Controller magazin
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sie sich proportional zum Absatz von
Versicherungsverträgen.
In Analogie zu einem Handelsunterneh–
men könnte man die Schadenerwartungs–
werte der Versicherungsverträge auch als
eine Art Wareneinsatz eines Versiche–
rungsunternehmens bezeichnen^ Denkt
man in Kategorien der Deckungsbeitrags–
rechnung, so werden von den erzielten
Prämienerlösen des Versicherungsvertra–
ges die Schadenerwartungswerte als die
Produktkosten in Abzug gebracht. Man
erhält den
Produktdeckungsbeitrag,
also
den DB I, welcher Auskunft gibt iJber die
Vorteilhaftigkeit des Vertrages bzw. des
Tarifs an sich. Zu den Produktkosten ei–
nes Versicherungsvertrages werden gele–
gentlich in der Literatur auch noch die
Abschlußprovisionen gezählt. Dazu ist
jedoch zu sagen, daß die Abschlußprovi-
sion ja nicht die physisch-technische Exi–
stenz des
Versicherungsproduktes aus–
macht. Besser ist es, die Abschlußprovisi-
on als Promotionkosten aufzufassen - als
Strukturkosten der Marktbearbeitung.
Daneben gibt es Kostenarten, welche als
Kosten der Organisation, des Betriebs
und der Infrastruktur einer Versicherung
zu bezeichnen sind. So verhält es sich
mit Kostenarten Wieden EDV-Kosten,
den
Schadenbearbeitungskosten, den Perso–
nalkosten, den Inkasso-Provisions–
kosten, den Raumkosten, den Werbeko–
sten etc. Dieses Kostenarten bezeichnet
man versicherungstechnisch als Betriebs–
kosten oder Verwaltungskosten und in
etwas allgemeinerer Sprachregelung
als
Strukturkosten.
Der hohe Anteil der
Strukturkosten an den gesamten Kosten
ist charakteristisch für ein Unternehmen
der Dienstleistungsbranche im allgemei–
nen und eines Versicherungsunterneh–
mens im speziellen. Der Grund dafür
liegt
in der hohen Personalintensität der
Versicherungsproduktion.
Im Versiche–
rungsunternehmen macht die Kosten–
art Personalkosten nicht selten mehr als
45 % des Gesamtkostenvolumens aus*.
IV. Die Beitragskalkulation der priva–
ten Krankenversicherung
Wie bereits weiter oben ausgeführt, ent–
spricht den Produktkosten eines zu kal–
kulierenden Risikos sein Schadener–
wartungswert. Aufgrund der Anwendung
des Äquivalenzprinzips entspricht die–
ser Wert der vom Versicherungsnehmer
zu fordernden Risikoprämie.
In der Kalkulation der privaten Kranken–
versicherung beispielsweise entspricht die
Risikoprämie dem sogenannten
Kopf–
schaden.
Dieser ergibt sich aus der Divisi–
on der Schadenkosten eines bestimmten
Leistungstarifs (z. B. die Kosten für eine
stationäre Behandlung im Krankenhaus)
und eines bestimmten Alterssegments (z.
B. alle 30-jährigen) durch die Anzahl der in
diesem Tarif und mit diesem Lebensalter
versicherten Personen. Die für alle mögli–
chen
Lebensalter
im
Bestand
beobachtbaren Kopfschäden bilden die
jeweiligen Schadenerwartungswerte.'^ Die
Kopfschäden der Alterssegmente werden
unter Beachtung der Ausscheideordnung
(Sterbewahrscheinlichkeit und Storno)
mittels eines Rechnungszinses (aktuell 3,5
%) auf das Eintrittsalter des Versicherungs–
nehmers abgezinst. Es ergibt sich somit
ein
Barwert der Erwartungsschäden
oder kurz Schadenbarwert.
Durch
die
Verrentung dieses Schadenbarwertes über
die Versicherungsdauer wird unter An–
wendung desÄquivalenzprinzips einejähr–
lich gleichbleibende Nettoprämie für das
Krankheitsrisiko errechnet.
