CM
Controller
magazin 3/05 - Peter Gl inder / Jens Meister / Sabine Wensing
Innenmini s t er ium Baden-Wür t t emberg:
„Leitbild der Landesverwaltung Baden-
Württemberg", Februar 1996.
Maas, Ulrich: „Die Doppik-Einführung be–
deutet nicht sofort Modernisierung", in:
Innovative Verwaltung
1
2 / 2003 , S. 32-34.
Maerker, Reinert: „Modernisierung der Ver–
waltung - Sackgasse oder neue Ufer?", in:
Innovative Verwaltung 6/2004, S. 23-26.
Projekt NSI (2000a): „Teilprojekt Controlling:
Konzept der Steuerungsphilosophie und
des Strategischen Controlling des Landes
Baden-Württemberg", Version 1.1 vom
29.11.2000.
Projekt NSI (2000b): „Controlling - Einfüh–
rung und Überblick", Version 1.0 vom
30.11.2000.
Projekt NSI (2003): „Themenbrief Balanced
Scorecard (BSC)", 17.01.2003.
Projekt NSI (2004a): „Handbuch zur Kosten-
und Leistungsrechnung in der Landes–
verwaltung Baden-Württemberg - Projekt
NSI", Version 1.9 vom 22.03.2004.
Projekt NSI (2004b): „Fachkonzept Planung
und St eue rung" , Version 0.8 vom
27.07.2004.
Reichard, Christoph: „Ansätze zur Steuerung
des individuellen Leistungsverhaltens im
öffendichen Dienst; Stand und Perspek–
tiven", in: R. Koch & P Conrad (Hrsg.):
New Public Service, Wiesbaden 2003,
S. 219-237.
Sander Ludger / Langer Christian: „New
Public Management . Der Übergang zur
outputorientierten Verwaltung", in: WiSt
Heft 2 2004, S. 88-94.
Tondorf Karin / lochmann-Döll, Andrea:
„Monetäre Leistungsanreize im öffentlichen
Sektor", in: WSl Mitteilungen 8 / 2004 ,
S. 428-434.
Wöhe, Günter: „Einführung in die Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre", 21 . Auflage,
München 2002.
'
Finanzministerium Baden-Württemberg:
„Einführungsphase Neue Steuerungs–
instrumente erfolgreich abgeschlossen",
Pressemitteilung vom 30.04.2004
^ L. Sander / C. Langer, S. 89
^ Finanzministerium Baden-Württemberg:
„Mit weniger Aufwand mehr leisten",
Pressemitteilung vom 20.09.2000
" So haben sich beim Land Baden-Würt–
temberg allein von 2002 (Ist) bis 2004
(Staatshaushaltsplan 2004) die Personal–
ausgaben von 41,4 % auf 42,4 % und die
Zinszahlungen von 5,5 % auf 6,4 % der
Gesamtausgaben erhöht, zugleich die
Ausgaben für staatliche Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von
10 % auf 8,5 % der Gesamtausgaben
ver r inger t (vgl. Finanzmini s t er ium
Baden-Württemberg: „Übersicht über die
wichtigsten Eckdaten zur Haushalts–
entwicklung des Landes Baden-Württem–
berg", 2004).
= Vgl. u.a. Projekt NSI (2000a), S. 1
2f.
und
L. Sander / C. Langer, S. 90
Projekt NSI (2000a), S. 13
Aus der Rede des Vorsitzenden der CDU-
Landtagsfraktion Günther H. Öttinger
auf dem Grundsatzkongress der CDU
Baden-Württemberg am 10.07.2004 in
Stuttgart
Vgl. 0. Lüscher: „New Public Manage–
ment. Ursprünge, Entwicklung, heutiger
Stand, Zukunft", Basel 2002, S. 6
Vgl. u.a. Projekt NSI (2000a) und Projekt
NSI (2000b), S. 4 und Innenministerium
Baden-Württemberg
Auf kommunaler Ebene gibt es in Deutsch–
land mehrere Modellprojekte, bei denen
die Einführung der Finanzbuchhaltung -
unter Aufgabe der kameral ist ischen
Haushaltswirtschaft - für die Kommunal–
verwaltung erprobt wird. So verwendet
z. B. die baden-württembergische Große
Kreisstadt Wiesloch seit dem Haushalts–
jahr 1999 nur noch ein Haushalts-
und
Rechnungswesen auf doppischer Grund–
lage. Auf Landesebene will man soweit
(noch) nicht gehen.
