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magazin 4/04 - Peter Hoberg
weniger große Fehler zu machen .
Das Gleiche gilt auch für Kosten und Lei–
stungen, die nur dann saldiert werden
dürfen, wenn sie vorher zeitlich vergleich–
bar gemacht wurden. Um einem weite–
ren Auseinanderdriften von externem
und internem Rechnungswesen vor–
zubeugen, kann man das Beibehalten
des Eigentumübergangs als Leistungs-
entstehungszeitpunkt akzeptieren, aller–
dings nicht ohne eine wesentliche Erwei–
terung, die implizit auch im externen
Rechnungswesen enthalten ist.
Da in einer Periode sehr viele Leistungen
und Kosten verbucht werden, wären eine
genaue Verbuchung aller Elemente auf
den jeweiligen Zeitpunkt ( = Tag) der
Leistungserstellung nicht praktikabel,
zumal spätestens bei der Aggregierung
ein einheitlicher Zeitpunkt gehenden wer–
den müsste.
Insofern bietet sich als
Bezugszeitpunkt das Ende der Periode
an, in der die Leistungen angefallen
sind.
Alle Leistungen und die für ihre
Erstellung angefallenen Kosten, denen
aufgrund der dahinter liegenden Zah–
lungen bereits ein Startzeitpunkt der
Kapi talbindung zugeordne t wurde,
müssen somit auf den Bezugszeitpunkt
am jeweiligen Periodenende bezogen
werden (vgl. im Detail zum Thema des
richt igen Bezugsze i tpunkt s Hoberg
2004b) .
In einer pauschalen Weise wird die Erfas–
sung der Fremdkapitalzinsen im inter–
nen und externen Rechnungswesen be–
reits durchgeführt. Denn aufgrund der
Ein-
und Auszahlungen entsteht ein Kapi–
talbedarf, dessen Deckung
bis zum Ende
des Abrechnungsjahres zu Eigenkapi–
tal- und Fremdkapi talzinsen
führt.
Letztere werden im externen Rechnungs–
wesen erfasst. Dadurch dass immer nur
der jeweilige Kreditbetrag verzinst wird,
erhält man zum lahresende (eventuell
per Abgrenzung) die genaue Höhe der
angefallenen Fremdkapitalzinsen, aller–
dings nur in einem Betrag. Aber so wie
Umsätze oder Personalkosten als Ge–
s amt be t r ag für die Unternehmens –
führung nicht sehr hilfreich sind, müssen
auch die Kapitalkosten direkt bei den
Produkten oder Bereichen erfasst wer–
den, wo immer dies verursachungs–
gerecht ist. Dies gilt dann auch für die
zusätzliche Erfassung und Verrechnung
von Eigenkapitalkosten, wofür es dann
weiterer kalkulatorischer Rechnungen
bedarf.
5. Deckungsbeitragsrechnung unter
Berücicsichtigung von Bezugszeit-
punl<ten
Mit dem neu eingeführten Bezugs–
zeitpunkt sollen nun die wichtigsten Ele–
mente der Deckungsbeitragsrechnung
überarbeitet werden.
5.1 Ne t topre i se un t e r Berücks i cht i –
gung von Bezugs ze i t punk t en
Zahlt der Kunde nur teilweise oder erst
später, so muss die dadurch ausgelö–
ste Wertminderung in den tatsächli–
chen Nettopreis einfließen. Der Zeit–
raum zwischen der Verbuchung des
Umsatzes
(Ende der Periode, in welcher
der Umsa t z en t s t eh t )
und dem
Kassenzufluss muss in der Höhe des
Betrages berücksichtigt werden.
Um
diese Transformation durchzuführen,
kann man sich der Zins- und Zinseszins–
rechnung bedienen.
Wenn sich der Rechnungsbetrag auf
1000 € beläuft, so beträgt sein tatsäch–
licher Wert bei 3 Monaten (eingehalte–
nem) Zahlungsziel und einem Monats–
zinssatz von 0,5 % unter Berücksichti–
gung von Zinseszinsen 1000 / 1 , 005^ =
1 0 0 0 / 1 , 0 1 5 0 7 5 = 9 8 5 , 1 5 € . Wenn der
Kunde erfahrungsgemäß sein Zahlungs–
ziel überschreitet, muss die Abzinsung
auch noch für diesen Überschreitungs–
zeitraum erfolgen.
