Seite 66 - CONTROLLER_Magazin_2010_06

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Organisatorisch stellt sich die Frage der Wahr-
nehmung des Risikomanagement, welches
durch die Interne Revision geprüft und den
Wirtschaftsprüfer beurteilt wird. Da die Ein-
schätzung und der Umgang mit den Risiken
zentrale Unternehmensaufgabe ist, wird eine
Fremdvergabe kaum sinnvoll sein. Das Control-
ling sollte nicht das Risikomanagement verant-
worten. Der hier notwendige Ansatz einer vor-
sichtigen, negative Entwicklungen antizipie-
renden Betrachtung würde bei den Betroffenen
allzu schnell das alte Vorurteil des „Bremsers“
wecken. Auch die verantwortlichen Controller
könnten nur schwer in einem Moment die
Chancen in den Mittelpunkt stellen, um kurz
darauf wieder die Risiken zu betonen.
Mit dem Begriff der Compliance ist die Ein-
haltung der geltenden Gesetze verbunden
.
Während in den meisten Großunternehmen
hierfür eine spezielle Fachabteilung gebildet
wurde, können die damit verbundenen Aufga-
ben durchaus auch von der Internen Revision
wahrgenommen werden. Ein entsprechender
Passus sollte im Vertrag aufgenommen wer-
den.
Die Unternehmensleitung wird auch bei einem
Outsourcing der Internen Revision für die fol-
genden Aufgaben weiterhin verantwor tlich
sein:
6
t
Prüfungsplanung verabschieden,
t
Vorschläge und Sonderauf träge für Prü-
fungen entwickeln,
t
Ergebnisse der Prüfungen zur Kenntnis neh-
men
t
Verbesserungsvorschläge aufgreifen und
überdenken.
Hier beschränkt sich die Aufgabe des Control-
lings auf die Beratung, mögliche Vorschläge
und die Umsetzung der mit der Internen Revisi-
on vereinbarten Maßnahmen.
Die Verantwor-
tung verbleibt eindeutig bei der Unterneh-
mensleitung.
Die Unternehmensleitung ist für die Information
der Aufsichtsgremien verantwortlich. Hiermit
sind insbesondere der Aufsichtsrat bzw. Prü-
fungsausschuss des Aufsichtsrates angespro-
chen. Zwar können nach § 109 Abs. 1 Satz 2
AktG Sachverständige und Auskunftspersonen
(bspw. aus dem Controlling) herangezogen wer-
den, nach § 90 AktG besteht jedoch ein Infor-
mationsvermittlungsmonopol des Vorstandes.
Ausnahmen sind nur bei Zweifeln an der ord-
nungsgemäßen Geschäftsführung möglich.
Der Wirtschaftsprüfer wird im Rahmen der Be-
urteilung des Internen Kontrollsystems prüfen,
ob das Outsourcing aus seiner Sicht zulässig
ist. Hierzu sollten die folgenden Aufgaben er-
füllt sein:
7
t
Die Leitung der Internen Revision erfolgt
durch ein kompetentes Mitglied der Unter-
nehmensleitung,
t
Die Unternehmensleitung legt Art, Zeitpunkt
und Umfang der Aktivitäten der Internen Re-
vision fest,
t
Die Unternehmensleitung beurteilt die Ange-
messenheit der Internen Revision,
t
Die Unternehmensleitung erkennt ihre Ver-
antwortung für die Einrichtung eins wirk-
samen Internen Kontrollsystems an.
Bedeutung des Internen Über-
wachungssystems
Bei der Kontrolle handelt es sich nicht um eine
vergangenheitsorientierte Aufgabe. Vielmehr
haben die spektakulären Unternehmenszusam-
menbrüche in der aktuellen Wirtschaftskrise
die Bedeutung der Kontrolle wieder in den
Blickpunkt gerückt. Der Gesetzgeber wird da-
rauf mit weiter verschärften Vorgaben reagie-
ren, Anteilseigner und Öffentlichkeit wollen den
Informationen der Unternehmen Ver trauen
schenken können.
Controller, die zu einer
Verbesserung des Internen Überwachungs-
systems beitragen, schaffen echten Mehr-
wert für alle Beteiligten
. Die Entscheidung
für oder wider die Fremdvergabe der Internen
Revision ist ein entscheidender Aufgabenbe-
standteil.
Fußnoten
1
vgl.: Schacht, A., Kurtkowiak, R.: Geschärfter
Blick, in: bdp akutuell 56, 2009
2
Schroff, J.: Aufgabenwandel in der Internen
Revision, München 2006, S. 15
3
Peemöller: S. 152
4
Baetge, J.: Überwachung in: Bitz et.al.: Vah-
lens Kompendium der Betriebswirtschafts-
lehre, Band 2, München 1993, S. 175 – 218
5
vgl.: Deutsches Institut für Interne Revision,
diir.de und The Institute of Internal Auditors,
theiia.org
6
Peemöller, V.: Outsourcing der Internen Revi-
sion, in: Corporate Governance und Interne
Revision, Berlin, 2008, S. 155
7
Schmidt, S., Reimer, R.: Zusammenwirken
von Abschlussprüfung und Interner Revision
in: Corporate Governance und Interne Revi-
sion, Berlin, 2008, S. 648
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Fremdvergabe der Internen Revision