Die kurz skizzierte Kalkulation der Netto–
prämie, also der Produktkosten in der
Privaten Krankenversicherung, mag
deutlich gemacht haben, daß sie nach–
vollziehbaren und allgemein anerkann–
ten versicherungsmathemat ischen
Grundsätzen entspricht.
Um
von einer
Nettoprämie
zu
einer
Bruttoprämie zu gelangen, müssen die
Betriebskosten noch berücksichtigt wer–
den: Auf Basis der Nettobeiträge aller
Risiken im Bestand des Krankenversi–
cherers wird ein
bestimmter prozen–
tualer Zuschlag gerechnet,
mit dem die
insgesamt anfallenden Betriebskosten
des Krankenversicherers erfahrungsge–
mäß
gedeckt sein sollten. Nach Maßga–
be der Nettobeiträge der einzelnen Tarife
werden die Betriebskosten auf die Tarife
verteilt. Innerhalb eines Tarifs wird dann
der Betriebskostenzuschlag für den Tarif
auf die Versicherten nach Anzahl der
Köpfe verteilt.*
Das noch vor einiger Zeit gängige Verfah–
ren, welches eine direkte Deckung aller
Betriebskosten mittels prozentualer Zu–
schlagsätze auf die Beiträge der Versi–
cherten vorsah, wird heute nicht mehr
angewandt'. Lediglich der Sicherheits–
zuschlag, also der Zuschlag der zum
Ausgleich von bestimmten Unsicherhei–
ten in den Rechnungsgrundlagen dient,
wird nach wie vor direkt
vom
Beitrag
erhoben.
Diese volumenorientierte Verteilung der
Betriebskosten auf die einzelnen Tarife
und deren Verteilung auf die einzelnen
Risiken führt dann zu Bruttoprämien,
deren Kalkulation weder dem Kosten-
verursachungs- noch dem Kosten–
inanspruchnahmeprinzip genügen.
Es
gilt, Ideen zu entwickeln, um dem aktuel–
len Verfahren ein Zuordnungsverfahren
für die Strukturkosten entgegenzusetzen,
das die Kosten imSinne einer Inanspruch–
nahme gerechter auf die einzelnen Tarife
verteilt. Ein Ansatzpunkt dafür könnte
die Prozeßkostenrechnung sein.
V. Prozesse und Prozeßkosten in der
Versicherung
Al lgemein bezeichnet
ein Unter –
nehmensprozeß einen Ablauf,
einen
Fluß von Material, Informationen, Ope–
rationen und Entscheidungen." Im Ge–
gensatz zur hierarchisch vertikal orien–
tierten traditionellen Organisationslehre
erfolgt mit der prozeßorientierten Sicht–
weise ein 90° Shift in der Organisation.
Betrachtungsgegenstand sind jetzt die
horizontal durch das Untemehmen lau–
fenden Arbeitsprozesse
Als Beispiele für typische Arbeitsprozes–
se in der Versicherungswirtschaft könn–
te man den
Kundenberatungsprozeß,
den
Schadenbearbeitungsprozeß
oder
den
Antragsbearbeitungsprozeß
anfüh–
ren. In der prozeßorientierten Betrach–
tung wi rd demnach die Antrags–
bearbeitung nicht mehr gesehen als eine
Aufgabe, welche im Sinne der hjnktiona-
len Arbeitsteilung zwischen den Abtei–
lungen und den Organisationseinheiten,
allgemein den Schnittstellen, weiterge–
reicht wird. Vielmehr wird diese Aufgabe
nunmehr als ein in sich geschlossener
und Abteilungs- bzw. Organisations–
einheiten übergreifender Prozeß von der
Antragsaufnahme bis hin zur Policierung
angesehen.
Die Idee der Prozeßkostenrechnung be–
steht nun darin, den erkannten Prozes–
sen die entsprechenden Kosten zuzuord–
nen. Voraussetzung dafür ist, daß die
Prozesse repetitiver Natur sind, die Ar–
beitsabläufe sich also im Zeitablauf stän–
dig wiederholen. Zunächst müssen die in
den Kostenstellen anfallenden Kostenar–
ten horizontal den durchlaufenden Pro–
zessen zugeteilt werden. Da in der Versi–
cherungswirtschaft die Personalkosten,
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