Seite 14 - 2000-04

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Cont ro l l er
magazin 4/2000 - Ral f Thiede / Walter Schmidt
Zuo r dnung CM- Themen - Tab l eau
* Weiteres dazu bietet auch die Homepage der Securities and Exchange Commission (SEC)
unter
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schüttungsbemessung als Ergebnis der Infonnationsfunktion des US-GAAP-Abschlusses im Gegensatz. Hier geht es dämm, fair den Kuchen
zu bemessen und an die Aktionäre zu verteilen. Stille Resen/en zu Optimierungszwecken sind nicht enwünscht bzw. erlaubt.
Aber die Zeiten ändem sich auch in Deutschland.
Für junge Firmen am neuen Markt und international agierende Konzerne gewinnt die
globale Kapitalbeschaffung an Bedeutung. Der Abschluss nach US-GAAP bzw. lAS ist Bedingung für international gehandelte Aktien.
Die Informationen z. B. für die institutionellen Anleger müssen
• sehr zeitnah sein
und Auskunft geben über
• die risikoadäquate Verzinsung des Kapitals,
• die Fähigkeit zur EnNirtschaftung liquider Mittel,
• die Ausrichtung der Untemehmensstrategie
sowie
• die Managementqualität*.
In diesem Kontext könnten u. a. folgende Fragen für den Controller-Dienst durchaus interessant sein:
1
. Welche Art der Abbildung eines Untemehmens durch das Rechnungswesen entspricht eher den Leitlinien eines modernen Controlling?
2. Ist es für den Controller unerheblich, ob in seinem Untemehmen nach HGB oder US-GAAP (bzw. lAS) bilanziert wird?
3. Gibt es Effekte, die den enormen Aufwand der Umstellung des Rechnungswesens vom HGB auf US-GAAP oder lAS rechtfertigen?
Für die erste Frage gilt es, einen für das Controlling wesentlichen
Unterschied zwischen den Arten des Rechnungswesens
deutlicher
zu beleuchten:
• Das HGB hat nur wenige Rechnungslegungsnormen. Es besteht aber - wie bereits enwähnt - durch die umgekehrte Maßgeblichkeit der
Steuer- für die Handelsbilanz eine sehr enge Verbindung zur Steuergesetzgebung mit seinen sehr detaillierten und teilweise venworrenen
Festlegungen. Infolge dessen steht der - steueriich relevante - Vermögensvergleich (d.h. die Bilanz) im Zentrum des Rechnungswesens.
Das führt zur Konzentration auf die Vergangenheit und ihre steuerliche „Optimiemng" durch die Nutzung diverser Wahlrechte und
Gestaltungsspielräume.
Gleichzeitig verkommt das Vorsichtsprinzip zur Vorsicht, dem Finanzamt nicht mehr als erforderiich zu zeigen. Es entsteht de facto eine
Umkehr des eigentlichen Vorsichtsprinzips, indem stille Resen/en dann gebildet, wenn es der Firma gut geht - und still aufgelöst werden,
wenn es ihr schlecht geht.
• Demgegenüber sind in den US-GAAP sehr detaillierte Rechnungslegungsnormen entwickelt. Es besteht eine strikte Trennung von
Handels- und SteuertDilanz.
Im Mittelpunkt stehen die Prinzipien des
„true and fair vIew"
und der
„fair presentation".
Sie rücken
den Gewinn und die
erwirtschaftete Innenfinanzkraft
(d. h. das Income Statement und den Cash Flow) und Ihr
Entwicklungspotenzial
in den Vordergrund.
Das führt zu einer verstärkten Zukunftsorienfierung.
Gleichzeitig veriieren manipulative Wahlmöglichkeiten und Wertberichtigungsklauseln an Bedeutung.
Und weil das moderne Controlling Zukunftsorientierung und Transparenz als wesentliche Bestandteile ansieht, entsprechen die US-GAAP
eher unserem Denkansatz als die Prinzipien des HGB und der damit verzahnten Steuergesetzgebung.
Das ist der Knackpunkt hinsichtlich US-GAAP und Controlling! Und genau deshalb kann es den ControIIem nicht egal sein, ob nach HGB
oder US-GAAP bilanziert wird.
Wir können unsere Berichte auf Rechnungsdaten nach US-GAAP viel besser aufbauen!
Natüriich mögen manche Controller jetzt einwenden, dass sie selbstverständlich zukunftsorientierte Tools wie Target Costing nutzen. Dass
Berechnungen zum enwirtschafteten Cash Flow und seinen Entwicklungspotentialen zu unserem Alltag gehören. Wenn dem so ist und auch
unsere „Chefs" in dieser Denke leben, dann wird die Rechnungslegung nach HGB mehr eine aufgesetzte externe Darstellung für den Fiskus
sein und das inteme Handeln ohnehin von den Prinzipien der US-G/
U
P bestimmt werden.
Leider ist die Realität in vielen Untemehmen nicht so. Unser Denken wird noch viel zu starte von Vergangenheitsorientierung und steueriichen
Zwängen (Stichwort: Bilanzpolitik!) bestimmt. Modemes Controlling hat es nach wie vor schwer, im Denken sowohl der Manager als auch
der Mitarbeiter eine dominante Position zu erringen. Und insofern könnte die stärkere Beschäftigung mit den Prinzipien der US-GAAP (oder
I AS) den Controllinggedanken durchaus befördern. Das allein wäre ein Effekt, der die Aufwendungen einer Umstellung der Rechnungslegung
rechtfertigen kann.
Darüber hinaus sind Effekte der Auflösung stiller Resen/en möglich; sie sind aber im wesentlichen einmalig und von Branche zu Branche
unterschiedlich. Besonders bei Unternehmen mit hohem Grund- und Immobilienbesitz oder auch sehr kapitalintensiven Branchen wie der
Schwerindustrie dürften diese Effekte erheblich größer sein als bei personalintensiven Branchen, wie z. B. bei Zeifarbeitsfirmen, bei Software-
Unternehmen, bei denen sich kaum Änderungen ergeben würden.