Seite 49 - CONTROLLER_Magazin_2009_02

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Wei tere Einzelaspekte
Auch für die Unterteilung der Wertpapiere des
Umlaufvermögens in zukünftig zu Zeitwerten
zu bewertenden Handelsbestand (§ 253
Abs. 1 Satz 3 HGB-RefE) und übrige, zu An–
schaffungskosten anzusetzende Wertpapiere
sowie die zu bildenden Bewertungseinheiten
(§ 254 HGB-RefE) benötigt es Strategieüberle–
gungen (wobei hier mehr Flexibilität vorhan–
den ist als bei den immateriellen Vermögens–
gegenständen), und insbesondere ein geeig–
netes Dokumentationssystem, was eng mit
dem Risikomanagementsystem verknüpft sein
sollte.
Die Ausweitung der Anhangangaben (§ 285
HGB-RefE) bezüglich Geschäften mit nahe ste–
henden Personen, Abschlussprüferhonoraren,
Eventualverbindlichkeiten, Spezialfonds und
sonstigen sensiblen Informationen sollte antizi–
piert werden, um einerseits die notwendigen
Daten aus dem Unternehmensprozess generie–
ren zu können und andererseits durch rechtzei–
tige Steuerung keine überraschenden Ausweise
tätigen zu müssen.
Durch das Festschreiben der Ansatz-, Bewer-
tungs- und Ausweismethoden mit der Ver–
schärfung des Stetigkeitsgebots (§ 252
Abs. 1 Nr 6 HGB-RefE) kann ohne große Ein–
schränkungen nur noch im Jahr 2008 ein Me–
thodenwechsel vorgenommen werden. Es sollte
dem Management klar sein, dass die im Ab–
schluss 2008 angewandten Methoden dann für
die Folgezeit deutlich starrer gelten und kaum
noch gewechselt werden können.
War bislang die Erfolgsrechnung nach HGB,
resultierend aus dem Imparitäts- und Realisa–
tionsprinzip, durch einen ggf. hohen Anteil an
periodenfremden Erträgen und Aufwendungen
verzerrt, so wird es durch die stärker marktori–
entierte Bewertung zukünftig zu einem größe–
ren Anteil an unregelmäßigen Gewinn- und
Verlustbestandteilen im Jahresergebnis kom–
men. Als Beispiele hierfür seien etwa die vola-
tile Rückstellungsbewertung mit Zukunfts–
werten und Abzinsung, die Pflicht zum Ansatz
latenter Steuern und der Ansatz selbsterstell–
ter immaterieller Werte genannt. Hier muss
das Controlling durch eine geeignete Überlei–
tung zur internen Erfolgsrechnung die Unter–
nehmensführung in der zutreffenden Interpre–
tation des handelsrechtlichen Ergebnisses un–
terstützen.
Schließlich ist zu überlegen, ob es nicht vor–
teilhaft wäre, freiwi l l ig auf eine Berichter–
stattung nach IFRS zu wechseln, wenn doch
der Schritt vom HGB auf IFRS durch das
BilMoG deutlich verringert werden wird, die
Abbildung nach IFRS ggf. näher an den inter–
nen Abbildungen des Controllings liegt und es
zu einer Abkehr von der steuerrechtlich über–
formten Abbildung kommt. Allerdings ergibt
sich bei einem HGB nach dem BilMoG das
Problem, dass für die Ausschüttungsbemes–
sung dann zusätzlich zur steuerlichen Abbil–
dung noch eine weitere Abbildung zu erstellen
wäre, weshalb konzeptionell eine Ausrichtung
des HGB einzig auf die Ausschüttung und der
Einsatz der Full-IFRS für den informationsori-
entierten Abschluss für zweckmäßiger gehal–
ten wird. Dabei muss jedoch die Mitarbeit
beim lASB von deutscher Seite weiter intensi–
viert werden.
Fazit
Das BilMoG enthält viele Änderungen, die zu
einer Annäherung von interner und exter–
ner Darstellung führen, ohne dass jedoch in
vielen Bereichen eine konvergente Abbildung
erreicht wäre. Da zudem das Steuerrecht weit–
gehend unverändert bleibt, wird die Datener–
mittlung zukünftig eher noch aufwendiger
Durch die neuen Regelungen zur Aktivierung
der Entwicklungskosten, der Bewertung der
Rückstellungen und der Aktivierung von la–
tenten Steuern wird auch die Komplexität der
Datengenerierung für die Rechnungslegung
durch das Controlling eher deutlich größer.
Da die Herstellungskostenermittlung zwar
sprachlich gleich, aber auf unterschiedlicher
Wertbasis erfolgen muss, müssen ebenfalls An–
passungen im Kostenrechnungssystem vorge–
nommen werden.
Neben diesen Auswirkungen auf die Gestaltung
der Systeme ist insbesondere vom Controlling
auf die Brüche der Zeitreihe durch das
BilMoG hinzuweisen, wenn die externen Abbil–
dungen für Steuerungszwecke genutzt werden.
Hier ergeben sich vielfältige Änderungen auch
in den Kennzahlen, die jedoch aufgrund der vor–
gesehenen Übergangsregelung im Art. 66 Abs.
7 EGHGB nicht einmal im Jahresabschluss zu
erläutern sind, so dass der Controller ein–
springen muss.
Unabhängig von den vielen operativen Ände–
rungen, die das BilMoG im Controlling verurs–
acht, sollte sich jedoch auch der Controller die
Frage nach der aus seiner Sicht zutreffenden
Abbildung des Unternehmens für Führungszwe–
cke stellen. Hier bietet das BilMoG einige Chan–
cen, aber bezüglich der weiteren Vermengung
der Rechenziele auch durchaus Risiken, die nur
zum Teil über Ausschüttungssperren einge–
schränkt werden.
Literaturverzeichnis
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in: Accounting 5/2008, S. 3-5.
Federmann, R./Kußmaul, H./Müller, S. (Hrsg.):
Handbuch der Bilanzierung (HdB), Freiburg
2008.
Lorson, P: Ausgewählte Anmerkungen zum
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Eudenbach N./Hoffmann, W.-D.: Haufe IFRS-
Kommentar Freiburg 2008.
Quellenangaben
pdf (21.05.2008)
^Vgl. FAK IFRS des ICV: Stellungnahme in Ac–
counting, Heft 5/2008, S. 3-5.
•^RL 2006/43/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates v. 17.5.2006, ABIEG L 157 v.
9.6.2006, S. 87ff.
\ \ . Reg. E.-BilMoG v 21.05.2008, S. 131. •
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