Seite 62 - 1999-06

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Während nach lAS 33 die Ermittlung des
Earnings Per Share (EPS) vorgeschr ieben
ist, sieht das HGB keine Vorschriften dazu
v o r Deutsche börsennotierte Unterneh–
men veröf fent l ichen aber häuf ig auf
frewilliger Basis das Ergebnis nach DVFA/
SG der Deutschen Vereinigung für Finanz–
analyse und Anlageberatung und der
Schmalenbach-Gesel lschaft, das einen
allgemein anerkannten Standard zur Er–
mittlung des Gewinns je Aktie darstellt.
verhalte sind aussagefähige Rückschlüs–
se auf die Ertragskraft im Zeitreihen–
vergleich und zwischenbetriebl ichen Ver–
gleich des Unternehmens mögl ich. Hier
herrschen bei den DFVA/SG Vorschrif–
ten-Defizite.
Hinsichtl ich der Anzahl der zu berück
sichtigenden Akt ien im Nenner wi rd bei
beiden Kennzahlen der gewogene Teil der
während der Periode ausstehenden Ak
EPS =
Jahresüberschuss , der auf Stammaktien entfällt
Gewogener Periodendurchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien
Gewinn je Aktie =
Gewinn + Nennbetrag einer Aktie
Grundkapital
Berechnung der EPS nach lAS 33 bzw. Gewinn je Aktie nach DVFA/SG
Aus Sicht der externen Analyse stellt sich
daher die Frage nach einem Vergleich
bzw. der Eignung der nach lAS 33 ermit–
telten Kennzahlen EPS und der von DVFA/
SG empfohlenen Kennzahl „Gewinn je
Aktie". Ein solcher erscheint aufgrund
derunterschiedl ichen Berechnungweisen
kompl iziert, da das Ergebnis nach DFVA/
SG im Zähler nicht direkt an die Erfolgs–
größen in der GuV anknüpft, sondern
den handelsrechtl ichen Periodenerfolg
um Sondereffekte zu bereinigen versucht.
Nach lAS ist hingegen eine Bereinigung
nicht
zwingend.
Aus analytischer Sicht ist eine Normal i –
sierung des Ergebnisses sinnvoll und wich–
t ig, da Sondereffekte einen Er t rags–
vergleich für ein Unternehmen im Zeitab–
lauf und im zwischenbetriebl ichen Ver–
gleich beeinträchtigen. Daneben spiegelt
ein adjustierter Gewinn die langfristige
Gewinnkapazi tät eines Unternehmens
besser wi der Andererseits lassen sich bei
derAdjustierung gewisse subjektive Kom
ponenten nicht vol lständig verme i den . "
Nach lAS 33 bestehen hingegen verbind–
liche Regeln zur Ermittlung und Offen–
legung von EPS als eigener Bestandteil
des lahresabschlusses. Aufgrund der
umfangreichen Informationsbedürfnisse
zur Ermittlung der EPSKennzahl ist der
externe Analyst auf die korrekte und ein–
heitliche Ermittlung dieser Kennzahl so–
wie deren Veröffentlichung durch das
Unternehmen angewiesen. Nur durch
eine identische Abbi ldung gleicher Sach-
t ien herangezogen."* Da Wachstums–
unternehmen häufig auf Kapitalerhöhun–
gen als Finanzierungsform zurückgrei –
fen und das Kapital der gesamten Peri–
ode den Gewinn dieser erwirtschaftet,
erscheint dies zweckmäßig. Nach DFVA/
SG ist allerdings eine El iminierung der
Vorzugsakt ien nicht zwi ngend . Beide
Verfahren verfügen zudem über eine zu–
kunftsorientierte Betrachtungsweise, da
sie zukünftige Akt ien, die bspw. aus dem
verbr ief ten Anrecht aus i nnovat i ven
Finanzierungsformen wie Wandelanlei –
hen resultieren, ebenfalls berücksichti –
gen und auf Basis einer „hj l ly di luted
EPS" auch den verwässerten Gewinn je
Aktie darstellen.
