Seite 25 - CONTROLLER_Magazin_2008_01

Basic HTML-Version

Das BilMoG - Die Modernisierung des HGB
von Jochen Treuz, Weinheim
Angeregt und besctileunigt durcti die Internationale Rectinungslegung
nacii lAS/IFRS liegt nun der
Entwurf zur Modernisierung des HGB
(Handelsgesetzbucti) vor. Unter dem vollständigen Namen „Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrectits", kurz: Bilanzrecfitsmodernisierungs-
gesetz (BilMoG) werden auf 234 Seiten Änderungen des HGB und
anderer betroffener Gesetze dargestellt. Zielsetzung ist eine moderne
Bilanzierungsgrundlage, die eine dem lAS/IFRS-Abschluss gleichwertige,
aber einfachere und damit kostengünstigere Informationsgrundlage
bieten soll. Andererseits soll die HGB-Bilanz weiterhin die Grundlage
der Ausschüttungsbemessung und der Besteuerung bleiben.
Wer wird durch die Änderungen der HGB betroffen:
Die beabsichtig–
ten Reformen betreffen Einzelkaufleute und Personenhandelsgesell–
schaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren einen Umsatz von
mehr als 500.000,- Euro und einen Jahresüberschuss von mehr als
50.000,- Euro erreichen. Zudembetroffen sind die Kapitalgesellschaften,
die nicht börsenorientiert sind. Für die börsenorientierten gilt schon seit
2005 das sehr umfangreiche Regelungswerk der IFRS (International
Financial Reporting Standards), Kurz: Nur die ganz kleinen und die
großen Unternehmen sind von der Modernisierung des HGB nicht betrof–
fen. Mit der Verabschiedung der Modernisierung ist schon im Sommer
2008 zu rechnen, mit dem Inkrafttreten ist dann schon für die Berichts–
jahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen, zu rechnen.
Was sind nun die wesentlichen Änderungen
Rückstellungen müssen
dann auch künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigen.
Zudem müssen Rückstellungen auf der Basis eines Marktzinssatzes
abgezinst werden. Als Marktzinssatz kommt dabei der am Bilanzstichtag
gültige Zinssatz von hochwertigen Industrieanleihen zum Ansatz, die
dieselbe Laufzeit wie die Rückstellung haben. Zukünftig entfällt für alle
Unternehmen die Möglichkeit, Vermögensgegenstände des Anlagever–
mögens bei nur vorübergehender Wertminderung außerplanmäßig abzu–
schreiben. Zulässig bleibt das bisherige Wahlrecht allerdings bei Finanz–
anlagen. Bei anschließenden Wertsteigerungen müssen vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen durch Wertaufholungen berücksichtigt
werden. Dies gilt nicht für Geschäfts- und Firmenwerte. Bei der Ermitt–
lung der Herstellungskosten erfolgt eine Annäherung an den produktions–
kostenbezogenen Vollkostenbegriff nach IFRS. Das bedeutet, dass neben
den Einzelkosten auch die variablen Gemeinkosten einbezogen werden.
Im Ergebnis führt dies zu höheren Wertansätzen beimUmlaufvermögen.
Der Einsatz von Verbrauchsfolgeverfahren wird zukünftig auf LIFO (last in
- first out) und FIFO (first in - first out) beschränkt.
Neuerungen gibt es auch bei Forschungs- und Entwicklungsautwen–
dungen: Erlaubt ist zukünftig der Ansatz von Entwicklungsaufwendungen.
Sie liegen vor, wenn nach der Forschungsphase die Entwicklung von Pro–
duktionsverfahren für marktfähige Produkte beginnt. Allen Kapitalgesell–
schaften wird erlaubt, anstelle des bisherigen HGB-Abschlusses einen
Jahresabschluss nach IFRS aufzustellen. Dieser muss allerdings durch
eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB ergänzt
werden, da aus Sicht des Gesetzgebers der IFRS-Abschluss nicht zur Er–
mittlung des ausschüttungsfähigen Vermögens geeignet ist.
w ä r e
M e h r P owe r f ü r
Ana l y s e , P l a n u n g
und Repo r t i ng .
• Dipl.-Kfm. Jochen Treuz
ist seit 1997 erfolgreich als
Trainer Berater und Autor im Bereich Rech–
nungswesen (Controlling und Bilanzierung
nach HGB und IFRS) tätig. Infos zum Thema:
,
Die Cubeware Produkte verkürzer) unsere Controlling–
prozesse: Standardberichte liegen jetzt
2
Arbeitstage
statt zuvor 8 Tage nach Buchungsschluss vor
Thorsten Lorenz, IT-Controller
bei der Ber te l smann St i f tung
einfach schnel l leistungsstark
23