Controller magazin 3/99
4.
1. 3 Leasing (Leases)
Die Bi lanzierung von Leasinggeschäften
ist handelsrechtl ich nicht geregelt. In der
Praxis richtet sich die Bi lanzierung von
Leasing-Gegenständen nach den von der
Steuerrechtssprechung und
- V e r wa l t u n g
entwickelten Grundsätzen. Die Zurech–
nung des Leasinggegenstands erfolgt, je
nach Vertragsgestaltung, zum Leasing–
geber oder Leasingnehmer Wi rd das Lea–
singobjekt dem Leasinggeber zugerech–
net, so ist dieses dort zu aktivieren und
über die betriebsgewöhnl iche Nutzungs–
dauer abzuschreiben. Der Leasingneh–
mer kann die gezahlten Leasingraten als
Aufwand (Betriebsausgaben)verrechnen.
Wi rd das Leasingobjekt dem Leasingneh–
mer zugerechnet, so ist das Leasingob–
jekt mit dem Betrag zu aktivieren, der im
Vertrag als Anschaffungs- oder Herstel–
lungskosten des Objekts festgelegt wur –
de. In gleicher Höhe ist die vom Leasing–
nehmer gegenüber dem Leasinggeber zu
passivierende Verbindlichkeit anzuset–
zen. Die Leasingraten sind in einen Ti l –
gungsanteil sowie einen Kosten- und Zins–
anteil aufzuteilen. Der Tilgungsanteil wi rd
mit der Verbindl ichkeit erfolgsneutral
verrechnet. Der Kosten- und Zinsanteil
sowie die Abschreibungen stellen Be–
triebsausgaben dar
Nach US-GAAP liegen für die Bilanzie–
rung von Leasinggeschäften umfangrei–
che Regelungen vor ; handelsbilanzielle
und steuerrechtliche Behandlung sind
strikt getrennt und es wi rd zwi schen
Operate Lease und Capital Lease unter–
schieden. Operate Lease entspricht ei–
ner mietver t ragl ichen Ausgestal tung,
daher hat die Bi lanzierung beim Leasing–
geber zu erfolgen. Im Fall des Capi tal
Lease hat der Leas i ngnehme r das
Ansatz nach HGB
Pflicht
Wahlrecht Verbot
Ansatz nach US-GAAP
Pflicht
Wahl recht Verbot
Materialeinzelkosten
Fertigungseinzelkosten
Sondereinzelkosten der
Fertigung
Materialgemeinkosten
Fertigungsgemeinkosten
Wertverzehr des Anlage–
vermögens
Verwaltungskosten
Aufwendungen für
• soziale Einrichtungen
des Betriebes
• freiwi l l ige soziale Le i –
stungen
• betriebliche Altersver–
sorgung
Vertriebskosten
Fremdkapitalkosten
Solchen
Kosten
fehlt der
eindeutige
Bezug zur
Herstel –
lung
nur bei sog.
„qual i fying
assets"
Oue//e;
Fröschle/Kroner/Mandler,
Internationale Rechnungslegung,
1996, S. 20
176
vierungspflfichtig. Planmäßige Abschrei –
bungen müssen den Nutzenverschleiß
widerspiegeln. Für die Durchführung au–
ßerplanmäßiger Abschreibungen bzw.
Sonderabschreibungen ist zunächst der
Ve rwendungs zweck des Vermögens –
gegenstands maßgebl ich. Ist eine Veräu–
ßerung des Vermögensgegenstandes
beabsichtigt, so ist auf den geschätzten
„Fair Value" abzügl ich Veräußerungs–
kosten abzuschreiben (Net Realisable
Va l ue ) .
Wird
an der Nu t z u n g des
Vermögensgegenstands festgehalten, ist
die außerplanmäßige Abschreibung von
weiteren Voraussetzungen abhängig. Bei
nachträgl ichem Wegfall des Grundes der
außerplanmäßigen Abschreibung be–
steht ein Wertaufholungsverbot .
Die untenstehende Tabelle verdeutl icht
den Umfang de r Herstel lungskosten
nach HGB sowi e US -GAAP: