtei-
lung, ist die Fremdvergabe entsprechender
Aufgaben notwendig. Welche Punkte hierbei zu
beachten sind und welche Rolle dem Control-
ling als Verantwortungsträger für das Interne
Überwachungssystem zukommt, zeigt der
nachstehende Text auf.
Möglichkeiten und Grenzen des
Controllings im Rahmen des
Überwachungssystems
Im folgenden Beitrag steht die Rolle des Con-
trollings im Rahmen des Internen Überwa-
chungssystems des Unternehmens im Mittel-
punkt. Damit soll nicht der Eindruck erweckt
werden, dass das Controlling seine Aufgaben
ausschließlich in diesem Bereich hätte. Bei aller
Konzentration auf zukunftsgerichtete Aufgaben
bleibt das Interne Überwachungssystem
jedoch ein wesentliches Aufgabenfeld des
Controllings
.
In vielen Unternehmensführungen ist die An-
sicht verbreitet, dass das
Controlling für die
Kontrolle verantwortlich
ist. In der Praxis
werden alle wesentlichen Informationen aufbe-
reitet, Plan-/Ist-Abweichungen aufgezeigt und
Verbesserungsmöglichkeiten angeregt. Dabei
liegt der Schwerpunkt auf Daten des Rech-
nungswesen, welche unmit telbare Auswir-
kungen auf die Berichterstattung an die Auf-
sichtsgremien und den Jahresabschluss ha-
ben. Von der Unternehmensleitung wird das
Controlling dafür verantwortlich gemacht, dass
es zu keinen „Überraschungen“ kommt.
Die Verantwortlichen des Controllings fühlen
sich in dieser Rolle oftmals nicht wohl, schätzen
aber anderseits das von der Unternehmenslei-
tung entgegengebrachte Vertrauen und versu-
chen, der übertragenen Verantwortung gerecht
zu werden. Dennoch muss in einer derartigen
Situation der Unternehmensleitung deutlich ge-
macht werden, dass das Controlling der zuge-
dachten – aber oft unausgesprochenen – Auf-
gaben, für alle Aspekte der Kontrolle verant-
wortlich zu sein, nicht gerecht werden kann.
Dabei sind zwei Gründe anzuführen:
t
Im Überwachungssystem des Unternehmens
gibt es verschiedene Aufgabenträger, wie
Abbildung 1 aufzeigt. Das Controlling kann
Aufgaben der Kontrolle übernehmen, als in
die Aufgabenwahrnehmung eingebundener
Bereich, aber keine prozessunabhängigen
Prüfungen durchführen. Diese Prüfungen
sind nur durch einen prozessunabhängigen
Bereich wie die Interne Revision möglich. Ein
leistungsfähiges Überwachungssystem er-
fordert entsprechende Kontrollen.
t
Dieses Überwachungssystem ist unabhän-
gig von den Anforderungen der Unterneh-
mensleitung gesetzliche Vorschrift. So führt
§ 91 Abs. 2 AktG aus, dass: „geeignete
Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein
Überwachungssystem einzurichten sind, da-
mit den Fortbestand der Gesellschaft ge-
fährdende Entwicklungen früh erkannt wer-
den“. Diese Anforderung gilt für deutsche
Aktiengesellschaften, aber auch für GmbHs,
Fremdvergabe der Internen Revision
von Daniel Pudliszweski und Susanne Schneider
Fremdvergabe der Internen Revision