Bedenkt man, dass die Umsatzrendite
deutscher Unternehmen mit weniger als
2 % im Schlussfeld Europas liegt, kann
man schnell erkennen, dass der notwen–
dige Abschlag wesentliche Teile des Ge–
winns „auffressen" kann.
In Ländern mit höherer Inflation und so–
mit auch höheren Kapitalkosten wirkt
dieser Effekt noch viel stärker Bei 10 %
monatlichen Kapitalkosten - wie sie lan–
ge in der Türkei geherrscht haben - er–
gibt sich bei drei Monaten Zahlungsziel
ein t a t sächl i cher Ne t toumsatz von
1000 / 1 , 1^ = 751 , 32 GE zum Bezugs–
zeitpunkt. Hierin ist auch der Grund da–
für zu sehen, dass einige türkische Unter–
nehmen, die auf den ersten Blick erfreu–
liche Deckungsbeiträge erzielen, inWirk–
lichkeit tiefrote Zahlen schreiben. Die
übliche Deckungsbeitragsrechnung bie–
tet spätestens in solchen Ländern keine
adäquate Entscheidungsunterstützung
mehr Der Hauptgrund liegt darin, dass
die Zeitpunkte des tatsächlichen Ein–
treffens des Geldes nicht adäquat verar–
beitetwerden, sondern die Kapitalkosten
als wenig differenzierte Fixkosten vom
Deckungsbeitrag abgezogen werden.
Damit werden wichtige Abhängig–
keiten unnötig zerschnitten.
Als we i tere Kompl ikat ion bei der
wirklichkeitsgerechten Erfassung von
Nettoumsätzen müssen zusätzliche, erst
später (häufig am lahresende) anfallende
Eriösschmälerungen wie Rückvergütun–
gen, Skonti, nachgelagerte Boni etc. be–
rücksichtigt werden. Diese Aufgaben
übernehmen Abgrenzungen bzw. Rück–
stellungen. Da solche Reduktionen zum
Teil erst deutlich später anfallen, müss–
ten sie dann ebenfalls verzinslich auf den
gewählten Bezugszeitpunkt umgerech–
net werden.
Die
Nettoumsatzkorrektur durch Auf-
und Abzinsen ist somit die erste Vor–
aussetzung, um Deckungsbeiträge rea–
listisch ermitteln zu können.
Denn die
beschriebenen
Kapitalkosten sind als
variable Erlösschmälerungen
in Bezug
auf die Absatzmengen zu sehen. Genau–
so sind die Zinseffekte von erhaltenen
Vorauszahlungen als variable Zusatz–
leistungen zu sehen.
Im Beispiel aus Tabelle 1 ergeben sich die
notwendigen Modifikationen gemäß den
Zeilen 10-12. In Zeile 10 ist angegeben,
wie viele Monate Zahlungsziel gewährt
werden. Es wurden fünf verschiedene
Möglichkeiten angenommen, um ein brei–
tes Spektrum an Wirkungen zeigen zu
können.
Ohne weitere Informarionen kann man
annehmen, dass der durchschnittliche
Umsatz zur Jahresmitte, also dem 1. 7.,
generiert wurde. Wenn dann ein Monat
Zahlungsziel gegeben wird, so trifft die
durchschnittliche Zahlung (Zeile 7) zum
1. 8. des Jahres ein, muss also bis zum
Bezugszeitpunkt (hier das Jahresende,
siehe Absatz 3.1.2) noch fünf Monate
gedanklich aufgezinst werden. Bei einem
Kalkulationszinssatz von 10 % p. a. er–
gibt sich unter Berücksichtigung von Zin–
seszinsen ein Monatszinssatz von ca.
0,797 %. Durch Aufzinsung (1,00797=)
ergibt sich aus den 64 per 1. 7. dann
66 , 59 zum Jahresende.
Die Rückvergütungen brauchten in die–
sem Schritt noch nicht berücksichtigt zu
werden, weil sie üblicherweise bereits
350