Seite 48 - CONTROLLER_Magazin_2009_02

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Auswirkungen des BilMoG auf das Controlling
besteht hier ein Wahlrecht. Entweder es wird
mit den für alle Rückstellungen geltenden Zins–
sätzen gerechnet, die bei Laufzeiten über einem
Jahr, unter Berücksichtigung der Restlaufzeiten
der Rückstellungen bzw. der zugrunde liegen–
den Verpflichtungen, die durchschnittlichen
Marktzinssätze der letzten sieben Jahre verlan–
gen, oder es wird pauschal mit dem durch–
schnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer
angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt,
gerechnet.
Mit der Bildung der Durchschnittszinssätze
über die letzten sieben Jahre soll eine Glät–
tung der Zinsentwicklung erfolgen, so dass
Änderungen, die erfolgswirksam als Zinser–
trag- oder Zinsaufwand im Finanzergebnis
auszuweisen sind, keine zu große GuV-Wir-
kung entfalten. Auch hier ist sehr kritisch auf
Autoren
Zudem ist zu berücksichtigen, dass der Gesetz–
geber Überleitungsregelungen für diese erwar–
tungsgemäß sehr hohen Venwerfungen vorsieht.
So wird die Möglichkeit vorgesehen, die Erhö–
hung der Rückstellungen bis 2023 in gleich–
mäßigen Jahresraten anzusammeln. Somit
muss auch weiterhin im Anhang nach eventuell
bestehenden Deckungslücken gesucht werden,
die aber nur von Kapitalgesellschaften und be–
stimmten, in § 264a HGB benannten, Perso–
nengesellschaften angegeben werden müssen.
Erst unter Einbeziehung dieser Informationen
kann die wirtschaftliche Lage des Unterneh–
mens zutreffender als bisher eingeschätzt wer–
den, was bei überbetrieblichen Vergleichen zu
berücksichtigen ist.
Schließlich verlangt die zukünftige Rückstel–
lungsbewertung auch eine deutlich höhere
• Andreas Krimpmann CPA
ist Inhaber der Knmpmann MBA - CPA Unternehmensberatung,
Dozent an der TFH Berlin, Leiter des Facharbeitskreises IFRS im
Internationalen Controller Verein e.V (ICV).
• Univ.-Prof. Dr Stefan Müller
ist Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschafts–
lehre an der Helmut Schmidt Universität/Universität der Bun–
deswehr Hamburg, Mitherausgeber des Handbuchs der Bilan–
zierung und Mitglied im Facharbeitskreis IFRS im Internationa–
len Controller Verein e.V (ICV).
E-Mail:
Abgrenzung latenter Steuern
Damit die durch das BilMoG größer werdenden
Unterschiede zwischen handelsrechtlicher-
und steuerrechtlicher Abbildung in Abschlüs–
sen von Kapitalgesellschaften und ihnen
gleichgestellten Unternehmen aber auch rich–
tig im Jahresabschluss ausgewiesen werden,
ist das Aktivierungswahlrecht für aktive la–
tente Steuern in eine Aktivierungspfl icht
umgewandelt worden.
Zudem wurde klargestellt, dass das Bilanz–
konzept anzuwenden ist. Saldierungen nur
unter bestimmten Voraussetzungen möglich
sind sowie auch VerlusWorträge, die voraus–
sichtlich in den nächsten fünf Jahren ausge–
glichen werden, in die Berechnung einzube–
ziehen sind und somit im Jahr der Bildung er–
gebnissteigernd bzw. konkret verlustmindernd
wirken.
Während dies der Verbesserung der Abbildung
zugute kommt, ergeben sich für die Unterneh–
men durch die oft komplizierten Bestimmun–
gen der latenten Steuern deutlich gestiegene
Anforderungen. Hier ist auch das Controlling
einzubinden, da für die Berechnung und Pla–
nung der akt iven latenten Steuern Pla–
nungsrechnungen des Controllings benötigt
werden. Kleine Kapitalgesellschaften sollen
von der Steuerabgrenzung allerdings befreit
werden. Aufgrund der Komplexität empfiehlt
es sich hier bereits frühzeitig entsprechende
Kompetenzen und Systeme im Unternehmen
aufzubauen.
die Kennzahlensysteme zu schauen. Die
pflichtgemäße Verlagerung der Zinsanteile aus
der Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen,
die bislang i.d.R. im Personalaufwand und da–
mit im Betriebsergebnis erfasst wurden, lan–
den zukünftig im Finanzergebnis. Dies führt
etwa zu Sprüngen bei der häuf ig ver–
wandten Kennzahl
EBIT.
Auch sind inte–
grierte Erfolgs-, Bilanz- und Finanzplanungs–
systeme entsprechend anzupassen, da dort
häufig Cashflowgrößen automatisiert aus den
Bilanz- und GuV-Daten berechnet werden.
Hier sind die nicht zahlungsbegleiteten Anteile
im Zinsaufwand zu bereinigen, um zu den
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Zinszahlungen zu kommen.
informatorische Unterfütterung. Die Me–
thoden zur Ermittlung der zukünftigen Werte,
die Fristigkeiten sowie die Instrumente zur Ab-
zinsung sind daher im Rechnungslegungspro–
zess zu implementieren, so dass die Rückstel–
lungen zukünftig gemäß der Anforderungen
des § 253 Abs. 1 HGB-RefE behandelt werden
können. Hier haben insbesondere die Pro–
gnose- und Planungsinst rumente aus
dem Controlling zur Fundierung der Erfül–
lungswerte große Bedeutung. Da mit diesen
Werten auch enorm Bilanzpolitik betrieben
werden kann, ist zu era/arten, dass diese auch
stets im Fokus der Abschlussprüfung oder des
Enforcements stehen werden.
Die Unterschiede zwischen Handels- und Steu–
erabschluss führen auch zur
Einführung einer
getrennten „steuerlichen Buchführung"
Konkret ist es nunmehr Voraussetzung für die
Ausübung steuerlicher Wahlrechte, dass die
Wirtschaftsgüter, die nicht mit den handels–
rechtlich maßgeblichen Werten in die steuer–
liche Gewinnermittlung aufgenommen werden,
in besondere, laufend zu führende Verzeich–
nisse aufgenommen werden. In den Verzeich–
nissen sind der Tag der Anschaffung oder Her–
stellung, die Anschaffungs- oder Herstellungs–
kosten, die Vorschriften des ausgeübten steuer–
lichen Wahlrechts und die vorgenommenen
Abschreibungen nachzuweisen (§ 5 Abs. 1
EStG).
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