Seite 76 - 2007-02

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magazin 2/07 - Ernst Zander
1 0 0 J a h r e
S t a d t s c h u l e
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i t z w a l k
MITWIRKUNG UND
MITBESTIMMUNG
IN EUROPÄISCHEN
LÄNDERN
von Ernst Zander, Hamburg
Professor Dr. Ernst Zander, Jg. 1929, unter dem Jubiläumsplakat seiner Schule
Ausgelöst durch das stärkere Zusammen–
wachsen der europäischen Länder wi rd
in letzter Zeit viel über die Mi twi r kung
und Mi t bes t immung der Arbe i tnehmer
diskutiert. Eine Vorstufe der Mi twi r kung
und der wei tergehenden Mi tbes t immung
ist die Informat ion der Belegschaft. Dar–
um haben verschiedene Vorstandsmaß–
nahmen großer Fi rmen - wie Presseinfor–
ma t i on vor Mi t a r be i t e r un t e r r i ch t ung
bei Massenent lassungen und Standort-
ver lageaingen - großes Unverständnis
hervorgerufen.
Mi twi rkung der Beschäftigten in Betrieben
- in Deutschland oft unter dem Begriff Mi t–
best immung zusammengefasst - soll sich
im Rahmen zei tgemäßer Personalführung
langfristig positiv auf Erfolg und Klima
im Betrieb auswi rken. Die verschiedenen
Formen der Mi twi rkung - Unterrichtung,
Anhörung, Beratung u. a. - können direkt
erfolgen oder in größeren Unternehmen
meist nicht unmi ttelbar, sondern über
gewähl te Repräsentanten.
Mi t bes t immung und Mi twi r kung sind
durch das stärkere politische Zusammen–
rücken der europäischen Staaten und die
Aufnahme der osteuropäischen Länder
in die EU neu in Bewegung gebracht .
Grundsätzl ich lässt sich sagen, dass kein
Land so umfangreiche Mi tbest immungs–
gesetze hat wie Deutschland. Daran wi rd
sich, trotz der Tendenz zu einer EU-weiten
Harmoni s i erung, woh l nur al lmähl ich
etwas ändern.
Die Vielfältigkeit in den verschiedenen
Ländern wi rd geringer werden. Auch die
deutsche Mi t bes t immung wi rd nicht so
bleiben, selbst wenn der Gesetzgeber
nichts änder t . Die Bed i ngungen , un–
ter denen sich die Mi t bes t immung in
Deutschland entwickel t hat , haben sich
grundlegend geändert. So ist das geltende
Betriebsverfassungsgesetzinsbesondere
in der durch die Nove l l i erung 2 0 0 1
geschaffenen Fassung an vielen Stellen
unf lexibel und bürokrat isch.
Die letzten Tarifverhandlungen in Deutsch–
land haben gezeigt, dass sich die Zusam–
menarbei t von Arbeitgebern und Arbeit–
nehmern wieder stärker auf die Betriebe
vedagert . Selbst verschiedene Gewerk–
schaften und Arbeitgeberverbände haben
diese praxisnahe Tendenz unterstützt.
Vielfältigkeit in den Ländern
Die M i t b e s t i mmung und M i t w i r kung
der Arbei tnehmer gl iedern sich grund–
sätzlich in zwei Bereiche. Zum einen gibt
es die betriebl iche Mi t bes t immung in
Deutschland, vor al lem bekannt durch
den Betriebsrat, der juristisch gesehen
selbst ein Organ ist. Zum anderen gibt
es die Mi t bes t immung in den Organen
der Unt ernehmen , e twa im Aufsichtsrat.
Das Unt ernehmen ist im Gegensatz z um
Betrieb eine juristische Einheit und kann
aus mehreren Betrieben bestehen. Diese
Zwei tei lung ist auch in anderen europä–
ischen Ländern übl ich.
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