Seite 52 - 2007-02

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CM Controller magazin 2/07 - Peter Gampenrieder / Anneke Behrendt
Inst rument
Entscheidungs–
relevanz
Feinhei t
Verlässl ichkei t
Jahresabschluss
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Lagebericht
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Konzernabschluss
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Konzernlagebcricht
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Kapital flussrechnung
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Segmentbericht
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Fügenkapitalspiegel
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FJnissionsprospekt
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Zwischenbericht
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Ad-hoc-Publizität
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n.a.
Abb. 2: Beurteilung des Informationswerts von Rechnungslegungsinstrumentcn
(Legende: • • • = trilt't in hohem Maße zu; • • = trifft zu; • = trifft in gerigem Maße zu; n.a. = nicht
anwendbar)
Zu
(1):
Der Informat ionszweck des |ah-
resabschlusses besteht grundlegend in
der Rechenschaft der IVlanager über die
Ve rwendung des ihnen anve r t r au t en
Kapitals. Bilanz und GuV enthal ten im
nat ionalen Recht zahlreiche Wahl rechte,
so dass sie der stets betonten Forderung
nach verlässl icher und objekt ivier ter
Informat ion auch durch Informat ions–
ergänzung und korrektur im Anhang
nur r ud imen t ä r gerecht we rden . Der
lahresabschluss bietet Manage r n zu–
dem die Mögl ichkei t , die grundsätzl ich
gegebene Entscheidungsrelevanz von
jahresabschlussinformationen zu konter-
karieren, indem lediglich über Selbstver–
ständl ichkei ten informiert wi rd, denen es
an Entscheidungsrelevanz mange l t . " Die
lahresabschlussinformat ion ist aufgrund
der Zusammen f assung der einzelnen
Daten von Bilanz- und GuV-Posten nur in
ger ingem Ma ß e fein und verlässl ich.
Zu (2): Segmentber ichte sind gegenüber
aggregierten Daten feiner Hieraus lässt
sich jedoch keine generelle Aussage über
denNutzenderSegmentber ichterstat tung
für die Adressaten ablei ten. Die Verläs–
slichkeit der Segmentber ichterstat tung
kann dadurch beeinträcht igt sein, dass
sich dem Manage r bei intersegmentärer
Verrechnung bilanzpolitische Spielräume
und Manipulat ionsmögl ichkei ten eröff–
nen. Das Spannungsverhäl tnis von Ver–
lässlichkeit und Entscheidungsrelevanz
liegt bei der Segmentber ichterstat tung
dar in, dass die Entscheidungsrelevanz
von Segmentber ichten dann am stärk–
sten ist, wenn die Zuständigkei t von
Manage r n mehrere oder alle Segmente
umfasst. Dann ist mi thin auch die bilanz–
pol i t ische Bee inf lussungsmögl i chke i t
am größten und die Verlässlichkeit der
Segmen t be r i ch t e r s t a t t ung w i e d e r um
eingeschränkt .
Zu (3): Die Entscheidungsrelevanz sollte
durch die Aktua l i tät der Informat ion,
die Zwischenber ichtsadressaten emp–
fangen, im Vordergrund stehen. Antei l–
seigner machen gel tend, auf zei tnahe
und verlässliche Informat ionen über die
künft ige Entwicklung des Unternehmens
angewiesen zu sein. Zwischenber ichte
k n ü p f e n w i e Ei nze l - u n d Konze r n –
abschluss an vergangenhei tsbezogene
Daten an. Zusätzl ich zu deren generell
„groben" Aussagekraft zur Vermögens- ,
Finanz- und Ertragslage büßen Zwischen–
berichte durch die starke Kompr imierung
de rDa t en an Ver lässl ichkei t e in. Die
Entscheidungsrelevanz der Zwischen–
berichterstattung kann gerade bei kleinen
Unternehmen nicht abgestri tten werden,
jedoch ist zu beachten, dass aussage–
kräf t ige unt er j ähr i ge Ber i chte durch
v o r we gg e nomme n e I n f o rma t i on den
Nut zen der folgenden Jahresabschlüsse
einschränken können.
4. ZUSAMMENFASSUNG
Externe Rechnungslegung muss unter–
schiedl ichen Informat ionsbedür fnissen
von unterschiedlichen Adressaten gerecht
werden. Daher wird auf eine Verteilung der
Information auf verschiedene Instrumente,
die in handelsrechtliche und kapitalmarkt–
rechtliche untertei lt werden, abgezielt. In-
ternationaleRechnungslegungsstandards,
mi thin IFRS und US-GAAR verfolgen das
Ziel, insbesondere Investoren mi t ent–
scheidungsrelevanten Informat ionen zu
versorgen. Ab 2005 sind IFRS zwingend
von kapi talmarktorient ierten Mut terun–
ternehmen in der EU für den Konzernab–
schluss anzuwenden.
Die externe Rechnungslegung hat im
Wesentl ichen Dokumentat ions- , Gewinn-
ermi t t lungs- und I nforma t i onszweck .
Während alle betrachteten Inst rumente
zur Dokumentat ion herangezogen wer–
den, bildet nur der Jahresabschluss eine
rechtliche Grundlage zur Ermi t t lung des
Gewinns, an den Ausschüt tungen ge–
knüpf t sein können. Da alle Inst rumente
Informat ionen vermi t teln, wenn auch auf
unterschiedliche Weiseund in unterschied–
licher Güte, kann die Informationsfunktion
als gemeinsamer Zweck aller Rechnungs–
legungsinstrumente bezeichnet werden.
Die Güte der Informat ion lässt sich nach
den Kriterien Feinheit, Entscheidungsrele–
vanz und Verlässlichkeit beurtei len, die in
einem Spannungsverhäl tnis zueinander
stehen können.
lahresabschlussinformation erfüllt keines
der drei Kriterien zufriedenstel lend. Das
grundlegende Me r kma l der Segmentbe–
r ichterstat tung ist ihre Feinheit durch
segment ier te Informat ionsvermi t t lung,
deren Nutzensteigerung für Adressaten
sich jedoch ökonomisch nicht zeigen
lässt. Zwischenber ichte können den an
sie gestel lten Anspruch einer hohen Ent–
scheidungsrelevanz wegen mangelnder
Feinheit nicht uneingeschränkt erfüllen.
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