Seite 78 - 2007-02

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magazin 2/07 - Ernst Zander
Reine Art}eitnehmer-
Vertretungen
Österreich:
Betriebsrat ab 50 AN
Gemischte Vertretungen
Belgien:
Betriebsrat ab 50 AN
Vorsitz: AG
Gewerkschaftliche
Vertretungen
Finnland:
Gewerkschaftsvertreter ab
30 AN
Deutschland:
Betriebsrat ab 5AN
Spanien:
Unternehmensausschuss
ab 50 AN
Dänemark:
Kooperationsausschuss ab 35 AN
paritätisch
Vorsitz: AG
Frankreich:
Unternehmensausschuss ab 50 AN
Vorsitz: AG
Frankreich:
(bei Betrieben unterSO AN)
Luxemburg:
iGemischter Unternehmensausschuss
ab 150 AN paritätisch
Vorsitz:AG
Liechtenstein:
Betriebskommission ab50 |
AN
Norwegen:
Betnebsausschuss ab 100
AN
paritätisch
Vorsitz: abwechselnd
Italien:
Gewerkschaftsvertreter ab
15 AN
Irland:
Shopstewards
Island:
Gewerkschaftsvertreter ab
5 AN
Schweden:
Gewerkschaftsvertreter
Griechenland:
Arbeitnehmen-at ab 20 AN»
Luxemburg:
(bei Betrieben unter 150
AN)
Niederlande:
Untemehmensrat ab 35 AN
Portugal:
Arbeitnehmerausschuss
UK:
Shop
Stewards
AN= Arbeitnehmer
AG= Arbeitgetier
Gemischte Vertretungen:
Ariseitnehmer und Arbeitgeber oder deren Stellvertreter
Gewerkschaftliche Vertretungen:
Gewerkschaften vertreten Interessen ihrer Mitglieder und der
Belegschaft
Shop S t e w a r d s :
Gewerkscha'tsb>eauftragte
Tabelle 1: Gliederung der Mitbestimmung in Europa
konnte, selbst in Asien die Länder für die
deutsche Betriebsverfassung und das
Arbei tsrecht , wenn deutsche Sprach–
kenntnisse vorhanden sind. Das betrifft
Kasachstan, V i e t nam, Kambodscha und
selbst China.
Stärkere Betriebsautonomie
Eine mehr diskut ierte Form der Mi twi r –
kung ist das betriebl iche Bündnis für
Arbei t , das schon viel fach erfolgreich
praktiziert: wi rd. Ein ehemal iger Betriebs–
ratsvorsi tzender äußer t sich dazu beson–
ders positiv, indem er auf das notwendige
Zusammenrücken von Unterneh–
mensleitungen und Arbei tnehmer–
schaft hinweist, umsich imSturmder
Globalisierung zu behaupten Die Ent–
f remdung der Arbei t , die Entmündigung
durch anonyme Mäch t e des Tarifkartells
wäre aufgehoben. Die Wahl starker und
kluger Betriebsräte, die folgerichtig in
mi tbes t immt en Aufsichtsräten auch auf
die Stühleder Gewerkschaf tsfunkt ionäre
rücken sol l ten, läge im existenziel len
Interesse der Arbe i tnehmer
Auch verschiedene Gewerkschaf tsver
treter wol len die Tarifverträge innovativer
gestal ten. Dabei geht es um verstärkte
Innovat ion, aber auch umdie Bereit–
schaft, z. B. fahressonderzahlungen
und Weihnachtsgeld ertragsabhängig
zu regeln. Viele der tar i fgebundenen
Fi rmen der Metal l - und Elektrobranche
prakt izieren dies bereits.
Wi e unterschiedl ich in Europa die Gliede–
rung der Mi t bes t immung ist, macht die
Abbi ldung
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deut l ich. Al lgemein kann
gesagt werden, je größer der Betrieb,
desto eher sind die Arbei tgeber in den
Gremien ver t reten.
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