Seite 34 - CONTROLLER_Magazin_2008_05

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Risikomanagement
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Nutzen
Erläuterung
Reduzierung der
Eintrittswahrscheinlichkeit und
des Schadensausmaßes
betrieblicher Gefahren
Vermeidung oder Reduzierung von Personen-,
Seeh–
und Umweltschäden (vgl. Low 2008, S. 327)
Sicherstellung des
Versicherungsschutzes sowie
Realisierung niedrigerer
Versicherungsprämien
• Feststellung des Umfangs des benötigten
Versicherungsschutzes
• Überprüfung der Aufrechterhaltung vereinbarter
Sicherheitsstandards zur Vermeidung einer
Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes
• Vermeidung einer Inanspruchnahme von
Versicherungsleistungen und damit eines
Prämienanstiegs
Beitragssenkung bei
Berufsgenossenschaften
Realisierung einer höheren Arbeitssicherheit und einer
im Vergleich zum Branchendurchschnitt geringeren
Unfallhäufigkeit und damit niedrigerer Beiträge
Besseres Rating und daher
günstigere Zinskonditionen bei
Kreditaufnahmen
• betriebliche Gefahrenabwehr als Indikator für eine
hohe Managementqualität
• Vermeidung existenzbedrohender Risiken sowie
Stabilisierung der Ertrags- und Finanzlage
Erfüllung gesetzlicher
Anforderungen
Umsetzung der Anforderungen
• des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich (vor allem § 91 Abs. 2 AktG),
• des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzes,
• des Brandschutzgesetzes und von
Brandschutzordnungen,
• der Bethebssicherheits-, Störfall- und Gefahrstoff-
Verordnungen,
• von Unfallverhütungsvorschriften u.v.a.
Rechenschaftsfunkfion im
Schadensfall
Nachweis der Erfüllung der Sorgfaltspflicht nach
§ 93 Ab. 1 AktG für Vorstandsmitglieder bei ihrer
Geschäftsführung sowie von entsprechenden
Anforderungen für die Geschäftsführung von GmbHs
und Genossenschaften
Abb.
2:
Nutzen
einer
betrieblichen Gefahrenabwehr
Wichtig ist jedoch die
Integration von spezi–
ellen Risikomanagementlösungen
wie der
betrieblichen Gefahrenabwehr in ein gesamt-
unternehmensbezogenes RMS, um
• die auf operativer Ebene teilweise vernach–
lässigten finanziellen Auswirkungen dieser
Risiken auf das Gesamtunternehmen trans–
parent zu machen.
• den Gesamtrisikostatus unter Berücksichti–
gung möglicher Korrelations- und Kumulati–
onseffekte ermitteln zu können und
• eine unternehmensweit abgestimmte Risiko–
steuerung in Abstimmung mit dem Versiche–
rungsmanagement zu entwickeln und umzu–
setzen.
Insbesondere bei arbeitsteilig organisierten, in–
dustriellen Leistungserstellungsprozessen gibt
Spekulative
Risiken
Reine
Risiken
Speziel les
Risiko–
manage –
ment
Generel les
Risiko–
managemen t
Einzelrisiken
Unternehmensgesamtrisiko
Abb. 3: Entwicklungspfad der Risikomanagement-Konzepte
Quelle: In starker Anlehnung an Mikus (1998:181).
es zahlreiche Risiken aufgrund der großen An–
zahl von Schnittstellen und der häufig nicht un–
erheblichen Wertkonzentrationen. So führen
Zielabweichungen in Teilsystemen und -kompo-
nenten zwangsläufig durch Fehlerfortpflanzung
zu Abweichungen der Gesamtleistung. Ur–
sprünglich als harmlos eingeschätzte betrieb–
liche Störungen können die gesamte unterneh–
merische Zielhierarchie durchlauten und zu Ab–
weichungen führen, die schließlich auch das Er–
reichen übergeordneter Unternehmensziele
erheblich beeinträchtigen."" Daher ist eine iso–
lierte Betrachtung betrieblicher Gefahren auf
der operativen Ebene in einzelnen Betriebs- und
Produktionsstätten keinesfalls ausreichend. Es
stellt sich somit die Frage nach Integrationsan–
sätzen der betrieblichen Gefahrenabwehr in das
unternehmensweite RMS.
Integration der Ziele der betrieb–
lichen Gefahrenabwehr in ein RMS
Als vorrangige Ziele einer betrieblichen Gefah–
renabwehr wurden die Sicherheit des betrieb–
lichen Leistungserstellungsprozesses sowie die
Minimierung der Schadensauswirkungen bei
schlagend werdenden Risiken genannt. Bei ei–
ner Integration der betrieblichen Gefahrenab–
wehr in das unternehmensweite Risikomanage–
mentsystem ist der
Zusammenhang zwischen
der Sicherheit des
betrieblichen
Leistungs–
erstellungsprozesses
und den übergeord–
neten finanziellen
Unternehmenszielen, wie
z.B. dem Jahresüberschuss, dem Betriebsge–
winn oder dem EBIT herzustellen.
Idealerweise besteht zwischen den Zielen der
betrieblichen Gefahrenabwehr und den Unter–
nehmenszielen eine
Zweck-Mittel-Relation,
d.h. dass das Erreichen der Ziele der betrieb–
lichen Gefahrenabwehr zum Erreichen der Un–
ternehmensziele beiträgt. In diesem Fall kann
der Zusammenhang durch eine
Zielhierarchie
(Abb. 4) hergestellt und durch geeignete Kenn–
zahlen operationalisiert und gesteuert werden.
Stellt beispielsweise das Betriebsergebnis das
übergeordnete Unternehmensziel dar, sind alle
Ereignisse und Entwicklungen, die zu einer ne–
gativen Abweichung vom geplanten Betriebser–
gebnis führen können, Risiken im Sinne des un–
ternehmensweiten RMS. Das Betriebsergebnis
des Gesamtunternehmens kann seinerseits auf
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