C M C o n t r o l l e r m a g a z i n 2/07
40 , 0
30,0
20 , 0
10,0
0,0
-10,0
-20,0
Bi l 2003
Bi l 2004
Bi l 2005
(5) Debi torenstand bez.auf Umsatz in %
- ^ ( 6 ) Kredi torenstand bez.auf WE / FL in %
— (7) Gewichtete Debitorenrelation
- - (8)
Umsatz gewichtete NUV-Quote in %
31.12.06
Abbildung
4:
Graßsclie Darstellung spezieller SW-Ketinzulilen
aus tiem Kurzfristigen
Status.
Verlaufen die vier Linien wciiiichend stabil, deutet das eher auf professionelles Liciuiüilälsnianagement hin als
umgekehrt. Gruiul.sätzlieh sind höhere Werte zu vermeiden. Auch die Umsatz gewichtete NUV-Quote sollte nicht
zu hoch ansteigen, da sonst Renditechancen verloren gehen. Im Beispiel entspannt sich die
iMge
ab 2004 deut–
lich.
sehen Sie am besten anhand detai l l ierter
Kapi tal f lussrechnungen, die heute von
j edem gut en Buchha l tungsprogramm
mitgel iefert werden. Am aussagekräftig–
sten sind dabei Kapitalflussrechnun–
gen, die die Veränderungen des
Net toumlaufvermögens detai l l iert
nachvollziehen.
Gehen Sie mit Ihrem NUV sehr sorg–
fältig um
Das Net touml aufvermögen ist Ihre liqui–
de Reserve und eng mi t Ihrer Zahlungs–
fähigkeit verknüpf t . Zugleich ist es ein
wichtiges Rating-Kriterium. Banken
beurtei len dami t , inwiewei t ihre kurzfri–
stigen Kredite gedeckt sind, insbesondere
wenn diese relativ schwach besichert sind
bzw. hohe Blankoantei le aufweisen. Sie
sollten daher Ihr Net touml aufvermögen
immer gut im Blick behal ten und pfleglich
dami t umgehen. Für Controller ist die
V e r ä n d e r u n g des NUV d i e i de a l e
Schnittstelle zur Liquidi tätsbetrachtung.
Ohne nähere Prüfung sollte nicht dem
Rat gefolgt werden, dieses stille Wasser
radikal abzupumpen und fortan mög–
lichst niedrig zu hal ten. Denn wie der
Vol ksmund schon weiß: stille Wasser
gründen tief. Das gilt auch für Ihr Un–
ternehmen.
* Wi e herausragend gerade dieser Ren–
dite-Aspekt für Konzerne zu sein scheint,
sieht man an der geplanten gesetzlichen
Entschärfung des bisher von der Recht–
sprechung so hochgehal tenen Kapital–
schutzes zugunsten des Cash-Poolings
verbundener Unternehmen. So soll der §
30 Abs. 1 GmbHG (Zahlungen an Gesell–
schafter) durch das nebulöse Ausnahme-
Kriterium „im Interesse der Gesellschaft"
aufgeweicht werden. Ein bei Rechtsex–
perten höchst umstri ttenes Unterfangen,
das auf Druck der Wirtschaft Eingang in
den Gesetzgebungsprozess fand. Das
Bizarre an dem „Ausnahme"-Kriterium:
Cash-Pools liegen betriebswirtschaftl ich
quasi ex definitione immer „im Interesse
der Gesellschaft", wei l dadurch (Fremd)
Zinsen gespart werden.
•
Nochmals zusammengefasst aus der
Sicht der Redaktion:
Das Working Capital kommt vor in zwei
Varianten einer Kennzahl. Einmal im Net
Working Capital, worauf sich der Aufsatz
von Diplomvolkswirt Stefan Uhlig speziell
konzentriert und dessen Kern die Debitoren
und die Kreditoren aus Lieferungen und
Leistungen bilden. Diese Position gehört zur
Kapitalflussrechnung und wird in amerikani–
schen Beispielen vielfach saldiert gezeigt.
Und dann gibt es das Working Capital als
eine Bilanzkennzahl, indem man vom Um–
laufvermögen subtrahiert das kurzfristige
Fremdkapital. In diesem Fall gehören auch
die Bankkredite dazu, die sonst im Net
Working Capital nicht enthalten sind. Und
da fragt man sich, was eine angemessene
Größe dieser Bi lanzkennzahl Working
Capital sein soll. Nehmen wir zum Beispiel
einmal 20 % plus-alsoUmlaufvermögen ist
größer als kurzfristige Schulden - , weil auch
im Umlaufvermögen ständig gebundene
Positionen drin stecken wie Kreislaufmate–
rial, eiserne Bestände, immer irgendwelche
Forderungen nach dem going-concern
Prinzip.
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