CM
Controller magazin
4/04
• Mahn-/Klageverfahren:
Zu bestim–
men ist, in welclien Zeiträumen ver–
spätete Zahler eine Mahnung erhal–
ten. Die Kreditrichtlinie bestimmt so–
wohl die Mahnaktion als auch den
Mahnrhythmus. Fernerhin ist zu de–
finieren, in welchem Umfang dem
Kunden Mahngebühren und Verzugs–
zinsen zu berechnen sind.
b) Entscheidungshilfen
Bei der Bonus-Malus-Methode werden
die wichtigsten Beurteilungskriterien für
die Bonität eines Unternehmens bewer–
tet und führen je nach Gegebenheiten zu
einem Zuschlag oder Abschlag des beab–
sichtigten Kreditlimits. Bilanzwerte fin–
den keine Beachtung, da diese in der
Praxis bislang nur in geringem Ausmaß
zur Verfügung stehen. Liegen sie jedoch
vor, sind sie zusätzlich in die Bewertung
aufzunehmen.
Zu den wichtigsten Kriterien gehören:
-
eigene Zahlungserfahrung,
-
Berichte des Außendienstes und des
Debitorenmanagements,
- Alter des Unternehmens,
-
Auskünfte der Banken,
-
Auskünfte der gewerblichen Aus–
kunfteien,
-
Sicherheiten.
Darüber hinaus b i e t en sich auch
Bonitätskennzahlen
(Abb. 7) zur
lau–
fenden Kundenkontrolle
an. Pro Ge
Schäftspartner sind alle drei Kriterien zu
bilden und die drei entsprechenden Koef–
fizienten miteinander zu multiplizieren,
so dass sich eine Kennzahl zwischen 1
und 27 ergibt.
Hieraus lässt sich dann folgende Ein–
teilung ableiten:
- A-Kunden mit geringem Risiko:
1
- 7 Punkte;
-
B-Kunden mit mittlerem Risiko:
8 - 1 7 Punkte;
-
C-Kunden mit hohem Risiko:
1
8 - 2 7 Punkte.
Folgende Annahmen sollen z. B. gelten:
-
Kredidimit > 5 . 000 Euro =
Koeffizient 2
-
Zielinanspruchnahme > 90 Tage =
Koeffizient 2
-
Zahlungsfähigkeit schlecht =
Koeffizient 3.
Als Punktwert ergibt sich: 2 x 2 x 3 = 12.
Der Geschäftspartner ist ein B-Kunde mit
mitderem Risiko.
Kreditlimit
< 5.000 Euro
> 5.000 Euro
> 40.000 Euro
Zielinanspruchnahme
< 30 Tage
< 90 Tage
> 90 Tage
Zahlungsfähigkeit
gut
mittel
schlecht
Koeffizient
1
2
1
2
3
1
2
3
Abb. 7: Bonitätskennzahlen
(Quelle:
In Anlehnung an Meyer/Pütz
1995)
4. RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN
UND RAHMENBEDINGUNGEN
4.1 Allgemeines
Das Insolvenzrecht (früher: Konkursrecht)
bi ldet eine e igens t ändige speziel le
Haftungsordnung. Sie steht den (Insol-
venz-)Gläubigern zur Durchsetzung ihrer
Rechte gegen den (Gemein-)Schuldner in
den Fällen zur Verfügung, in denen die
individuelle Rechtsdurchsetzung deshalb
c) Forderungs-Con–
trolling
Um den Überblick
über die Außen–
s t ände zu be–
ha l t en , gilt es ,
den Forderungs–
bestand anhand
von Kriterien, die
für die Bonitäts–
risiken besonders
wichtig sind, zu
beschreiben.
Hierbei gilt es ,
zwei Kennzahlen–
t ypen im Rah–
me n de s For–
d e r u n g s - C o n –
t rol l ing
anzu–
wenden (Abb. 6):
Kennzahlen
-
zur
For–
d e r u n g s -
struktur,
-
zum
Zah-
lungsverhaltea
Fbrderungsstruktur
Zahlungsveriialten
aimrre der Ajßenstände (In-ZAjsland) je AixedYiungsperiode
ajmTieder
\Atechselforderungai (ln-/Au£iand)jeAbredTnungaperiode
Außenstände-i^xizEntraticnen auf 1(V2(y5(yiOO Kunden
Außenständenach FtestlaufzEiten ICVI»30/45Tage
Außenstände in Remdwährungen
Aufienstände bei AJtkunden
Außenstände bei Neukunden
Außenstände bei Rslkokunden
RxderungsausE^eidi nach ^iungsarten (Lastsdirift, SChed<, V\fechsel)
Rxderungsausgleidi nach Zahlunga«tialten (9«xito, Zel mt 30,60,90,
über 90 Tagen)
Aufteilung der l<ljnden nach Zählungaertialten (pünktlich, unpürktlicti)
Ryderungsbestand nach Anzahl der Mahnungen (nicht gemahnt, erste,
zweite, dritte, vierte Mahnung)
Qserfälige Rxderung (30,60,90,120,180, über 180 Tage)
DurchsdinittlicheWBJitdauer In Tagen
WfedTselprolongatlonen
Insolvenzstatistik
Abb. 6: Kennzahlen (Quelle: In Anlehnung an Rödl/Weiß
1995)
329