Controller magazin
2/99
„CODE OF CONDUCT - DER
VERHALTENSKODEX FÜR EIN
ERFOLGREICHES
BENCHMARKING"
von Jürgen
Schmitz,
Haltern
(vgl, Aufsatz des Autors in CM Nr. 6/98, Seite 407 ff.)
Jürgen Schmitz, Promotionsstudium an der
Cracow University ol Economics in Kooperation
mit der Fachhochschuie Münster, 5-semestriges
Studium der Betriebswirtschalt an der Fachhoch–
schule Münster. Abschluß Diplom-Betriebswirt;
Leiter Controlling bei einem Marktführer der
Sanitärindustrie.
I.EINLEITUNG
Benchmarking ist ein systematischer und
kontinuierl icher Prozeß zur Identifizie–
rung, Erkennung und Adapt ion hervor–
ragender Praktiken anderer Organisatio–
nen, bei dem eine Reihe v on Daten und
Informationen über das Benchmarking-
Objekt (z. B. Produkte, Geschäftsprozesse,
Dienstleistungen) ausgetauscht werden.
Der Austausch sensibler Daten insbeson–
dere beim Benchmarking mit direkten
Wettbewerbern macht eine Zusammen–
arbeit auf einem soliden Fundament von
Verhaltensregeln notwendig. Die Verhal –
tensregeln sind wichtiger Bestandteil ei–
nes Benchmarking-Projektes und müssen
deshalb den teilnehmenden Unternehmen
bekannt sein und angewendet werden.
Die im folgenden genannten Verhaltens–
regeln wurden gemeinsam vom
Interna–
tional Benchmarking Clear inghouse des
Amer i can Product i v i t y & Qual i ty Cen–
ter (APQC)
und dem
Strategie Flanning
Inst i tute (SPI) Counc i l on Benchmar –
k i ng
entwickelt. Die Regeln dieses "Code
of Conduct" sollen durch Übereinkünfte
zwischen den Benchmarking-Partnern
eine korrekte Durchführung der Bench-
marking-Studie gewährleisten.
2. PRINZIPIEN EINES ERFOLG–
REICHEN BENCHMARKING
2.1 Rechtmäßigkeit
Das Prinzip der Rechtmäßigkeit soll ver–
hindern, daß die Benchmarking-Studie
zur Schaffung unrechtmäßiger Wettbe–
werbsvor te i l e mi ßbraucht w i r d . Das
Wet tbewerbsrecht und andere relevan–
te gesetzliche Normen sind zu beachten.
Deshalb sind Diskussionen und Hand–
lungen, die zu einer Beschränkung des
Wet tbewerbs führen könnten oder dies
impl izieren, zu vermeiden. Gespräche
über Kosten sind dann zu vermeiden,
wenn sie Element der Preisbi ldung sind.
Da r ü b e r h i nau s s i nd Geschä f t s –
vereinbarungen oder Geschäftsgeheim–
nisse, Kunden oder Marktdaten sowie
Fakten zur Preisbi ldung nicht Gegen–
stand des Benchmarking-Projektes, Ge–
nerell gilt die Verpf l ichtung zur Ver –
schwiegenhei t über die erhaltenen Infor–
mat ionen, Darüber hinaus soll mit die–
sem Prinzip die Weitergabe von Betriebs–
geheimnissen, die Ver letzung v on Pa–
t e n t r e c h t e n
ode r
An g e b o t s –
manipulat ionen ausgeschlossen wer –
den.
Sollten Fragen hinsichtl ich der Recht–
mäßigkeit von Benchmarking-Akt ivi tä-
ten aufkommen, sollten diese im Rah–
men einer Rechtsberatung geklärt wer –
den. Vor der ersten Kontaktaufnahme zu
direkten Wet tbewerbern sollte in jedem
Fall kompetente rechtliche Beratung ge–
sucht werden.
2. 2 Prinzip des gegenseitigen Aus–
tausches
Der Benchmarking-Prozeß ist durch den
wechselseitigen Austausch von Informa–
t ionen gekennzeichnet . Beide Partner
sollen einen Nutzen aus der Studie zie–
hen. Die jeweiligen Erwar tungen an das
Projekt werden klar definiert und früh
zeitig aufeinander abgestimmt, um Miß-
verständnisse zu vermeiden.
Die Benchmarking-Partner bereiten sich
dabei intensiv auf den gegenseitigen
Austausch von Informationen vor . jeder
der Partner trägt das Maß an Informatio–
nen vor , das er auch vom anderen erwar–
tet. Es sollte niemals nach solchen Infor–
mat ionen oder Daten gefragt werden,
die man selber nur widerwi l l ig preisge–
ben mö c h t e . Der Umf ang
des
I I I