Controller magazin 3/99
(Realisation Principle) und das Prinzip
der sachlichen Abgrenzung (Matching
Principle). Beide Prinzipien werden im
Vergleich zu den deutschen GoB we–
niger streng interpretiert.
• Der Grundsatz der Unternehmens–
fortführung (Going Concern) ist Vor –
aussetzung für die sinnvol le Interpre–
tation anderer Grundsätze, z. B. der
per iodengerechten Auftei lung von
Erträgen und Aufwendungen , der
zeitl ichen Vergleichbarkeit der lah-
resabschlüssesowie den Bewertungs–
grundsätzen.
• V o r s i c h t s p r i n z i p (Pr i nc i p l e
of
Conservatism), das seinen deutl ichen
Niederschlag im Niederstwertpr inzip
(Principle of Lower of Cost or Market)
u n d i n de r Regel f i nde t , daß
unrealisierte Verluste, die mit hoher
V\/ahrscheinlichkeit anfallen, antizi–
piert werden sollen. Diesem Grund–
satz kommt eine geringere Bedeu–
tung zu als in Deutschland.
• Grundsatz des Substance over Form,
nachdem es neben der klaren, über–
sichtl ichen und verständl ichen Dar–
stellung vor allem auf die inhaltliche
Ausgestaltung des lahresabschlusses
ankommt . Zu beachten ist jedoch,
daß die SEC für börsennotierte Unter–
nehmen in den USA Gl iederungs–
schemata für die Bilanz und die GuV
he r au s g e g eben ha t u n d so d i e
Publ izitätspfl ichten gegenüber der
SEC stark formalisiert sind.
3 BESTANDTEILE DES JAHRESAB–
SCHLUSSES NACH HGB UND NACH
US-GAAP
3. 1 Bestandteile deutscher Rech–
nungslegung nach dem HGB
Der handelsrecht l iche lahresabschluß
einer Kapitalgesellschaft umfaßt:
• die Bilanz mit der Darstellung des
Ve r hä l t n i s s e s v o n V e rmö g e n s –
gegenständen und Schulden,
• die Gewinn- und Ver lust rechnung
(GuV) mit der Darstellung der Zusam–
mensetzung von Aufwendungen und
Erträgen,
• den Anhang, in dem bestimmte Ein–
zelposten der Bilanz und GuV näher
erläutert werden.
Zusätzl ich ist ein Lagebericht aufzustel–
len, in dem der Geschäftsverlauf, Vorgän–
ge von besonderer Bedeutung etc. darzu–
stellen sind.
3.2 Bestandteile US-amerikanischer
Rechnungslegung nach US-GAAP
Damit der US-amerikanische lahresab–
schluß der Fair Presentation genügt und
den GAAP entspricht, muß er folgende
Basic Financial Statements enthalten:
• Balance Sheet (Bilanz),
• Income Statement (GuV),
• Cash Flow Statement (Kapitalfluß-
rechnung) zur Abbi ldung der finanzi –
ellen Lage des Unternehmens,
• Statement of Owners Equi ty (Entwick
lung des Eigenkapitals) mit der Dar–
stellung des Eigenkapitals über meh–
rere lahre hinweg,
• Notes (Anhang) mit näheren Erläute–
rungen der in den Statements gege–
benen Informat ionen.
In den USA wi rd der Gewinn- und Verlust–
rechnung gegenüber der Bilanz eine grö–
ßere Bedeutung beigemessen. Die Bilanz
kann grundsätzl ich in Konto- oder Staffel–
form aufgestellt werden, wobei die Staffel–
form jedoch übl ich ist. Dabei erfolgt die
G l i ede r ung
na c h
a b n e hme n d e r
Liquidierbarkeit.
Die Übersicht auf der nächsten Seite ver–
deutlicht die Mindestgliederungstiefe der
Bilanz gemäß einer Verlautbarung der
SEC.