Die
Segmentberichterstattung
kann vor
allem bei Unternehmen, die in mehreren
oder nicht eindeutig abgrenzbaren Sekto–
ren tätig sind, hilfreich sein, wenn es dar–
um geht, relative Bewertungsmaßstäbe
anzulegen. Grundsätzlich können nicht
nur ganze Unternehmen, sondern auch
einzelne Geschäftsbereiche mit Peer-
Groups verglichen und bewertet werden.
Im Rahmen eines sog. „Sum-of-Parts-
Valuation" werden die Break-Up-Values der
einzelnen Segmente berechnet. So könnte
bspw. der am Neuen Markt gelistete Dis
count Broker ConSors mit der comdirekt-
bank verglichen werden, um eine Wert–
indikation für die Tochtergesellschaft bzw.
das Geschäftsfeld des online-banking der
Commerzbank AG zu erhalten. Der Ge–
samtunternehmenswert ergibt sich an–
schließend durch Addition der Einzelwerte.
3.3.3 Sonst ige Zusat z informat i onen
Die Bilanz, Gewinn- und Verlust- und Kapi–
talflussrechnung allein können prinzipiell
kein ausreichendes Bild der tatsächlichen
wirtschaftl ichen Lage der Wachstums–
unternehmung geben, weil sich viele Be–
sonderheiten nicht quantifizieren lassen.
Auch der Anhang ist nicht immer der ge–
eignete Platz für Erläuterungen, die wenig
Bezug zu den anderen Teilen der |ahres-
rechnung haben.
Der Lageber icht kann
hier als Mögl ichkei t dienen, wicht ige
zusätzl iche Informat ionen zu veröffent–
l ichen.
Die Veröffentlichung eines solchen
ist nach lAS allerdings nicht verpflichtend,
wird aber in lAS 1 im Sinne einer eigen–
s t änd i gen
F i nanzbe r i ch t e r s t a t t ung
(financial review) empfohlen.
Ein Blick in die lAS-Geschäftsberichte von
Unternehmen am Neuen Markt zeigt,
dass dieser durchaus als Medium der
Öffentlichkeitsarbeit verwendet wi rd, um
durch die Berei tstel lung v on Zusatz –
informationen die Geschäftsstrategie, das
Produktprogramm, F&E-Tätigkeiten so–
wie Angaben zu Mi tarbei tern den Be–
dürfnissen der Investoren Rechnung zu
t ragen . " Die Publikation dieser überwie–
gend qual itativen Daten ermögl icht dem
F i nanzana l ys ten , sich nicht nur mit
finanzwirtschaftl ichen Daten vertraut zu
machen, sondern vermittelt ihm ein deut–
lich umfangreicheres Unternehmensbi ld.
Neben der Selbstdarstellung des Unter–
nehmenslassen sich im Geschäftsbericht
von Unternehmen des Neuen Markts
z u s ä t z l i c h
häu f i g
H i nwe i s e
au f
Entwicklungstendenzen der Märkte und
des Umf e l ds s ow i e A n g a b e n übe r
Wet tbewerbs i ntens i tät und Kunden–
strukturen finden. In Einzelfällen werden
sogar Planzahlen für Folgejahre über ge–
plante Umsatz- und Ertragsentwicklun–
gen, Mi tarbei terzahlungen, spezifische
Positionen wie geplante F&E-Aufwendun–
gen sowie die in Zukunft anvisierten
Marktantei le ein bis drei lahre im voraus
veröffentlicht. Die SER Systeme AG gab
bspw. in ihrem Geschäftsbericht 1997
als Unternehmensziel die Steigerung des
Marktantei ls von damals 10-12 % auf
15-20 % für das Geschäftsjahr 2000 an
Der externe Finanzanalyst bekommt so
die Mögl ichkeit, sich kritisch mit den Pro
gnosen des Management auseinander
zusetzen und eine genauere, zukunfts
orientierte Bewertung auf Basis der ve r
öffentlichten Schätzungen zu ermitteln
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