Seite 45 - CONTROLLER_Magazin_2009_02

Basic HTML-Version

Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes (BilMoG) auf das Controlling
02
33
37
G
F
von Andreas Krimpmann und Stefan Mül ler
(HI2Ü65931)
Mit dem BilMoG sollen die größten Ände–
rungen seit über 20 Jahren im HGB erfolgen.
Dabei werden diese Änderungen der Rech–
nungslegungspflichten auch auf das Control–
ling durchschlagen. Einerseits bedarf es be–
stimmter zusätzlicher Datengenerierungen für
die externe Rechnungslegung nach BilMoG,
andererseits sind die Controller auch für die
kritische Überprüfung der Steuerungs- und
Führungsfähigkeit von Unternehmensabbil–
dungen verantwortlich.
Grundsachverhalte
Getrieben von europäischen Richtlinien und der
Sorge um die wachsende Konkurrenz der IFRS
hat die Bundesregierung ein seit einigen Jahren
diskutiertes Gesetzesvorhaben am 21.05.2008
mit dem Regierungsentwurf (RegE)^ auf den
Weg gebracht. Dieser ist derzeit in den Bundes–
tagsausschüssen und es ist eine Verabschie–
dung noch in diesem Jahr geplant. Fraglich
ist, ob
der
Zeitplan,
nach dem Teile der Ände–
rungen, wie insbesondere die Erhöhung der
Schwellenwerte, bereits ab Anfang 2008 und
der größte Teil der neuen Vorschriften erstmals
in
Geschäftsjahren, die im Kalenderjahr
2009
beginnen, Gültigkeit erlangen sollen, noch
um ein Jahr
verschoben wird.
Der Controller als Datenlieterant, auch für die
Rechnungslegung, muss sich der Auswirkungen
der beabsichtigten Änderungen des HGB be–
wusst sein. Die komplexeren Regelungen kön–
nen dazu führen, dass die Controllinginstru–
mente auszubauen bzw. zu spezifizieren sind.
Hier erscheint insbesondere die Implementie–
rung einer entsprechenden Basisdatenerfas–
sung notwendig zu sein, da ansonsten die kaum
zu kontrollierenden Ermessensspielräume zu–
nehmend Probleme bei der Dateninterpretation
bewirken.^
Dies bedingt jedoch auch, dass das Controlling
- wie bereits bei Rechnungslegung nach den
IFRS - auch
vermehrt in den
Fokus der Ab–
schlussprüfung im Speziellen
und der Cor–
porate Governance im Allgemeinen gerät. Für
letzteres spricht auch, dass mit dem BilMoG
auch die Abschlussprüfer-RL^ in nationales
Recht umzusetzen ist. Somit wird letztlich vor–
geschrieben, dass dem Aufsichtsrat der AG die
Überwachung des Rechnungslegungspro–
zesses, der Wirksamkeit der internen Risikoma–
nagementsysteme und der internen Revision
sowie der Abschlussprüfung obliegt (§ 107 Abs.
3AktG-RefE).
Aktivierung von
Entwicklungskosten
Mit dem BilMoG soll das in § 248 Abs. 2 HGB
verankerte Verbot zur
Aktivierung selbstge–
schaffener immaterieller Vermögenswerte
gestrichen und durch die explizite Benennung
von Bilanzierungsverboten ersetzt werden. An–
satzverboten sind demnach neben Aufwen-
43