4 UNTERSCHIEDE BEI DER BILAN–
ZIERUNG UND BEWERTUNG IN DER
BILANZ (BALANCE SHEET)
4.1 Unterschiede bei ausgewählten
Aktiva
4.
1. 1
Imma t e r i e l l e V e rmö g e n s –
gegenstände des Anlagevermögens ( In-
tangible Assets)
Hande l s r ech t l i ch s i nd immater i e l l e
Vermögensgegenstände, die entgeltlich
erworben wurden, zu aktivieren. Für nicht
entgeltl ich erworbene oder selbst ge
schaf fene immater i e l l e Ve rmögens
gegenstände besteht ein Akt ivierungs
verbot . Ein Wahlrecht besteht beim den
vat iven Geschäfts- oder Firmenwert. Hin
sichtl ich der Bewertung gelten für imma
terielle Vermögensgegenstände die all
gemeinen Bewertungsgrundsätze wie z
B. das Anschafhjngskostenpr inzip, das
gemilderte Niederstwertprinzip usw. Die
Abschreibung erfolgt in der Regel linear
über die betriebsgewöhnl iche Nutzungs–
dauer Forschungs- und Entwicklungs–
kosten dürfen grundsätzl ich nicht akti–
viert werden.
Nach US-GAAP besteht für entgeltlich er–
wo r b e n e imma t e r i e l l e Ve rmögens –
gegens tände , einschl ießl i ch des Ge
Schaf ts- und F i rmenwe r t es , eine
Aktivierungspfl icht. Bei nicht entgeltlich
erworbenen oder selbsterstellten imma–
teriellen Vermögensgegenständen wi rd
unter bestimmten Voraussetzungen ein
faktisches Akt ivierungswahl recht einge–
räumt. Wesentlich für eine Aktivierung
ist, daß die immateriellen Vermögens–
gegenstände eindeutig identifizierbar sind
und eine begrenzte Nutzungsdauer be–
sitzen. Entgeltlich erworbene Vermögens–
gegenstände werden zu ihren Anschaf–
fungskosten aktiviert. Die Abschreibung
erfolgt grundsätzl ich linear und ist auf
höchstens 40 lahre begrenzt, auch wenn
die voraussichtl iche Nutzungsdauer län–
ger ist.
4 . 1 . 2 Sachanlagevermögen (Property,
Plant and Equ i pment )
Hand e l s r e c h t l i c h
bes t eh t
eine
Akt ivierungspf l icht für alle materiellen
Vermögensgegenstände, die dazu be–
stimmt sind, dauernd dem Geschäftsbe–
trieb zu dienen. Die Anschafhjngs- bzw.
Herstellungskosten (AK/HK) stellen die
absolute Bewertungsobergrenze dar Bei
den HK ist handelsrechtl ich nur die Akt i –
vierung der Einzelkosten zwingend, an–
gefallene Gemeinkosten können aktiviert
werden. Fremdkapitalzinsen dürfen akti–
viert werden, wenn das Fremdkapital zur
He r s t e l l ung
eines
Ve rmögen s –
gegenstandes dient und die angefalle–
nen Fremdkapitalkosten auf den Zeit–
r aum der He r s t e l l ung en t f a l l en .
Vermögensgegenstände, deren Nutzung
zeitlich beschränkt ist, sind planmäßig
abzuschreiben. Außerplanmäßige Ab–
schreibungen auf einen niedrigeren bei–
zulegenden Stichtagswert sind bei einer
voraussicht l ich dauernden Wertminde–
rung vorzunehmen. Bei einer nur vor –
übergehenden Wertminderung dürfen
von Kapitalgesellschaften nur Finanzan–
lagen außerplanmäßig abgeschr ieben
we r d e n .
Das
hande l s r e c h t l i c he
Wertaufholungsgebot für Kapitalgesell–
schaften ist aufgrund steuerrechtlicher
Vorschriften ein faktisches Wahlrecht.
Gemäß US-GAAP zählen zu den Noncur-
rent Assets solche Teile des materiellen
Vermögens, die dem Unternehmen über
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