Gesetz über die Grundsätze des Haus–
haltsrechts
des
Bundes
und der
Länder -
HGrG
Depar tment of Veterans Affairs CFO,
Chapter 1
Innenministerium Baden-Württemberg
(in
den Edäuterungen zu: „Denn nur
wer
die Richtung kennt, kann den richtigen
Weg beschreiten")
Derzeit erfolgt im Land Baden-Württem-
bergdie Anpassung der Kontensystematik
an den bundeseinheidichen Verwaltungs–
kontenrahmen. Die Umstellung soll bis
zum Ende des Jahres 2004 abgeschlossen
sein. An der beschriebenen Systematik
ändert sich hierdurch jedoch nichts
Der Anlagenstammsatz enthält u.a. das
Sachkonto sowie die Kostenstelle, der die
Anlage zugeordnet wird
Das Besoldungs- und Vergütungssystem
des öffentlichen Dienstes ist aufgebaut
auf
einer - in der Regel - mit dem Alter
und der Größe der Familie ansteigenden
Besoldung/Vergütung. Außerdem wird
ein Teil der Krankheitskosten bei Beam–
ten direkt vom Staat getragen (für den
anderen Teil muss er sich selbst ver–
sichern).
Das führt im Ergebnis dazu,
dass jüngere Beschäftigte in der Regel
deudich kostengünstiger als ältere sind.
Eine Steuerung aufgrund der Personal–
strukturen ist jedoch nicht erwünscht,
so dass anstelle der Personal-Istkosten
die Standardkostensätze (= Normal–
kosten)
verwendet werden. Nur in Aus–
nahmefällen werden Personal-Istkosten
angesetzt, insbesondere dann, wenn sie
Dritten gegenüber nachzuweisen sind
)e ein Kostensatz für den einfachen, mitt–
leren, gehobenen Dienst, sowie den
höheren Dienst (A-Besoldung) und den
höheren Dienst (B-Besoldung)
Insbesondere die freiwilligen und damit
steuerbaren
Leistungen des Landes
(Förderprogramme) sind hierbei von
Interesse
Das Leistungsprogramm der öffentlichen
Verwaltung ist weitgehend durch Geset–
ze vorgegeben, die in der Regel nicht kurz–
fristig revidierbar sind. Der Anteil der
Kosten (ein großer Teil der Personaikosten)
und festliegenden Transferzahlungen (auf
die Dritte einen rechdichen Anspruch
haben) ist dementsprechend sehr hoch
(als Anhaltspunkt: im Landeshaushalt
2004 machen Personalausgaben und
Ausgaben aufgrund von Bundes- und
Landesgesetzen sowie rechtlichen Ver–
pflichtungen über 88 % der Gesamtaus–
gaben aus). Auf eine Teilkostenrechnung
ist daher verzichtet worden
Vgl. Fn.15
Ein Vollzeitäquivalent ist die individuell
vereinbarte Arbeitszeit des Mitarbeiters
dividiert durch die tarifvertragliche bzw.
beamtenrechtliche Regelarbeitszeit. Die
Vollzeitäquivalente der Mitarbeiter sind
auf den Kostenstellen als Kennzahlen
hinteriegt
Leitungs- und Objektkostenstellen erbrin–
gen keine direkten Leistungen für die
Kostenträger sondern Leistungen für an–
dere Kostenstellen. Nach allgemeiner Ter–
minologie ließen sie sich als Vor- oder
Hilfskostenstellen bezeichnen. Zu(r)
Leitungskostenstelle(n) zählen neben dem
Leiter der Organisationseinheit u.a. per–
sönliche Referenten, Stabstellen, Perso–
nalver t retungen, Frauenbeauf t ragte.
Objektkostenstellen werden für wichtige
Anlagen (z. B. Gebäude) oder Einrichtun–
gen der Behörde gebildet
Projekt NSI (2004a), S. 3.3-1
Nachteil der Umlage der Kosten der
Querschnittsprodukte über den Umweg
über eine technische Verrechnungs–
kostenstelle ist, dass hierbei Informatio–
nen über die Senderobjekte verloren
gehen. Auf den empfangenen Fach–
produkten wird daher jeweils nur die
Kostensumme aller, nicht jedoch der
einzelnen Querschni t tsprodukte aus–
gewiesen
Eine Ve r r echnung der Regierungs–
funktionen auf die Fachprodukte erfolgt
bei den obersten Landesbehörden (Mini–
sterien) nicht, da dort die Regierungs–
funktionen einen großen Teil der Arbeit
ausmachen und keinen unmittelbaren
Bezug zu den Fachprodukten aufweisen
Die Behand l ung der Regierungs–
funktionen befindet sich nach den Er–
fahrungen der ersten Monate gleichwohl
in der Überarbei tung. Eine insoweit
angepasste Systematik wird aber erst
zum 01.01.2005 nutzbar sein
Projekt NSI (2004a), S. 4.1-2
Vgl. Projekt NSI (2004a), S. 4-1. Eine Aus–
n a hme ist in Form der l e i s tungs –
abhängigen Verrechnung auf andere
Behörden möglich, wenn das für die
Steuerung notwendig ist
278